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Jahresrückblick 2024: Umweltschutz

2024 stach kein einzelnes Ereignis hervor, das die Schweizer Umweltpolitik prägte, vielmehr waren unterschiedliche Themen und Herausforderungen relevant.

Im Naturschutz war die Biodiversitätsinitiative das zentrale Thema. Die Initiative kam im September 2024 an die Urne und wurde von der Stimmbevölkerung deutlich abgelehnt. Ihre Urheberinnen und Urheber hatten gefordert, den Schutz der Artenvielfalt in der Verfassung zu verankern sowie mehr Flächen und zusätzliche finanzielle Mittel für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität bereitzustellen. Die Initiative sorgte vor der Abstimmung für ein grosses Medienecho (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse).

Im Klimabereich, der in vielen der vorangegangenen Jahren im Mittelpunkt der Umweltpolitik gestanden hatte, gab es auch im Berichtsjahr viele Diskussionen (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse): Zum einen wurde das CO2-Gesetz fertig beraten, das nach der im Jahr 2021 an der Urne abgelehnten Vorlage den zweiten Versuch darstellte, die Treibhausgasemissionen bis 2030 zu halbieren. Die Referendumsfrist verstrich im Juli 2024 ungenutzt. Stark beschäftigt hat die Schweizer Politik und die Medien zum anderen auch das Urteil des EGMR in Sachen Schweiz vs. Klimaseniorinnnen. Die Tatsache, dass der EGMR der offiziellen Schweiz Versäumnisse in der Klimapolitik attestierte und dadurch das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt sah, provozierte seitens Parlament und Bundesrat zum Teil heftige Reaktionen. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat kritisierten dieses Urteil in einer Erklärung und der Bundesrat monierte in einer Stellungnahme die weit gehende Auslegung der EMRK durch den EGMR. Auf Initiative zahlreicher Mitglieder der SVP-Fraktion fand in der Herbstsession eine ausserordentliche Session zum Thema statt. Schliesslich kam im April 2024 die Klimafonds-Initiative zustande, die zur Bekämpfung des Klimawandels jährlich 0.5 bis 1 Prozent des BIP in einen speziell dafür geschaffenen Fonds einzahlen will.

Auch beim generellen Umweltschutz waren im Berichtsjahr mehrere Geschäfte und Themen von Belang. Bezüglich der Länge und Intensität der parlamentarischen Debatten stachen in diesem Themenbereich die beiden Änderungen des Umweltschutzgesetzes hervor (vgl. APS-Analyse der Wortmeldungen): Die erste Revision des USG betraf die Umsetzung einer parlamentarischen Initiative zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Mit dieser Anpassung des USG kann der Bundesrat neu Anforderungen an die Lebensdauer oder die Reparierbarkeit von Produkten stellen, zudem soll das ressourcenschonende Bauen gefördert werden. Eine gewisse mediale Aufmerksamkeit erhielt besagte USG-Revision aufgrund des darin enthaltenen Litteringverbots, das bei Zuwiderhandlungen Bussen bis zu CHF 300 vorsieht. Bei der zweiten Revision des Umweltschutzgesetzes ging es insbesondere um den Wohnungsbau in lärmbelasteten Gebieten. Die Revision enthält eine Abschwächung des Lärmschutzes; allerdings wurde eine anfängliche Referendumsdrohung der rot-grünen Parteien aufgrund des schliesslich gefundenen Kompromisses zwischen den Positionen der beiden Räte wieder aufgegeben.

Ebenfalls um das Thema «Lärm» dreht sich die sogenannte Feuerwerksinitiative, die der Bundesrat in seiner im Oktober präsentierten Botschaft zur Ablehnung empfahl. Weiter wurde auch die Umweltverantwortungsinitiative der Jungen Grünen im Parlament ausführlich debattiert (vgl. APS-Analyse der Wortmeldungen). Die Initiative forderte, dass die natürlichen Lebensgrundlagen durch die wirtschaftlichen Aktivitäten nicht gefährdet werden dürfen. Diese Forderung stiess im Parlament auf wenig Gegenliebe, die Räte empfahlen die Initiative zur Ablehnung und verzichteten gleichzeitig darauf, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Die Initiative gelangt im Februar 2025 an die Urne.

Schliesslich bewilligte das Parlament mit den Verpflichtungskrediten im Umweltbereich für die Periode 2025–2028 rund CHF 2.277 Mrd. für so verschiedene Bereiche wie den Schutz vor Naturgefahren, die Revitalisierung von Gewässern oder die Sicherstellung der verschiedenen Funktionen des Waldes. Wie so oft spielten auch in der Debatte zu diesem Geschäft die klammen Bundesfinanzen eine wichtige Rolle.

Der Schutz vor Naturgewalten erhielt aufgrund zahlreicher Starkniederschläge, Hochwasser und Erdrutsche im Sommer 2024 grosse mediale Aufmerksamkeit. Im Fokus der Medien stand dabei etwa die Stärkung des Hochwasserschutzes durch Flussrenaturierungen oder durch bauliche Massnahmen. Ein ebensolches Hochwasserschutzprojekt verabschiedeten die beiden Räte im Berichtsjahr auch für den Alpenrhein. Mit diesem Unterfangen sollen dessen Abflusskapazität erhöht und die Hochwasserdämme saniert werden.

