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Der Mangel an diplomierten Lehrkräften, insbesondere für die Primar- und Sekundarstufe, führte rund um den Schulbeginn im Sommer 2022 zu einer intensiven Mediendebatte. Bereits vor dem Schulstart, der in den meisten Kantonen in August stattfand, zeigte sich, dass es in vielen Schulen zu Engpässen kommen wird. Deshalb durften beispielsweise in den Schulen im Kanton Zürich auch Personen ohne entsprechendes Diplom angestellt werden, während vielerorts zudem Zivildienstleistende und sogenannte Klassenassistenzen eingestellt wurden. Die vermehrte Einstellung Letzterer wurde von Dagmar Rösler, Zentralpräsidentin des LCH, kritisiert, da es zu Kompetenzüberschreitungen kommen könne, wenn eine solche Assistenz etwa für eine reguläre Lehrperson einspringen müsse. Gegenüber der Presse fügte Rösler hinzu, dass die Qualität des Unterrichts darunter leide, wenn nicht adäquat ausgebildete Personen, wie etwa Studierende der PH, vor die Klassen gestellt würden. Auch bestehe die Herausforderung, dass die neu ausgebildeten Lehrkräfte begleitet werden müssten, damit diese nicht sogleich wieder «verheizt» würden und deshalb bald wieder aus dem Beruf ausstiegen. Rösler kritisierte insbesondere die Kantone, welche in den Augen des LCH zu wenig gegen den Lehrkräftemangel unternähmen. Zusammen mit dem «syndicat des enseignant-es romand-es» (SER) forderte der LCH konkret, dass eine finanzielle Unterstützung für die Ausbildung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern zur Lehrerin/zum Lehrer eingeführt wird und dass eine administrative Entlastung der Klassenlehrerinnen und -lehrer erfolgt.
In den Zeitungen wurden ebenfalls Lösungsvorschläge diskutiert, wie der Beruf der Lehrperson wieder attraktiver gemacht und dem Lehrkräftemangel entgegengewirkt werden könnte: So wurde beispielsweise vorgeschlagen, die Löhne, insbesondere für die Lernenden in der Unterstufe, zu erhöhen. Ursula Renold, Professorin für Bildungssysteme an der ETHZ, regte gegenüber der Aargauer Zeitung an, das Lohnsystem so auszugestalten, dass es lukrativer würde, ein höheres Pensum zu übernehmen. Zahlreiche Lehrkräfte unterrichteten nämlich nur wenige Lektionen, was dazu führe, dass der Koordinationsaufwand im Lehrkörper hoch sei und es insgesamt mehr Lehrkräfte brauche. Eine weitere grosse Herausforderung oder gar ein Problem sahen viele Zeitungen auch im Konzept der integrativen Klassen, also dem System, in welchem möglichst alle Kinder in derselben Klasse unterrichtet werden und es keine Sonderklassen gibt - etwa für verhaltensauffällige Kinder oder Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten oder besonderen Bedürfnissen. In der NZZ forderte etwa Alain Pichard (BE, glp), Lehrer und Grossrat im Kanton Bern, dass die sogenannten Klein- oder Sonderklassen wieder eingeführt werden, damit sich die Lehrkräfte wieder vermehrt der Wissensvermittlung widmen können. Zudem sollten die Lehrpersonen weniger administrative Aufgaben erledigen müssen, wurde in einem weiteren Meinungsbeitrag der NZZ ergänzt.
Im Nachgang zu dieser im Sommer geführten Debatte wurden auch seitens der nationalen Politik gewisse Forderungen gestellt: Die WBK-NR verlangte in insgesamt vier Vorstössen mit der Berufsmatura einen prüfungsfreien Zugang zur Pädagogischen Hochschule für die Ausbildung zur Primarlehrperson (Mo. 22.4267 und Po. 22.4268), eine gezielte Datenerhebung über die Verweildauer im Beruf (Po. 22.4265) sowie wissenschaftliche Evaluationen der verschiedenen Schulreformen (Po. 22.4266).

Mangel an Lehrpersonen (2022)
Dossier: manque d'enseignants

Der Bundesrat veröffentlichte im Februar 2021 den Bericht «Politik der frühen Kindheit. Auslegeordnung und Entwicklungsmöglichkeiten auf Bundesebene» in Erfüllung der Postulate der WBK-NR und von Nik Gugger (evp, ZH; Po. 19.3262). Der Bericht nahm eine Definition des Begriffs «Politik der frühen Kindheit» vor und stellte einen nicht abschliessenden Katalog der Leistungen in diesem Politikbereich vor; dieser reichte von der Elternbildung, über die frühe Sprachförderung bis zur aufsuchenden Familienarbeit. In den Handlungsfeldern «Statistische Datengrundlagen», «Informations- und Erfahrungsaustausch/Koordination», «Zugang zu den Angeboten», «Qualität der Angebote» sowie «Finanzierung der Angebote» identifizierte der Bericht Verbesserungspotenzial in Bezug auf das staatliche Wirken. In der Folge wurden für diese Handlungsfelder verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten formuliert. Diese umfassten beispielsweise die Einführung einer nationalen Kinderbetreuungsstatistik, die Verbesserung der Datenlage zum Gesundheitszustand von Kindern unter Berücksichtigung sozialer Benachteiligungen, die Förderung des Informations- und Erfahrungsaustausches zwischen Fachpersonen, die Verbesserung der Zusammenarbeit und der Koordination auf Bundesebene, die verstärkte Förderung der Chancengerechtigkeit von Kindern mit Migrationshintergrund und von Kindern mit Behinderungen oder auch die Subventionierung von Familienorganisationen mit Tätigkeiten betreffend Familien mit kleinen Kindern. Einige dieser Massnahmen würden geprüft oder befänden sich bereits in Umsetzung. So würden beispielsweise schon heute Projekte mit Kindern, die eine Beeinträchtigung haben, unterstützt, schloss der Bericht.