Jahresrückblick 2024: Umweltschutz
Dossier: Rétrospective annuelle 2024

Bereits in der ersten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens konnte die Vorlage zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Alpenrhein verabschiedet werden. Der Nationalrat folgte in der Wintersession 2024 seiner Kommission und schloss sich in den zwei übrig gebliebenen Differenzen stillschweigend dem Ständerat an.

Der Nationalrat stimmte in den Schlussabstimmungen mit 162 Stimmen zu 28 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) für die Annahme des Alpenrheingesetzes sowie mit 160 Stimmen zu 27 Stimmen (bei 10 Enthaltungen) für die Genehmigung des Staatsvertrags. Die Gegenstimmen und Enthaltungen stammten von Mitgliedern der SVP-Fraktion. Der Ständerat nahm die beiden Entwürfe jeweils einstimmig an.

Protection contre les crues du Rhin de l’embouchure de l’Ill au lac de Constance (OCF 24.044)

Der Ständerat nahm sich in der Wintersession 2024 der Verbesserung des Hochwasserschutzes am Alpenrhein an. Dieses Geschäft bestand aus dem neuen Alpenrheingesetz, dem dazugehörigen Verpflichtungskredit sowie dem Bundesbeschluss zum diesbezüglichen Staatsvertrag mit Österreich. Wie der St. Galler Ständerat Benedikt Würth (mitte) für die UREK-SR ausführte, sei dieses Projekt ein für die gesamte Region sehr wichtiges Unterfangen, da Hochwasserereignisse im unteren Rheintal für beide Länder ein erhebliches Risiko darstellten. Mit der Verbesserung der Hochwassersicherheit könnten Schätzungen zufolge potenzielle Schäden in der Höhe von CHF 13.5 Mrd. vermieden werden, so Würth in seinen Ausführungen.
Während Eintreten auf das Geschäft auch im Ständerat unbestritten war und der Bundesbeschluss über die Genehmigung des Staatsvertrags sowie der Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit ohne weiteres und einstimmig angenommen wurden, änderte die kleine Kammer einstimmig und auf Anraten der UREK-SR zwei Details an der nationalrätlichen Version des neu zu schaffenden Alpenrheingesetzes: Zum einen fügte der Ständerat an, dass die Geschiebeentnahme so zu verlaufen habe, dass die Abflusskapazität des Rheins nicht weniger als 4300 Kubikmeter pro Sekunde beträgt. Zudem wollte der Ständerst im selben Passus festlegen, «dass die Geschiebeentnahmen zum ordentlichen Gewässerunterhalt gehören und keine weiteren gewässerschutz- und fischereirechtlichen Bewilligungen erfordern». Zum anderen präzisierte die kleine Kammer den Passus zu den Ausgleichsmassnahmen ausserhalb des Projektperimeters, welcher vom Nationalrat eingefügt worden war. In der Gesamtabstimmung war auch das Alpenrheingesetz unbestritten und wurde einstimmig angenommen.
Aufgrund dieser Änderungen wird sich der Nationalrat ein zweites Mal mit der Vorlage auseinandersetzen.

Protection contre les crues du Rhin de l’embouchure de l’Ill au lac de Constance (OCF 24.044)

Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2024 als Erstrat mit der Botschaft zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee. Die Sprecher der UREK-NR, Christophe Clivaz (gp, VS) und Nicolo Paganini (mitte, SG), stellten das Geschäft, bestehend aus dem neu zu schaffenden Alpenrheingesetz, dem dazugehörigen Verpflichtungskredit sowie dem Bundesbeschluss zum entsprechenden Staatsvertrag mit Österreich vor und erläuterten, dass die vorberatende Kommission die drei Erlasse jeweils einstimmig, jedoch mit einigen Enthaltungen, zur Annahme empfehle. In den anschliessenden Fraktionsvoten erklärte Manuel Strupler (svp, TG) seitens der SVP, dass diese das Projekt nicht vollumfänglich unterstütze. Strupler argumentierte, dass das Projekt nicht nur Hochwasserschutzmassnahmen – welche die SVP durchaus unterstütze – enthalte, sondern auch Massnahmen zur Renaturierung und für den Ausbau des Naherholungsgebiets am Rhein, welche auf Kosten von momentan landwirtschaftlich genutzten Flächen gingen. Für die FDP.Liberale-Fraktion signalisierte Susanne Vincenz-Stauffacher (fdp, SG) Zustimmung zum Geschäft. Die FDP habe angesichts des angespannten Bundeshaushalts Überlegungen zum Kosten-Nutzen-Verhältnis angestellt und sei dabei zum Schluss gekommen, dass das Projekt sinnvoll und nötig sei. Der jetzige Schutz genüge nicht mehr, um die Sicherheit für die Bewohnenden sowie für den Wirtschaftsraum zu gewährleisten. Auch die SP äusserte sich wohlwollend. Martina Munz (sp, SH) mahnte, die Ausführungsarbeiten nicht auf die lange Bank zu schieben, das nächste Jahrhunderthochwasser könne schon bald wieder vor der Türe stehen. Die übrigen Fraktionen äusserten sich nicht explizit zum Geschäft, hatten aber bereits im Vorfeld Zustimmung signalisiert. Umweltminister Albert Rösti zeigte sich erfreut über die Zustimmung zum Geschäft und verwies darauf, dass sich die Relevanz des Hochwasserschutzes gerade vor wenigen Monaten wieder gezeigt habe. Rösti äusserte sich auch positiv zu den zwei Mehrheitsanträgen der UREK-NR zum Alpenrheingesetz: Der eine Antrag betraf die Einfügung eines Passus, wonach dieses Gesetz nur in Kraft trete, wenn auch gleichzeitig der in dieser Vorlage enthaltene Bundesbeschluss über die Genehmigung des Staatsvertrags zwischen der Schweiz und Österreich in Kraft tritt. Der andere Antrag beinhaltete die Ergänzung, dass bei einer etwaigen Wiederverwendung von beim Hochwasserschutzprojekt nicht verwendetem Bodenmaterial in landwirtschaftlich genutzten Böden im Hinterland von den betroffenen Landwirtinnen und Landwirten keine zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen ergriffen werden müssen.
Eintreten wurde anschliessend ohne Gegenantrag beschlossen. Danach wurden beide Anträge zum Alpenrheingesetz stillschweigend angenommen. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Gesetz mit 165 zu 19 Stimmen und 5 Enthaltungen klar an. Der Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit der Schweizer Beteiligung wurde mit 167 zu 17 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Der Bundesbeschluss über die Genehmigung des Staatsvertrags wurde schliesslich mit 166 zu 17 Stimmen und 7 Enthaltungen gutgeheissen. Die Ablehnungen und Enthaltungen zu den drei Vorlagen stammten jeweils aus den Reihen der SVP-Fraktion.