Strategie zur Stärkung der frühen Förderung
Dossier: La petite enfance

Jahresrückblick 2020: Bildung und Forschung

Der Bereich Bildung und Forschung war in 2020 zum einen durch einige grössere Bundesratsgeschäfte geprägt (BFI-Botschaft 2021-2024, EHB-Reform und die Programme Erasmus+ und Horizon). Zum anderen hatte auch in diesem Themenfeld die Corona-Pandemie Auswirkungen auf verschiedene Bereiche (temporäre Schliessung der Schulen, erschwerte Lehrstellensuche, Suche nach Impfstoffen), die in anderen Jahren naturgemäss weniger im Fokus standen.

In mehreren Sitzungen zwischen Juni und Dezember 2020 berieten die beiden Räte die BFI-Botschaft für die nächsten vier Jahre. Das Ziel des Bundesrates blieb, wie in den vergangenen Jahren auch, dass die Schweiz in Bildung, Forschung und Innovation führend bleibt und die Chancen der Digitalisierung nutzt. Mit der in der Wintersession erfolgten Verabschiedung des Geschäfts genehmigten die Räte rund CHF 28 Mrd. für so verschiedene Gebiete wie die Berufsbildung, die Weiterbildung, den ETH-Bereich oder auch für die Institutionen der Forschungsförderung. Zum Vergleich: Für die vorangehende BFI-Periode 2017-2020 hatten die Räte rund CHF 26.4 Mrd. gesprochen.
Ein weiteres wichtiges Geschäft stellte auch das EHB-Gesetz dar. Mit dieser Vorlage erhielt das ehemalige Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung ein eigenes Gesetz und den Status einer Hochschule. Das spezifische Profil der EHB – der Fokus auf die Berufsbildung und die damit verbundene Ausrichtung auf die Arbeitswelt – wird auch mit dem neuen Gesetz beibehalten.
Im Bereich der internationalen Beziehungen, und insbesondere der Beziehungen zur EU, standen die beiden Programme Horizon Europe 2021-2027 und das Nachfolgeprogramm von Erasmus+ im Mittelpunkt zahlreicher Debatten. Der Bundesrat legte im Mai 2020 die Finanzierungsbotschaft für die Beteiligung am Horizon-Paket 2021–2027 der EU vor. Neben dem Kernstück «Horizon Europe» umfasst das Paket auch das Euratom-Programm, das Programm ITER (Fusionsforschung) und das Digital Europe Programme. Der Bundesrat beantragte dafür insgesamt CHF 6.15 Mrd. Ständerat und Nationalrat stimmten der Vorlage in der Herbst- respektive der Wintersession zu. Die Frage der Assoziierung an die Nachfolge des Austauschprogramms Erasmus+ (2014-2020) gestaltete sich etwas komplexer. Im Jahr 2020 berieten und beschlossen die Räte die Totalrevision des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung. Mit dem totalrevidierten Gesetz wird die Umsetzung eigener Schweizer Förderprogramme mit der Assoziierung an EU-Bildungsprogramme rechtlich gleichgestellt — bislang waren die Schweizer Programme lediglich eine untergeordnete Möglichkeit. Das weitere Vorgehen in Sachen Erasmus+ werde mit dem Gesetz aber nicht vorweggenommen; der Bundesrat werde dem Parlament die Assoziierung an EU-Bildungsprogramme und deren Finanzierung gegebenenfalls im Rahmen von separaten Vorlagen vorschlagen, erklärte der Bundesrat und bestätigte dies auch noch einmal mit der Empfehlung zur Annahme des Postulats der WBK-NR (Po. 20.3928), welches für 2021 eine Auslegeordnung bezüglich einer möglichen Schweizer Assoziierung an internationale Programme im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und Mobilität für die Zeit nach Ende des Programms Erasmus+ forderte. Im Rahmen der Debatte um die BFI-Botschaft 2021-2024 baten mehrere Nationalrätinnen und Nationalräte den Bundesrat, rasch eine Finanzierungsbotschaft zu Erasmus+ vorzulegen. Bildungsminister Parmelin wies dabei mehrmals darauf hin, dass auf EU-Ebene noch technische und finanzielle Fragen zur Nachfolgelösung von Erasmus+ offen seien; solange dies der Fall sei, könne die Schweiz noch keine Botschaft vorlegen.

Die Covid-19-Krise zeitigte auch auf den Bildungs- und Forschungsbereich starke Auswirkungen. So wurden aufgrund der Corona-Pandemie während der ersten Welle sämtliche Schulen, einschliesslich Kindergärten, Grundschulen, Sekundarschulen, Gymnasien, Berufsschulen und Hochschulen im Lande für circa acht Wochen geschlossen. In der Folge lernten die Kinder, Jugendlichen und die Studierenden von zu Hause aus. In den Medien wurde intensiv über das so genannte Homeschooling berichtet, besonders interessiert waren die Medien an einer möglichen Überforderung der Eltern und an einer leidenden Chancengerechtigkeit. Bald wurde der Ruf nach Öffnung der Schulen laut, diesen erhörte der Bundesrat aber erst Mitte Mai 2020, als die Schulen wieder geöffnet werden konnten.
Auch auf die Berufsschulen hatte Covid-19 Einfluss. Für viele Jugendliche und junge Erwachsene gestaltete sich die Suche nach einer Lehrstelle respektive nach einer Stelle im Anschluss an die Ausbildung schwierig, was auch die Politik auf den Plan rief. Mit einer Motion der WAK-SR (Mo. 20.3163) wurde der Bundesrat beauftragt, in Koordination mit den Kantonen sowie den Organisationen der Arbeitswelt Massnahmen zu ergreifen, damit die Lehrbetriebe trotz der Krise weiterhin Lernende beschäftigen und anstellen können. Der Bund gründete daraufhin eine Task Force und betraute diese mit der Aufgabe, die Situation in den Kantonen zu beobachten und, wenn nötig, stabilisierend einzugreifen. Zudem ermöglichte er im Rahmen des Lockdowns einerseits Lernenden den Zugang zu Kurzarbeit – so dass die Unternehmen nicht gezwungen würden, die Lehrverträge zu kündigen – und ersetzte diese nach der erfolgten Öffnung durch Kurzarbeit für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner: Diese sollten die Zeit, welche sie für die Ausbildung von Lernenden aufwendeten, als Arbeitsausfall im Sinne von KAE anrechnen können.