Protection contre les crues du Rhin de l’embouchure de l’Ill au lac de Constance (OCF 24.044)

Im Juni und Juli 2024 kam es insbesondere in den alpinen Gebieten der Schweiz zu starken Regenfällen und in der Folge zu Überschwemmungen und Erdrutschen. Eine hohe mediale Aufmerksamkeit kam dabei den Unwettern im Misox, im Tessin, im Wallis und im Berner Oberland zu, wo Gebäude, Strassen, Brücken und weitere Infrastrukturanlagen zerstört wurden und mancherorts auch Personen ihr Leben verloren. Die Aufräum- und Instandsetzungsmassnahmen dauerten entsprechend lange und banden viele personelle und finanzielle Ressourcen, in einigen Gebieten kam auch das Militär zum Einsatz.
Die Medien interessierten sich im Nachgang zu diesen Unwettern insbesondere für die Konsequenzen für den Hochwasserschutz. Katrin Schneeberger, Direktorin des BAFU, plädierte dafür, rasch zu handeln und die notwendigen Massnahmen im Hochwasserschutzbereich, aber auch in Sachen Klimapolitik umzusetzen. Andreas Zischg vom Mobiliar Lab für Naturrisiken der Universität Bern rief dazu auf, die Flüsse rasch zu renaturieren, wie es schon im Jahr 2010 im Rahmen der Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)» beschlossen worden sei. Dadurch könnten die Flüsse mehr Wasser aufnehmen und es komme zu weniger Überschwemmungen. Dass die Renaturierungen gerade im Alpenraum bislang kaum umgesetzt worden seien, wie die Sonntagszeitung berichtete, führte Andreas Zischg darauf zurück, dass Renaturierungen von Flüssen gerade in engen Tälern in grosser Konkurrenz zu Siedlungen, landwirtschaftlich genutzten Flächen und zum Gewerbe stünden. Zischg rief ausserdem dazu auf, die Gefahrenkarten, die über die Bedrohung durch Hochwassergefahren, Rutschungen, Sturzprozesse und Lawinen Auskunft geben, zu überarbeiten, um die Risiken besser abzubilden.
Im Zuge der Diskussionen zu noch nicht umgesetzten Renaturierungsprojekten kam die Presse auch auf das Hochwasserschutz- und Renaturierungsprojekt der 3. Rhonekorrektion zu sprechen. Wie der Tages-Anzeiger berichtete, sollte der Lauf der Rhone mit diesem Projekt für CHF 3.5 Mrd. verbreitert oder abgesenkt werden. Bis auf ein kleines Stück in Visp sei das Projekt aber nicht umgesetzt worden. Dies liege am Widerstand der Landwirtschaft, welche Flächen für die Renaturierung verlieren würde, sowie an der politischen Haltung des zuständigen Walliser Staatsrats Franz Ruppen (VS, svp), welcher das Projekt als nicht zielführend erachte und es redimensionieren wolle, so der Tages-Anzeiger. Gemäss NZZ am Sonntag stützte sich Ruppen bei seiner Haltung auf eine Studie eines Ingenieurbüros, welche besage, dass ein vertieftes Flussbett und höhere Dämme entlang der Flüsse sowie eine bessere Bewirtschaftung der Stauseen in den Bergen sicherer und kostengünstiger seien als die geplanten Renaturierungen. Dieser These wiederum widersprach der WWF, welcher kritisierte, dass die Kapazität der Stauseen auch dann nicht ausreiche, um Hochwasser zurückzuhalten, wenn die Pegel der Seen vor einem Unwetter leicht abgesenkt würden.