Die Corona-Pandemie hatte auch einen gravierenden Einfluss auf die Forschungslandschaft. Weltweit wurde 2020 intensiv an einem Impfstoff gegen Covid-19 geforscht, auch unter Schweizer Beteiligung. Der SNF widmete der Corona-Pandemie ein eigenes NFP und vergab in dessen Rahmen CHF 18.6 Mio. für Forschungsprojekte. Mit weiteren CHF 10 Mio. unterstützte er Forschungsprojekte, welche die gesellschaftlichen und biomedizinischen Aspekte von Epidemien erforschen.

Anteilsmässig bewegte sich die Zeitungsberichterstattung im Bereich Bildung und Forschung in etwa auf demselben tiefen Niveau wie in den letzten Jahren und entsprach einem Anteil von rund 2.5 Prozent an der gesamten Berichterstattung zur Schweizer Politik. Was aber auffällt, ist ein im Bereich Grundschulen/Gymnasien ansteigender Wert im März und ein Peak im April 2020, was auf den Corona-bedingten Lockdown respektive auf die Berichterstattung über die Schliessung der Schulen zurückgeführt werden kann.

Jahresrückblick 2020: Bildung und Forschung
Dossier: Rétrospective annuelle 2020

Am 29. April 2020 beschloss der Bundesrat, dass die Schulen der Stufen Primar und Sekundarstufe I, welche aufgrund der Corona-Pandemie hatten geschlossen werden müssen, am 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Der Wiedereröffnung der Schulen voraus ging ein Statement von Daniel Koch vom BAG, in welchem er den Medien erläuterte, dass sich unter den Infizierten kaum Kinder befänden und dass diese nicht die Haupttreiber dieser Epidemie seien. Diese Aussage wurde zwar von einigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern angezweifelt, aber Kinder hätten offenbar weniger Symptome und steckten damit weniger oft andere Personen an, wie der Leiter der Abteilung für Infektiologie Christoph Berger gegenüber der NZZ bestätigte.
Die Ankündigung der Schulöffnungen machte in der Schweiz eine Art Röstigraben sichtbar, zumindest zwischen Genf und Waadt und dem Rest der Schweiz, wie die Medien berichteten. Diese beiden Kantone, die beide viele Infizierte aufzuweisen hatten, äusserten grosse gesundheitlich begründete Vorbehalte gegenüber einer Öffnung am 11. Mai, zumal nicht klar sei, welche Schutzmassnahmen die Öffnung begleiteten. Die Erarbeitung der Schutzkonzepte überliess der Bundesrat in der Tat den Kantonen respektive den Gemeinden. Er gab nur einige Eckwerte für die Konzepte vor, wie etwa den 2m-Abstand zwischen Lehrpersonen und Schülern respektive Schülerinnen und die Beachtung der Hygieneregeln. Eine Maskenpflicht sah der Bundesrat nicht vor. Ebensowenig gab es Angaben zu einer Maximalgrösse der Schulklassen, was dazu führte, dass in einigen Kantonen die ganze Klasse unterrichtet wurde, während in anderen Kantonen Halbklassenunterricht vorgesehen war, wie Le Temps berichtete. Bei vulnerablen Personen (Kinder oder Lehrpersonen) sollten die Kantone für individuelle Lösungen sorgen, so der Bundesrat. Die Regierung beschloss ebenso, dass es an den Kantonen sei, zu entscheiden, ob die Schulen Zeugnisse ausstellen oder darauf verzichten sollen. Dieser grosse Spielraum für die Kantone wurde von verschiedenen Medien und Fachpersonen kritisiert. Die NZZ etwa sprach von einem Wirrwarr und einem föderalen Flickenteppich. Dagmar Rösler vom LCH und Thomas Minder vom Schulleiter­-Verband kritisierten den Bundesrat ebenfalls und gaben zu Protokoll, dass sie sich klarere und einheitlichere Vorgaben für die Schulöffnung gewünscht hätten, insbesondere betreffend maximale Klassengrössen.
Im Bereich der Gymnasien entschied der Bundesrat Ende April 2020 ebenfalls, dass jeder Kanton selber festlegen könne, ob er schriftliche Maturaprüfungen durchführen wolle oder nicht. Die mündlichen Prüfungen waren zuvor von der EDK bereits zur Absage empfohlen worden, was für die Kantone aber nicht verbindlich war. Bereits vor dem offiziellen Entscheid des Bundesrates Anfang Mai hatten einige Kantone entschieden, ob sie die Maturaprüfungen durchführen möchten oder nicht. Michael Hengartner, Präsident des ETH-Rats, bedauerte in der Sonntagszeitung, dass bei den Maturaprüfungen kein einheitliches Vorgehen zustande gekommen war. Er persönlich halte die Matura für ein wichtiges Ereignis im Leben der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten.
Bei den Berufsschulen entschieden Bund, Kantone und die Sozialpartner gemeinsam, dass die schriftlichen Lehrabschlussprüfungen nicht stattfinden werden, sondern die Erfahrungsnoten herangezogen werden sollen. Die praktischen Prüfungen sollten aber wenn immer möglich stattfinden, sofern die Hygieneregeln eingehalten werden können.

Schulschliessungen aufgrund des Coronavirus
Dossier : Écoles et formation pendant Covid-19 - Réactions et conséquences