Hochwasser und Erdrutsche im Tessin und im Wallis Sommer 2024

Der Bundesrat präsentierte im Mai 2024 seine Botschaft zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee. Die Botschaft umfasste den dafür notwendigen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Österreich, ein neu zu schaffendes Gesetz (das Alpenrheingesetz) sowie den entsprechenden Verpflichtungskredit für die Schweizer Beteiligung.
Wie der Bundesrat in der Botschaft ausführte, genügten die bisherigen Staatsverträge mit Österreich zum Hochwasserschutz nicht, um darauf die Umsetzung der notwendigen Erneuerungs- und Ausbaumassnahmen zur Verbesserung der Rheinregulierung basieren zu lassen. Im Zentrum des Staatsvertrags, der dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt wurde, stand das neue Hochwasserschutzprojekt Alpenrhein, mit dem die Abflusskapazität des Alpenrheins erhöht und die Hochwasserdämme saniert werden sollen. Das Projekt soll im Rahmen der IRR umgesetzt werden. Um die Umsetzungsmodalitäten für die Schweiz zu regeln, soll ein neues Gesetz erlassen werden. Dieses Alpenrheingesetz soll insbesondere die Vertretung der Schweiz in den IRR-Organen, die Aufteilung der Kosten zwischen dem Bund und dem Kanton St. Gallen, das Controlling über die Zahlungen an die IRR sowie das St. Galler Plangenehmigungsverfahren regeln. Im Verpflichtungskredit sind schliesslich die finanziellen Konsequenzen für die Schweiz aufgeführt. Die Projektkosten sollen je hälftig aufgeteilt werden, auf die Schweiz werden somit gemäss Planung in den nächsten 27 Jahren insgesamt rund CHF 1040 Mio. zukommen. Von diesen rund CHF 1 Mrd. soll der Bund 80 Prozent und der Kanton St. Gallen 20 Prozent übernehmen.

Protection contre les crues du Rhin de l’embouchure de l’Ill au lac de Constance (OCF 24.044)

Bundespräsidentin Viola Amherd traf im April 2024 den österreichischen Bundespräsidenten Alexander van der Bellen und Bundeskanzler Karl Nehammer. Amherd holte damit den traditionellerweise jeweils im Januar stattfindenden Erstbesuch des Schweizer Regierungsoberhaupts in Österreich nach. Bei den gemeinsamen Gesprächen kamen eine ganze Reihe von Themen zur Sprache. Im Rahmen der bilateralen Beziehungen wurden etwa die engen Wirtschaftsbeziehungen gewürdigt und es wurde über den Austausch in Fragen der Bildung und Forschung diskutiert. Viola Amherd sprach mit ihren österreichischen Kollegen auch über das Thema Infrastruktur; die Schweiz und Österreich hatten erst vor kurzem entschlossen, mittels eines neuen Staatsvertrags den Hochwasserschutz am Alpenrhein zu stärken. Auch die im Sommer 2023 gemeinsam verabschiedete Absichtserklärung zum Beitritt zur European Sky Shield Initiative wurde von den beiden Parteien besprochen. Die Schweizer Bundespräsidentin zeigte sich auch erfreut, über den Verhandlungsstart zwischen der Schweiz und der EU betreffend ein neues Vertragswerk berichten zu dürfen. Schliesslich sprachen Amherd, van der Bellen und Nehammer auch über die wenig erfreuliche Lage in der Ukraine und in diesem Zusammenhang auch über das Ziel der Schweiz, Mitte Juni 2024 eine hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine durchzuführen.

Bundespräsidentin Viola Amherd trifft in Österreich Bundespräsident Van der Bellen und Bundeskanzler Nehammer

Der Ständerat befasste sich in der Frühjahrssession 2024 als Zweitrat mit der Revision des Wasserbaugesetzes. Kommissionssprecher Beat Rieder (mitte, VS) stellte die Vorlage vor und betonte, dass sich die UREK-SR unter anderem mit den finanziellen Auswirkungen des revidierten Gesetzes auseinandergesetzt habe. Im Grundsatz stimme die Kommission der Revision zu; sie sei einstimmig auf die Vorlage eingetreten und habe nur punktuelle Änderungen vorgenommen. Bundesrat Albert Rösti ergänzte, dass die Revision auf ein Postulat Darbellay (cvp, VS; 12.4271) respektive den Bericht in Erfüllung dieses Vorstosses «Umgang mit Naturgefahren in der Schweiz» zurückgehe. Die Gesetzesrevision ziele nun darauf ab, das in der Praxis bereits angewendete integrale Risikomanagement im Wasserbaugesetz zu verankern.
Eintreten wurde anschliessend ohne Gegenantrag beschlossen. In der Detailberatung schuf der Ständerat drei kleinere Differenzen zum Nationalrat. Die erste Differenz betraf die Pflege neu gestalteter Gewässerräume. Die zweite Differenz wurde bei den Bestimmungen zum Zusammenspiel von Wasserbau und Gewässerschutz geschaffen. Die dritte Differenz schliesslich betraf den Passus zu den technischen Massnahmen für den Schutz vor Naturereignissen.
In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen.

Der Nationalrat schloss sich wenige Tage später stillschweigend den Beschlüssen des Ständerats an und machte somit den Weg für die Schlussabstimmungen frei. Auch dort stimmten beide Räte dem Geschäft einstimmig zu.