Am 13. März 2019 beschloss der Bundesrat mittels einer Verordnung weitreichende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19). Mit dieser Verordnung wurde unter anderem beschlossen, dass ab dem 16. März 2020 alle Schulen inklusive der Hochschulen geschlossen bleiben mussten. Kindertagesstätten hingegen durften nur schliessen, wenn die zuständigen Behörden andere geeignete Betreuungsangebote vorgesehen hatten. Der Bundesrat griff damit stark in die Kompetenz der Kantone ein, welche in der Regel im Bereich Primarstufe, Sekundarschule, Gymnasium und Fachmittelschule zuständig sind.
In der Folge wurden sämtliche Schulen, einschliesslich Kindergärten, Grundschulen, Sekundarschulen, Gymnasien, Berufsschulen und Hochschulen, geschlossen. Kinder, Jugendliche sowie Studentinnen und Studenten wurden fortan zu Hause unterrichtet, insbesondere durch digitale Lernangebote. Die Medien berichteten ausführlich über die Schliessungen der Schulen und veröffentlichten zahlreiche Erfahrungsberichte über einzelne Schulen und deren Lehrkörper, gingen aber auch zu den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern nach Hause, um zu berichten, wie diese die Situation meisterten. Zu Beginn des sogenannten Lockdowns schrieben die Zeitungen über die kantonalen Unterschiede in der Handhabung der Schliessungen. So war in einigen Kantonen beispielsweise nicht klar, für welche Kinder und Jugendlichen ein Alternativprogramm in der Schule geboten werden musste, weil diese nicht zu Hause betreut werden konnten. Zahlreiche Zeitungen wiesen auch generell auf den Fakt hin, dass das Ausfallen des Präsenzunterrichts vor allem für bereits schwächere Schülerinnen und Schüler gravierende Folgen haben könne. Die Kinder bräuchten den sozialen Austausch in der Klasse als Korrektiv zum Elternhaus und die Schule trage stark dazu bei, Kinder aus einem bildungsfernen Elternhaus besser zu integrieren, so Philippe Wampfler, Deutschlehrer, in der NZZ. Dem pflichtete auch Margrit Stamm, emeritierte Professorin für Erziehungswissenschaften, im Sonntagsblick bei. Einige Eltern hätten viel weniger Kapazitäten als andere, um die Kinder zu Hause zu betreuen. Die Schulen müssten dafür sorgen, dass schwächere Schüler nicht noch mehr abgehängt würden.
Im Bereich der Grundschulen stand die Umstellung von analogem zu digitalem Unterricht und damit einige neue Unterrichtsformen im Fokus der Berichterstattung. Zunächst brachten einige Lehrerinnen und Lehrer die Schulmaterialien den Kindern nach Hause oder die Kinder konnten die Lehrmittel gestaffelt aus den Schulen abholen, wie einige Zeitungen berichteten. In den darauffolgenden Tagen wurde dann immer mehr auf den digitalen Unterricht übergeleitet und die Lehrpersonen schickten die Aufgaben per E-Mail oder es wurde auf Onlineplattformen zurückgegriffen. Die Sonntagszeitung berichtete, dass der Zürcher Lehrmittelverlag früh reagierte und für den Fernunterricht kostenlose Sonderlizenzen für E-Learning auf allen Schulstufen zur Verfügung stellte. Auf Stufe Bund wurde die staatliche Fachagentur Educa.ch eingeschaltet, welche den Einsatz von digitalen Lehrmitteln und Onlinediensten vorantreiben sollte, wie der Sonntags-Blick berichtete. Die Medien berichteten detailliert über die forcierte Digitalisierung des Unterrichts und über deren Vor- und Nachteile. Man war sich dabei einig, dass die Digitalisierung des Unterrichts einen Schub erhalten hatte, sie aber das Klassenzimmer und die Interaktion der Schüler und Schülerinnen untereinander und vor allem mit der Lehrperson nicht ersetze könne. Dem stimmte auch Dagmar Rösler, Präsidentin des LCH im Blick bei und wies zudem auf die Wichtigkeit des haptischen Erlebens hin, welches beim Online-Unterricht kaum gegeben sei.
Bei den Gymnasien und den Berufsschulen stand die Frage nach den Abschlussprüfungen im Vordergrund der Berichterstattungen. Dabei war lange Zeit unklar, ob und wie diese bei den beiden Bildungseinrichtungen stattfinden sollten, wobei Bund, Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt daran seien, Lösungen zu finden, damit die Prüfungen stattfinden könnten, wie die NZZ berichtete. Ende März wurde von zwei Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Baselland eine Petition eingereicht, welche den Bundesrat dazu aufrief, 2020 alle Abschlussprüfungen abzusagen, wie die BAZ und andere Medien berichteten. In Zusammenhang mit den Abschlussprüfungen wiesen die Medien auch auf die Probleme der Jugendlichen bei der Suche nach einer Lehrstelle oder bei der täglichen Arbeit im Betrieb hin. Le Temps berichtete beispielsweise, dass viele Lernende weiterhin in ihrem Betrieb arbeiteten, obwohl dort die hygienischen Anforderungen nicht eingehalten werden könnten. Und in der Aargauer Zeitung wurde Stefan Wolter, Direktor der SKBF zitiert, der befürchtete, dass zahlreiche Unternehmen, welche Lernende ausbilden, schliessen werden müssen. Dadurch gebe es zahlreiche Lernende, die ihre Ausbildung abbrechen müssten und vor dem Nichts stünden. Ihnen müsse geholfen werden.

Schulschliessungen aufgrund des Coronavirus
Dossier : Écoles et formation pendant Covid-19 - Réactions et conséquences

Die frühkindliche Förderung ist ein komplexes Themenfeld, in welches die WBK-NR mehr Klarheit bringen möchte. Die Kommission sprach sich daher mehrheitlich dafür aus, dass der Bundesrat eine Strategie zur Stärkung der frühen Förderung ausarbeiten soll. Darin soll eine gesamtschweizerische Übersicht erstellt, Defizite benannt und aufgezeigt werden, wie sie behoben werden können, um schliesslich die geforderte Strategie zu entwickeln, welche die Situation der frühkindlichen Förderung in der Schweiz verbessern kann. Zudem sollen die Verantwortlichkeiten (Bund, Kantone, Gemeinden, Private) geklärt werden und eventuell nötige gesetzliche Anpassungen aufgezeigt werden.
Während der Sommersession 2019 sprach sich in der nationalrätlichen Debatte namentlich die SVP gegen das Postulat aus. Nadja Pieren (svp, BE) monierte, dass die Kompetenzen im Bereich der frühkindlichen Förderung nicht beim Bund, sondern bei den Familien, Gemeinden und Kantonen liege und es daher nicht Aufgabe des Staates sei, hier aktiv zu werden. Verena Herzog (svp, TG) warf zudem die Frage der Kosten für die Ausarbeitung dieser Strategie auf.
Die Abstimmung fiel mit 87 zu 85 Stimmen sehr knapp aus; trotz der Vorbehalte der SVP und der FDP, die geschlossen, respektive nahezu geschlossen, gegen die Annahme stimmten, wurde das Postulat angenommen.