Révision de la loi fédérale sur l’aménagement des cours d’eau (MCF. 23.030)

Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2023 als Erstrat mit der vergleichsweise umfangreichen Revision des Wasserbaugesetzes. Diese Revision verfolgte den Zweck, das in der Praxis bereits angewandte integrale Risikomanagement im Bereich des Hochwasserschutzes auch gesetzlich zu verankern. Kommissionssprecherin Ursula Schneider Schüttel (sp, FR) stellte die Vorlage vor und erläuterte den einzigen Antrag der vorberatenden UREK-NR. Dieser sah eine initiale Mitfinanzierung des Bundes bei der Pflege neu gestalteter Gewässerräume vor. Anschliessend begründete Christophe Clivaz (gp, VS) seinen Minderheitsantrag zum Zweckartikel des Gesetzes. Clivaz forderte dazu auf, den Zweck des WBG um die Erhaltung oder Wiederherstellung der natürlichen Funktionen von Wasserläufen auszuweiten. In den darauf folgenden Fraktionsvoten zeigte sich, dass der Antrag Clivaz ausserhalb der eigenen und der SP-Fraktion keine Zustimmung finden würde. So argumentierte etwa Mitte-Vertreter Nicolo Paganini (mitte, SG), dass der Zweck des WBG im Hochwasserschutz liege; ökologische Anliegen würden demgegenüber bereits im GSchG geregelt. Nach dem Votum von Umweltminister Rösti, welcher sich gegen die Ausweitung der Finanzierung auf den Bund aussprach, wandte sich die grosse Kammer den Abstimmungen zu und sprach sich dabei ohne Gegenantrag für Eintreten aus. Mit 175 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung) nahm der Nationalrat den Antrag der Kommission zur Mitfinanzierung durch den Bund an und lehnte den Minderheitsantrag Clivaz mit 113 zu 65 Stimmen (1 Enthaltung) ab. In der Gesamtabstimmung votierte der Nationalrat einstimmig für die Annahme des Entwurfes.

Révision de la loi fédérale sur l’aménagement des cours d’eau (MCF. 23.030)

La CEATE-CN a procédé à la discussion par article, après être entrée en matière sur le projet du Conseil fédéral quant à la gestion des dangers liés aux cours d'eau. La commission a décidé de soutenir l'ensemble des propositions de l'exécutif, et, à l'unanimité, de permettre à la Confédération de «cofinancer l’entretien initial des espaces réservés aux eaux nouvellement aménagés pendant cinq ans». Une minorité s'est formée pour défendre un financement de la Confédération de l'entretien écologique des cours d'eau. La majorité (13 voix contre 11 et 1 abstention) milite pour s'en cantonner à une participation financière des mesures d'entretien permettant d'éviter les crues. Le projet a été adopté à l'unanimité au vote final et sera traité par le Conseil national.

Révision de la loi fédérale sur l’aménagement des cours d’eau (MCF. 23.030)

La CEATE-CN a décidé, à l'unanimité, d'entrer en matière sur le projet de modification de loi du Conseil fédéral. La loi fédérale sur l'aménagement des cours d'eau (LACE) serait ainsi modifiée de telle sorte à améliorer la gestion des risques naturels, en renforçant notamment la collaboration entre les cantons. Ces derniers profiteraient du soutien de la Confédération.

Révision de la loi fédérale sur l’aménagement des cours d’eau (MCF. 23.030)

La motion qui visait une amélioration du système d'alerte pour y inclure les situations de sécheresse a été classée. Le Conseil fédéral a, en effet, décidé de compléter l'arsenal existant, comme il l'a annoncé en mai 2022. Ainsi, les secteurs concernés – dont l'agriculture et l'approvisionnement en eau potable – seront, à l'avenir, tenus plusieurs semaines en avance au courant de toute situation critique. Le nouveau système d'alerte devrait être opérationnel dès 2025, grâce à une collaboration entre l'OFEV, MeteoSuisse et swisstopo.

Ressources pour le maintien et le développement de systèmes d'alerte et de transmission d'alarme (Mo 18.4099)
Dossier: Mesures de protection contre les dangers naturels

Le Conseil fédéral a adopté son message concernant la révision partielle de la loi fédérale sur l’aménagement des cours d’eau (LACE) qui permettra de mieux gérer les risques liés aux crues. Ces événements vont prendre, à l'avenir, de l'ampleur, selon les autorités, qui évoquent tant l'urbanisation galopante de la Suisse que le réchauffement climatique comme raisons. La Confédération veut donc inscrire la gestion intégrée des risques (GIR) dans cette loi ; une méthode qui a fait ses preuves et qui vise à combiner des mesures organisationnelles, biologiques, techniques et d'aménagement du territoire. La loi sur la protection des eaux (LEaux) ainsi que la loi sur les forêts (LFo) connaitront également des adaptations ponctuelles. Les charges financières supplémentaires que devront engager les cantons seront en partie compensées par des subventions fédérales. La Confédération soutiendra, en outre, les cantons dans les travaux d'entretien des ouvrages, alors qu'elle ne les soutenait jusqu'à présent que pour les remises en état périodiques.

Révision de la loi fédérale sur l’aménagement des cours d’eau (MCF. 23.030)

Im Sommer 2021 kam es in verschiedenen Regionen der Schweiz über mehrere Tage zu sehr starken Unwettern. Während viele Zeitungsartikel lediglich auf die Intensität, das Ausmass und die Schäden fokussierten – die Unwetter umfassten unter anderem starken Regen, Hagel, Überschwemmungen und Schlammlawinen –, berichteten einige Zeitungen auch über die Konsequenzen für verschiedene Bereiche und Branchen in der Schweiz. So beleuchteten gewisse Zeitungen etwa die langwierigen und anstrengenden Einsätze der Feuerwehren und des Zivilschutzes, welche beispielsweise Keller auspumpten und präventive Massnahmen installierten.
Andere Zeitungen publizierten Berichte über Landwirtinnen und Landwirte, deren Ernten stark von den Unwettern und den darauf folgenden Überschwemmungen getroffen wurden. Obwohl es die Möglichkeit gebe, die Ernten gegen Wetterrisiken wie etwa Hagel, Frost oder Trockenheit zu versichern, hätten nur wenige Bauern davon Gebrauch gemacht, berichtete etwa die Aargauer Zeitung. Grund dafür seien die hohen Prämien. Daher forderten landwirtschaftsnahe Kreise, dass sich der Bund an den Prämien beteiligen müsse. Aufgrund der extremen Unwetter rechneten auch die Gebäudeversicherer mit einem Rekordjahr. Im Gegensatz zu den bäuerlichen Betrieben seien die Schweizer Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer jedoch sehr gut gegen die Folgen von Naturereignissen versichert, berichtete die NZZ. Einzig bei der Versicherung gegen Schäden durch Erdbeben gebe es noch eine grosse Lücke.
Die extremen Wetterereignisse gaben auch Anlass zu Diskussionen rund um den Klimawandel. Währenddem der Wissenschaftler Stefan Rahmstorf vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung argumentierte, dass derartige Extremereignisse durch die globale Erwärmung häufiger würden, war die Weltwoche der Ansicht, dass die entsprechenden Ereignisse von den Klimaforschenden missbraucht würden, um ihre «Theorien zu zementieren».
Schliesslich gaben auch die Hochwasserschutzmassnahmen zu reden. Die Medien attestierten den meisten Behörden, seit den letzten grossen Unwettern im Jahr 2005 gute Arbeit geleistet zu haben. So hätten beispielsweise die Kantone Uri und Wallis viel in den Hochwasserschutz investiert; betreffend den Kanton Wallis wurde insbesondere auf die Arbeiten zur 3. Rhonekorrektion verwiesen. Auch der Hydrologe David Volken vom BAFU lobte die Behörden für ihre Vorsorgemassnahmen, vor allem für den Objektschutz und die Entlastungsstollen, welche die grossen Wassermengen besser hätten abfliessen lassen.

Unwetter im Sommer 2021

Der Ständerat beugte sich in der Wintersession 2019 über die das Milliardengeschäft der dritten Rhonekorrektion, nachdem sich die UREK-SR im Oktober 2019 einstimmig für die Annahme des Gesamtkredits ausgesprochen hatte. Nach Wortmeldungen von Kommissionssprecher Rieder (cvp, VS) und Bundesrätin Sommaruga stimmte der Rat dem Kredit mit 39 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung deutlich zu.

3. Rhonekorrektion
Dossier: Mesures de protection contre les dangers naturels

Der Bundesrat beantragte dem Parlament im Dezember 2018, die Finanzierung der zweiten Etappe der dritten Rhonekorrektion zu genehmigen. Bei der dritten Rhonekorrektion in den Kantonen Wallis und Waadt handelt es sich um das grösste Hochwasserschutzprojekt der Schweiz. Eine erste Rhonekorrektion war bereits Ende des 19. Jahrhunderts vorgenommen worden. Damals wurde die Rhone begradigt und es wurden Schutzdämme gebaut. Durch Entsumpfung konnte viel Land gewonnen werden. Eine zweite Rhonekorrektion, die 1960 abgeschlossen wurde, sollte dazu dienen, Überschwemmungen zu verhindern. Dazu wurde die Flussbreite verengt und die Dämme wurden verstärkt und erhöht. Zahlreiche Hochwasser in den folgenden Jahren zeigten bald die Grenzen dieser Art von Hochwasserschutz auf. Mit der dritten Rhonekorrektion, die Arbeiten auf einer Länge von 162 Kilometern von der Quelle bis zur Mündung in den Genfersee beinhaltet, sollen laut Bundesrat potenzielle Hochwasserschäden im Umfang von geschätzten CHF 10 Mrd. verhindert werden. Zudem soll die Korrektion auch dem Umweltschutz dienen: Unter anderem sollen die Wasserqualität erhalten und die Wasser- und Uferlebensräume geschützt und weiterentwickelt werden. Weil dabei beträchtliche Flächen Kulturlandes verloren gehen und die Landwirtschaft auch anderweitig betroffen ist, veranschlagte der Bundesrat Ausgleichs- und Begleitmassnahmen im Rahmen von CHF 150 Mio. Dazu gehören etwa Strukturverbesserungen, Lösungen für existenziell bedrohte Betriebe oder Landumlegungen.
Für die Realisierung der ersten Etappe dieser dritten Korrektur, die besonders dringliche Massnahmen und die Planung der weiteren Massnahmen beinhaltete, hatte die Bundesversammlung 2009 einen Rahmenkredit von CHF 169 Mio. bewilligt. Nach dreimaliger Verlängerung läuft dieser Kredit 2019 aus. Nach Abschluss dieser zweiten Etappe in etwa 20 Jahren werden rund 60 Prozent der möglichen Schäden an der Rhone reduziert sein. Die verbleibenden 40 Prozent sollen mit weniger dringenden Massnahmen ungefähr ab dem Jahr 2040 eliminiert werden, z.B. im Goms, in Gampel, Brig und Evionnaz.
Die Gesamtkosten für die dritte Rhonekorrektion veranschlagten die beiden Kantone Wallis und Waadt als Bauherren auf insgesamt rund CHF 3.6 Mrd. Weil die dritte Rhonekorrektion ein ausserordentlich grosses Projekt ist, soll die Unterstützungen des Bundes in einem separaten Verpflichtungskredit sichergestellt werden. Es obliegt somit dem Parlament, den Kredit zu Lasten des Bundes von circa CHF 1 Mrd. zu genehmigen.