Strategie zur Stärkung der frühen Förderung
Dossier: La petite enfance

Der Bildungsbericht 2018, im Auftrag von SBFI und EDK erstellt und von der SKBF verfasst, folgt im Aufbau den vorangehenden Berichten aus den Jahren 2014 und 2010. Er vermittelt Daten und Informationen zum gesamten Bildungswesen entlang von rund 500 Themen und ist vor allem ein Arbeitsinstrument für Bildungsfachleute und -politikerinnen.
Im Gegensatz zu den früheren Ausgaben wurde der Bericht 2018 in den Medien etwas ausführlicher diskutiert. Einige Zeitungen sahen vor allem das steigende Bildungsniveau – gemessen an den tertiären Bildungsabschlüssen – im Mittelpunkt des Interesses. Die NZZ verwies dazu auf die Aussage von Stefan Wolter, Direktor der SKBF, wonach «nicht nur immer mehr Personen einen tertiären Bildungsabschluss [haben], diese Abschlüsse sind auf dem Arbeitsmarkt auch weiterhin gleich stark gefragt wie vor zwanzig Jahren». Eine zentrale Erkenntnis, welche die Freude über das steigende Bildungsniveau etwas schwächte, war die weiterhin bestehende Chancenungleichheit im Bildungswesen hinsichtlich der Kinder und Jugendlichen aus bildungsfernen Schichten und/oder mit Migrationshintergrund. Das Schulsystem schaffe es leider nach wie vor nicht, diese herkunftsbedingten Defizite zu kompensieren, so die Aargauer Zeitung. Darauf aufbauend wurde auch auf das noch immer unerreichte Ziel hingewiesen, dass 95 Prozent der Jugendlichen über einen Sek II-Abschluss (Maturität oder Lehre) verfügen sollten, wobei auch hier die Jugendlichen mit Migrationshintergrund und/oder aus bildungsfernen Schichten deutlich schlechter abschnitten als die anderen Jugendlichen.
Ebenfalls aufgegriffen wurden die in den nächsten 10 bis 20 Jahren deutlich steigende Anzahl an Schülerinnen und Schülern und der daraus resultierende höhere Bedarf an Lehrkräften, die Herausforderungen der Digitalisierung, die kantonal unterschiedlichen Aufnahmebedingungen für den Eintritt ins Gymnasium sowie die unterschiedlich hohen Maturitätsquoten in den Kantonen.

Bildungsbericht 2018
Dossier: Rapport sur l’éducation en Suisse

Etant donné que l’Initiative populaire contre la sexualisation à l’école maternelle et à l’école primaire a récolté le nombre de signatures requises pour amener les citoyens suisses aux urnes, afin qu'ils se prononcent sur la question. L’initiative vise, d’un côté, à supprimer les cours d’éducation sexuelle aux enfants de moins de 9 ans et, d’un autre côté, à rendre ces cours facultatifs pour les enfants de 9 à 12 ans. A partir de 12 ans, un cours serait dispensé dans le cadre de l’enseignement de la biologie. Uniquement les questions de reproduction et de développement humain y seraient abordées. Le Conseil fédéral propose de rejeter l’initiative. Il estime qu’elle porte atteinte aux droits des enfants de profiter d’une information fiable et d’une protection relative à leur intégrité. Selon le Conseil fédéral, les cours d’éducation sexuelle permettent de prévenir les jeunes contre la violence sexuelle, les maladies sexuellement transmissibles et les grossesses non désirées. De plus, il ajoute que ces informations doivent être transmises indépendamment de la situation familiale. L’école obligatoire, à travers sa mission publique, apparaît ainsi comme le meilleur acteur. Finalement, le Conseil fédéral ne souhaite pas interférer dans la souveraineté cantonale. Du côté des chambres, le débat a d’abord pris ses quartiers au Conseil national. A l’instar de la Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-CN), la chambre du peuple a proposé de rejeter l’initiative par 146 voix contre 45. Des arguments similaires à ceux du Conseil fédéral ont été avancés. De plus, Elisabeth Schneider-Schneiter (pdc, BL) a souligné que les abus sexuels avaient lieu, dans la majorité des cas, sur des enfants de 7 à 12 ans. Rebecca Ruiz (ps, VD) a renchéri, précisant que de nombreux abus se déroulaient au sein même du cercle familial. Pour sa part, l’UDC, seul soutien de l’initiative, a connu des divisions internes. Néanmoins, la majorité a soutenu que l’éducation sexuelle devait rester du ressort des parents et a attaqué les méthodes pédagogiques actuellement en vigueur, en citant comme exemple la sex-box bâloise. Après le rejet du Conseil national, le débat s’est déplacé du côté de la chambre haute. Géraldine Savary (ps, VD), présidente de la Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil des Etats (CSEC-CE), a mis en avant l’importance des cours d’éducation sexuelle, soulignant notamment la baisse du nombre d’avortements, lors des dernières décennies, comme preuve de l’efficacité de ces cours. Finalement, le Conseil des Etats a clos le débat en rejetant l’initiative par 40 voix contre 1 et 4 abstentions. Après cet échec au parlement, 15 membres du comité de lancement de l’initiative ont signé le retrait de l’initiative. Ainsi, la question de la sexualisation ne sera pas soumise au verdict des urnes. Les auteurs de l’initiative, pour justifier le retrait, estiment avoir atteint leur but : sensibiliser l’opinion publique sur la question de l’éducation sexuelle. De plus, le comité a créé l’ «Association initiative de protection», qui a pour objectif d’observer l’évolution de l’éducation sexuelle en Suisse.

« contre la sexualisation à l’école maternelle et à l’école primaire

La Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-CN) a déposé un postulat pour la mise sur pied d’un Programme d'échanges linguistiques, un rapport sur les possibilités de mise en place d’un programme systématique d’échanges linguistiques, ainsi que d’explorer les différentes pistes de financement d’un tel programme. Une collaboration avec les cantons est souhaitée. Alors que le débat sur l’enseignement des langues nationales à l’école obligatoire a animé 2014, le postulat a pour objectif de favoriser l’acquisition de connaissances dans deux langues autres que la langue maternelle des élèves, dont une langue nationale. Un programme systématique d’échanges linguistiques doit augmenter la motivation à apprendre une langue nationale et renforcer la cohésion nationale. De tels programmes doivent permettre, par exemple, d’instaurer une correspondance ou encore d’organiser des rencontres entre des classes de régions linguistiques différentes. Au final, chaque élève devrait, à la fin de sa scolarité obligatoire, avoir participé à un séjour linguistique de plusieurs semaines. Le Conseil fédéral a confirmé son intérêt pour les échanges linguistiques. Il entend d’ailleurs appuyer cet intérêt dans son prochain message sur la culture. Le Conseil national, en adoptant le postulat, a suivi la volonté de sa Commission.

Programme d'échanges linguistiques

Les Suisses devront probablement se prononcer sur la question de l’éducation sexuelle à l’école. L’initiative populaire "Protection contre la sexualisation à l’école maternelle et à l’école primaire" a récolté le nombre de signatures nécessaires. L’idée directrice du texte stipule que l’éducation sexuelle doit rester du domaine des parents. Le Conseil fédéral recommande le rejet de cette initiative émanant de la droite conservatrice. D’abord, il estime que les craintes d’une sexualisation à l’école ne sont pas fondées. Ensuite, il considère qu’une telle initiative risque de mettre en péril la prévention des agressions sexuelles ou la mise en garde contre les dangers des maladies sexuellement transmissibles. Finalement, il considère que le texte empiète sur les compétences cantonales.

« contre la sexualisation à l’école maternelle et à l’école primaire

Im Februar 2014 veröffentlichte die Schweizerische Koordinationsstelle für Bildungsforschung (SKBF) den zweiten offiziellen Bildungsbericht – nach dem Pilotbericht von 2006 und der ersten Ausgabe von 2010. Auftraggeberin dieses Berichts waren Bund (SBFI) und Kantone (EDK). Der vorliegende Bildungsbericht beschrieb das schweizerische Bildungswesen entlang aller Bildungsstufen und -typen und beurteilte es anhand der drei Kriterien Effektivität, Effizienz und Equity (Chancengerechtigkeit). Die Herausgeber betonten im Bericht, dass die Autorinnen und Autoren zwar Daten und Informationen zusammentragen, jedoch keine Bewertung des Bildungssystems an sich vornehmen und auch keine Massnahmen oder Empfehlungen bezüglich des Bildungssystems vorschlagen, denn bekanntlich obliege die Steuerung des Bildungssystems den Politikerinnen und Politikern.
Der Bericht lieferte auf über 300 Seiten Daten und Informationen zu so vielfältigen Themen wie der Qualität der Lehrer- und Lehrerinnenausbildung, zur Chancengerechtigkeit im internationalen Vergleich, zu den unterschiedlich hohen kantonalen Maturitätsquoten, zur Anzahl an Masterabschlüssen sowie zum Fachkräftemangel im MINT-Bereich.

Bildungsbericht 2014
Dossier: Rapport sur l’éducation en Suisse

En septembre 2012, citoyens et cantons helvétiques ont accepté, sans hésiter, un Nouvel article constitutionnel visant à renforcer la formation musicale en Suisse. L’article 67a de la Constitution fédérale veille, désormais, non seulement à maintenir une qualité haute de l’enseignement musical dans les établissements scolaires, mais aussi à garantir l’accès à une formation musicale dans le cadre des loisirs, pour les jeunes. Il est important de préciser qu’une telle volonté ne remet pas en question la répartition des tâches entre Confédération et cantons. Afin de répondre à ces deux volontés, le Département fédéral de l’Intérieur a constitué un groupe de travail. Membres de ce groupe, l’Union des villes Suisses (UVS), l’Association des communes suisses (ACS), l’association «jeunesse + musique», la communauté d’intérêt «Jeunesse et musique», l’Association suisse des écoles de musique (ASEM), le Conseil suisse de la musique (CSM), la Conférence des Hautes écoles de musique (CHEMS), l’Association suisse des musiques (ASM) ainsi que des représentants de la Conférence des directeurs cantonaux de l’instruction publique (EDK/CDIP) se sont penchés sur la question. A la suite de plusieurs mois de recherche, différentes conclusions ont vu le jour. 37 propositions, dont 32 liées à des compétences fédérales, ainsi que la nécessité de renforcer la coopération entre les différents acteurs concernés ont été mises en avant par le groupe de travail. Au final, le Conseil fédéral détient le dernier mot. Il décidera, dans le cadre du message culture 2016 à 2019, quelles mesures il entend appliquer.

Nouvel article constitutionnel visant à renforcer la formation musicale en Suisse

Après une première tentative avortée en 2012, l’initiative contre « la sexualisation à l’école », dotée de 110'000 signatures, a enfin pu être déposée. A l’origine de cette initiative, des parents bâlois veulent interdire tout cours d’éducation sexuelle à l’école avant l’âge de neuf ans. Néanmoins, un cours obligatoire serait possible pour des enfants, s’il est dispensé dans le cadre du cours de biologie. Un tel cours serait destiné à la transmission de savoirs sur la reproduction et le développement des humains. Si un groupe de parents est à l’origine de cette initiative, plusieurs élus fédéraux tels que Freysinger (UDC, VS) ou encore Baettig (UDC, JU), ont rejoint le comité.