In der Nationalratsdebatte in der Herbstession 2019 meldete SVP-Sprecher und Bauernvertreter Pierre-André Page (svp, FR) Bedenken wegen der potenziellen Folgen für die Landwirtschaft im Wallis an. Mit kleineren Beträgen hätten auch die Auswirkungen auf die Landwirtschaft in Grenzen gehalten werden können, so Page. Die SVP-Fraktion unterstützte das Geschäft dennoch. In der Abstimmung hiess der Nationalrat den Gesamtkredit ohne Gegenstimme gut.

3. Rhonekorrektion
Dossier: Mesures de protection contre les dangers naturels

La CEATE-CN chargeait le Conseil fédéral de prévoir des ressources financières et personnelles pour le maintien et le développement des systèmes d'alerte et de transmission d'alarme, en cas de dangers naturels. D'après le rapport du projet d'Owarna, visant à examiner les lacunes du processus d'alarme de dangers naturels, des mesures supplémentaires sont nécessaires. Le système d'alerte actuel doit être complété d'alertes de sécheresse et de risques de mouvement de terrain.
Dans sa réponse, le Conseil fédéral a rappelé que d'importantes ressources ont été allouées ces dernières années pour le système d'alerte. Pour le budget de 2019, il a préféré privilégier d'autres tâches prioritaires. S'agissant du budget 2020, le Parlement pourra lui demander de modifier son plan financier et son budget afin d'inclure la consolidation et l'extension du système d'alerte dans ses priorités, s'il ne l'a pas déjà fait.
Lors des débats au Conseil national, Adèle Thorens Goumaz (verts, VD) a souligné que le Conseil fédéral avait, après la publication du rapport, refusé de créer les 9.5 postes de travail nécessaires. Sa décision faisait suite à son évaluation sur les ressources en personnel. Au nom de la commission, elle a donc invoqué les risques engendrés en cas de catastrophe. Par 95 voix contre 83 et 1 abstention, le Conseil national a adopté la motion. Les groupes UDC et les libéraux-radicaux ont soutenu la proposition du Conseil fédéral, soit le rejet de la motion.
La CEATE-CE a soutenu l'intervention de son homologue, par 5 voix contre 3. La motion a été adoptée par le Conseil des Etats par 24 voix contre 6. Ainsi, le Conseil fédéral devra renforcer le système d'alarme en cas de dangers naturels et prendre des mesures pour les alertes de sécheresse et de risque de mouvement de terrain.

Ressources pour le maintien et le développement de systèmes d'alerte et de transmission d'alarme (Mo 18.4099)
Dossier: Mesures de protection contre les dangers naturels

Im Dezember 2018 entschied sich der Nationalrat, der parlamentarischen Initiative Walliser (svp, ZH) auf Änderung des Gesetzes über Stauanlagen keine Folge zu geben. Der Initiant hatte eine Lockerung vor allem für kleinere Stauanlagen wie etwa Feuerwehrweiler verlangt. Sowohl die Kommission (mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung) als auch der Gesamtrat (mit 113 zu 73 Stimmen bei 5 Enthaltungen) sprachen sich allerdings mit Verweis auf schon heute mögliche Ausnahmen gegen die Initiative aus.

Stauanlagen

La stratégie «Gestion des risques liés aux dangers naturels», actualisée par la plateforme nationale PLANAT pour la protection contre les dangers naturels en Suisse, a été portée à la connaissance du Conseil fédéral. Elle fait suite à la stratégie de 2004 «Sécurité contre les dangers naturels». La stratégie définit comme objectifs la capacité de résister, de se rétablir et de s'adapter aux risques liés aux dangers naturels. Elle expose également les priorités et les principes à suivre pour protéger la population, les biens et la capacité économique de la Suisse contre la menace des forces de la nature. Elle s'adresse aux acteurs influençant, par leurs activités ou leurs décisions, la gestion des risques liés aux dangers naturels.

Stratégie «Gestion des risques liés aux dangers naturels»
Dossier: Mesures de protection contre les dangers naturels

Une nouvelle carte de l'aléa ruissellement, élaborée par l'OFEV, l'Association Suisse d'Assurances (ASA) et l'Association des établissements cantonaux d'assurance (AECA), a été créée afin de prévenir les inondations à l'échelle nationale. En Suisse, la moitié des dégâts occasionnés par les inondations est imputable à l'eau de pluie. La carte indique les régions potentiellement menacées par le risque de ruissellement, les voies d'écoulement des eaux et les différentes hauteurs d'eau qui peuvent être atteintes. La Suisse, pionnière en la matière, entend avec cet outil, aider les secteurs du bâtiment et agricole à planifier des mesures de protection.