« contre la sexualisation à l’école maternelle et à l’école primaire

Ce contre-projet vise la promotion de la formation musicale et, dans les limites des compétences des cantons et de la Confédération, celle d’un enseignement musical scolaire de qualité. De plus, il veut faciliter l’accès des jeunes à la pratique musicale et encourager les talents musicaux. En outre, il faut noter que la Confédération joue ici le rôle d’une épée de Damoclès, prête à légiférer en cas d’échec des efforts des cantons. Ce contre-projet a reçu un appui soutenu de la majorité des acteurs politiques, en particulier du centre et de la gauche, qui ont souligné l’importance d’un enseignement musical, tant dans le contexte scolaire qu’extrascolaire. Ils ont souligné l’importance d’un accès des jeunes à une formation musicale indépendamment du revenu familial, mais aussi la nécessité d’inscrire la musique dans la Constitution, afin de lui conférer un statut similaire à celui du sport par exemple. Reste à évoquer l’opposition de l’UDC et du PLR qui ont vu dans ce contre-projet une ingérence de la Confédération dans un dossier cantonal. Ils dénonçaient également une hausse des coûts sans aucune certitude de l’efficacité des résultats, tout en soutenant que la musique était déjà suffisamment encouragée. D’ailleurs, cette opposition doit être relativisée car les deux partis se sont montrés discrets durant la campagne. On peut d’ailleurs noter qu’ils ont que très faiblement convaincu leurs sympathisants. En effet, seulement 60-62% des sympathisants de l’UDC et du PLR ont soutenu l’arrêté. En résumé, les résultats finaux des votations ont montré qu’une large majorité des citoyens, 72,7%,ainsi que la totalité des cantons soutiennent ce contre-projet. Ce taux d’acceptation a été particulièrement élévé, plus de 80%, parmi les sympathisants des partis qui soutenaient cet arrêté, ainsi que chez les femmes (80%) et parmi les ménages au revenus inférieur à 3000 francs (90%). Les hommes l’ont soutenu quant à eux qu’à 65%. La plus grande part des voix est venue des moins de 39 ans et des plus de 70 ans. En outre, l’analyse de la perception du contenu de l’objet montre que les votants ont intégré l’idée de promotion de la musique (45%). Les autres éléments qui ont été cités parmi les votants sont l’égalité des chances dans l’accès à la musique (15%), le soutien financier de l’Etat (15%) et l’ancrage dans la Constitution (13%). De l’autre côté, parmi les motifs de refus, on retrouve l’idée que la musique n’a pas sa place dans la Constitution (31%), qu’elle n’est pas une priorité (24%) ou encore que la situation actuelle est satisfaisante (21%).


Votation du 23 septembre 2012

Participation: 41,5%
Oui: 1 551 918 (72,7%) / 20 6/2 cantons
Non: 583 327 (27,3%) / 0 cantons

Consignes de votes:
– Oui: PBD, PCS, PDC, PEV, PS, Parti vert’libéral suisse (pvl), PE, Association des Communes Suisses (ACS), Union des villes suisses, Association faîtière des enseignantes et des enseignants suisses (ECH), IG jugend und musik, Travail.Suisse, USP, USS.
– Non: PLR (2)*, UDC (1) *.
* Dans les parenthèses, le nombre de section cantonales divergentes

Volksinitiative jugend + musik

A la suite d’une pétition, dirigée par Ulrich Schlüer (udc, ZH) et de l’existence d’une « Sex-Box », qui contenait des peluches et autres jouets en bois destinée au cours d’éducation sexuelle pour le secondaire, un groupe de parents bâlois, soutenus par des partis de la droite conservatrice ont lancé une initiative populaire, « contre la sexualisation à l’école maternelle et à l’école primaire ». Néanmoins, l’initiative a été freinée dans son élan, lorsque le comité a découvert le passé frauduleux d’un de ses principaux membres. Afin de relancer une nouvelle initiative, le Comité n’a déposé qu’une seule signature valable le 16 mai 2012. Le non-aboutissement de l’initiative a logiquement été prononcé par la suite.

« contre la sexualisation à l’école maternelle et à l’école primaire

A l’heure du verdict proclamé par le peuple suisse pour l’initiative « jeunesse + musique », il est important de rejouer rapidement la partition, afin de mieux comprendre le rôle de chaque musicien dans cette symphonie politique à multiple rebondissements. Le Conseil national, convaincu de l’importance de l’enseignement musical, avait soutenu cette initiative. Le Conseil des Etats avait montré du doigt la violation de la souveraineté des cantons en matière de formation obligatoire. L’idée d’un contre-projet était née. En mars 2012, les deux chambres ont accepté respectivement l’arrêté fédéral sur la promotion de la formation musicale des jeunes et celui concernant l’initiative populaire « jeunesse + musique ». Ce sont 30 voix contre 6 et 3 abstentions au Conseil des Etats, et 139 voix contre 37 au Conseil national qui ont validé le premier. Alors que 31 voix contre 6 et 6 abstentions au Conseil des Etats, ainsi que 156 voix contre 31 au Conseil national ont finalisé les discussions concernant l’initiative « jeunesse + musique ». Dès lors, le comité d’initiative a décidé de retirer la proposition « jeunesse + musique » au profit du contre-projet. C’est donc cet unique arrêté fédéral qui a été soumis au vote le 23 septembre 2012.

Volksinitiative jugend + musik

Im August präsentierte die CVP ein Positionspapier zum Thema Bildung. Damit wollte die Partei in die schulpolitische Debatte eingreifen, die vor allem von der SVP dominiert wurde. Anders als die SVP unterstützt die CVP das HarmoS-Konkordat und die integrative Schulung von lernbehinderten Kindern. Sie möchte aber den Volksschulunterricht wieder vermehrt auf die Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben und Rechnen) ausrichten. Ausserdem will sie die «Akademisierung» des Kindergärtner-Berufs stoppen. Als Alternative schlagen die CVP-Bildungsexperten eine praxisorientierte zwei- bis dreijährige Berufsausbildung vor, die nicht von der Matura abhängen, sondern breiteren Bildungsschichten zugänglich sein soll. Auf Stufe Gymnasium möchten die Christdemokraten die bestehenden Qualitätsunterschiede verringern und Standards einführen. Ausserdem wünschen sie mehr Langzeitgymnasien, die bessere Ergebnisse erzielten als kurze Maturitätsschulen. Bei den Hochschulen fordert die CVP eine massvolle Erhöhung der Studiengebühren für Studierende aus dem Ausland. Ausserdem möchte sie den Praxisbezug der Fachhochschulen verstärken und deren Verpflichtung, Forschung zu betreiben, überprüfen.