Carte de l’aléa ruissellement
Dossier: Mesures de protection contre les dangers naturels

Le Conseil fédéral renforce la sécurité face aux dangers naturels par une série de modifications légales. Il souhaite assurer une protection adéquate de la population et de l'économie par une utilisation plus efficace des ressources limitées disponibles et dans une optique à long terme. Les ajustements visent à identifier systématiquement les risques liés aux dangers naturels et à les réduire. Il charge le DETEC d'élaborer jusqu’à fin 2019 un projet reprenant les modifications légales proposées. Lors de sa séance, le Conseil fédéral a également actualisé le programme de mesures ayant pour but de garantir une gestion globale du risque sismique à l’échelon fédéral couvrant la période 2017–2020. S'agissant de la protection parasismique dans la construction, il exige que les standards parasismiques soient appliqués aux infrastructures relevant de ses compétences. La Centrale de coordination pour la mitigation des séismes, gérée par l'OFEV, devra réduire son activité en raison du programme d'économies prescrit par le Parlement. Le Service sismologique suisse (SED) de l’EPFZ élaborera un modèle de calcul du risque sismique afin d’évaluer de manière fiable les dommages potentiels des séismes. Finalement, il entend poursuivre le développement de planifications préventives, notamment la question de l'organisation du relevé des dommages et de la distribution des fonds libérés aux victimes.

Verstärkter Schutz vor Naturgefahren
Dossier: Mesures de protection contre les dangers naturels

Aucune suite n'est donnée à l'initiative cantonale visant une augmentation des indemnités versées par la Confédération pour la protection contre les crues. Le Conseil national, sans discussion, confirme le choix du Conseil des Etats. La Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil national (CEATE-CN) proposait par 22 voix contre zéro et deux abstentions à son conseil de ne pas y donner suite. Les besoins actuels concernant plutôt l'entretien des ouvrages existants et l'étude en cours de la participation de la Confédération à ces coûts ont motivé sa position.

Höhere Bundesbeiträge für den Hochwasserschutz (Kt.Iv. 15.319)
Dossier: Mesures de protection contre les dangers naturels

Lors du délai référendaire, il n'y a eu aucun dépôt de signatures. La loi fédérale sur la mise en œuvre du protocole au traité sur l'Antarctique, relatif à la protection de l'environnement entre donc en vigueur.

Protocole du traité sur l’Antarctique relatif à la protection de l’environnement et ses annexes I à V

En août, la CEATE-CN approuvait par 22 voix et 3 abstentions le projet du Conseil fédéral, après s'être entretenue sur l'étendue d'application du protocole du traité sur l'Antarctique. Lors du passage dans la chambre prioritaire, le Conseil national soutenait à l'unanimité,159 voix, le projet de loi. Le Conseil des Etats, par 39 voix, y était également favorable. L'arrêté a été adopté au vote final par 196 voix contre 1 au Conseil national et à l'unanimité, 43 voix, dans la chambre sœur. Sans opposition référendaire, la loi fédérale sur la mise en œuvre du protocole au traité sur l'Antarctique, relatif à la protection de l'environnement entrera en vigueur le 1er juin 2017.

Protocole du traité sur l’Antarctique relatif à la protection de l’environnement et ses annexes I à V

Hochwasserschutzmassnahmen in den Kantonen und Gemeinden werden vom Bund mit einer Kostenbeteiligung von 35% unterstützt, wobei der Beteiligungssatz unter gewissen Bedingungen auf maximal 45% anwachsen kann. Diese Subventionen sind aus Sicht des Kantons Bern nicht mehr länger ausreichend, weswegen dieser in einer Standesinitiative die Erhöhung der Bundesbeiträge auf 45-55% verlangte. Die Gemeinden und Schwellenkorporationen seien finanziell überfordert. Aufgrund gestiegener Auflagen und Anforderungen von Seiten des Bundes – als Beispiel angeführt wurde der Gewässerschutz – seien die Kosten in diesem Bereich in letzter Zeit kontinuierlich gestiegen. Die aktuelle, desolate Lage verunmögliche die Finanzierung von Unterhaltsarbeiten sowie die fristgerechte Realisierung von wasserbaulichen Schutzprojekten, was wiederum dazu führe, dass vom Bund bereitgestellte Mittel nicht eingesetzt werden können. Im Oktober 2016 beantragte die UREK-SR mit 10 zu 1 Stimme und 1 Enthaltung jedoch, dem Anliegen keine Folge zu geben. Die aktuelle finanzpolitische Lage erlaube es nicht, zusätzliche Mittel für den Hochwasserschutz bereitzustellen. Dabei verwies die Kommission auf die im 2008 erfolgte Erhöhung des Hochwasserschutzkredites. Ferner sei ein Grossteil der Hochwasserschutzprojekte nun bereits realisiert. Für die Zukunft gelte es, den Unterhalt dieser Anlagen zu sichern. Diesbezüglich solle in naher Zukunft eine stärkere finanzielle Unterstützung geprüft werden. Der Ständerat, welcher das Berner Anliegen in der folgenden Wintersession beriet, folgte der Empfehlung seiner Kommission. Ganz anders lagen die Präferenzen damals im Grossen Rat in Bern: Den Entscheid, das Anliegen beim Bund zu deponieren, hatte das kantonale Parlament im September 2015 einstimmig gefällt.

Höhere Bundesbeiträge für den Hochwasserschutz (Kt.Iv. 15.319)
Dossier: Mesures de protection contre les dangers naturels