CVP Positionspapier zum Thema Bildung

In einem Bildungspapier fordert die CVP eine Rückbesinnung auf die Vermittlung von Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben, Rechnen). Die Partei bekennt sich zum Harmos-Konkordat und wünscht eine landesweite Vereinheitlichung der Lernstandards auf Gymnasialstufe. Sie will sich überdies für Leistungslöhne bei Lehrerinnen und Lehrern sowie für obligatorische Elternabende einsetzen. Der „Verakademisierung der Kindergartenlehrerinnenausbildung“ steht die Partei skeptisch gegenüber. In Bezug auf die Hochschulpolitik verlangt sie höhere Semestergebühren für ausländische Studierende, die sich in immer grösserer Zahl an Schweizer Universitäten immatrikulieren, sowie die Abschaffung des Numerus Clausus für das Medizinstudium.

CVP präsentiert Bildungspapier

Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) möchte die Lehrerdiplome für Kindergarten und Primarschule harmonisieren. Im Mai unterbreitete sie den kantonalen Bildungsdirektoren, den pädagogischen Hochschulen und den Lehrerverbänden zwei Vorschläge zur Konsultation. Beide Entwürfe bedeuten eine Abkehr vom Modell des Generalisten, der alle Stufen und Fächer unterrichtet. Die erste Variante unterscheidet nach Alter – es gäbe ein Diplom für Kindergarten bis zweite Klasse und eines für dritte bis sechste Klasse. Die zweite Alternative differenziert nach Fächern – das Diplom würde vom Kindergarten bis zur sechsten Klasse alle Stufen umfassen und die Studierenden müssten zwischen zwei Fächergruppen wählen.

la formation des enseignants

In den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn wurde im Berichtjahr ein Staatsvertrag für einen Bildungsraum Nordwestschweiz erarbeitet. Durch die Schaffung eines einheitlichen Bildungssystems wollen die vier Kantone Mobilitätshindernisse abbauen und die Leistungsanforderungen auf allen Stufen transparent und verbindlich machen. Unter anderem sollen die Kinder künftig eine vierjährige Basisstufe besuchen, in welcher die bisherigen Kindergartenjahre und die ersten zwei Schuljahre zusammengeführt werden. In den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn wurde dieser Entwurf im Dezember zusammen mit dem HarmoS-Konkordat in die Vernehmlassung geschickt. Im Kanton Aargau erfolgt die Vernehmlassung erst nach der Abstimmung zum Bildungskleeblatt im Frühling 2009, weil damit bereits wesentliche Elemente des Bildungsraum-Programms umgesetzt werden.

„Bildungsraum Nordwestschweiz“

Die SVP kritisierte an HarmoS vor allem die Früheinschulung der Kinder infolge der Kindergartenzeit von zwei Jahren und den Ausbau der Tagesstrukturen. Sie machte geltend, dass vierjährige Kinder nicht reif für die Schule seien und die Eltern durch die frühe Einschulung entmündigt würden. Mit Schlagwörtern wie «Schulzwang für vierjährige» und «Einheitsschule» sowie mit Plakaten die weinende Kinder zeigten, mobilisierte sie gegen die Vereinheitlichung der Volksschule. Ferner verwies sie auf die enormen Kosten, die mit dem in HarmoS vorgesehenen Ausbau der Betreuungsinfrastruktur verbunden seien.

Der Erfolg der SVP löste auch Reaktionen seitens der übrigen Parteien aus, CVP, FDP und SP warben in den Medien vehement für das HarmoS-Projekt. Die FDP trat im Rahmen eines nationalen Komitees mit über 230 Mitgliedern für das Konkordat ein und die SP startete eine nationale Kampagne zugunsten der Harmonisierung der Volksschule. Auch der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften setzten sich für ein Ja zu HarmoS ein.

Früheinschulung der Kinder Ausbau der Tagesstrukturen

Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) Ostschweiz präsentierte 2008 erste Zwischenergebnisse zum Schulversuch der Verschmelzung des Kindergartens und der frühen Primarstufen in altersdurchmischten Klassen, der so genannten Basisstufe. Die Universität Zürich und die Pädagogische Hochschule Sankt Gallen haben während fünf Jahren 1'000 Kinder aus Schulversuchs- und traditionellen Klassen sowie deren Eltern und Lehrkräfte befragt. Die Resultate zeigen, dass Kinder, welche die Basisstufe besuchen gleich gute oder sogar bessere Leistungen erbringen als jene die nach herkömmlichem System unterrichtet werden. Als zentraler Vorteil werten die Experten die Entschärfung des Schuleintritts, welche durch das neue Modell erreicht werden konnte. Die Schulversuche und die Evaluation laufen bis 2010 weiter. Danach ist jeder Kanton frei, das Modell einzuführen.

Basisstufe

HarmoS stiess weitgehend auf Zustimmung. So zeigte sich der Verband Kindergärtnerinnen Schweiz (KgCH) erfreut, dass das Konkordat viele Themen aufgreife, für die sich der Verband schon früher eingesetzt habe. Der Verband schweizerischer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) sowie die Gewerkschaft VPOD beanstandeten jedoch, dass die EDK den Kantonen die Wahl der ersten Fremdsprache überlassen will. Ebenfalls zu Kritik Anlass gab die Bevorzugung der «harten» Fächer Mathematik, Naturwissenschaften und Sprachen gegenüber musischen, handwerklichen und bewegungsorientierten Fächern. Bezüglich des Bildungsmonitoring forderte der VPOD klare Leitplanken; Bildungsstandards und Rankings sollten nicht der Selektion dienen. Die «Städteinitiative Bildung Volksschule», der 23 Städte mit 1.4 Mio Einwohnern angehören, verlangte eine schweizweit einheitliche Ausbildung für alle Lehrerinnen und Lehrer und die gleiche Bezeichnung der Schulstufen.

weitgehend Zustimmung

Im Februar gab die EDK den Entwurf für die neue interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) in die Vernehmlassung. Ziel von HarmoS ist die Weiterentwicklung der Qualität der obligatorischen Schule, die Verbesserung der Durchlässigkeit und der Abbau von schulischen Mobilitätshindernissen. Neu sollen alle Kinder statt erst ab dem sechsten schon ab dem erfüllten vierten Altersjahr (Stichdatum für alle Kantone: 30. Juni) obligatorisch den Kindergarten respektive eine Grund- oder Basisstufe besuchen. Die gesamte Primarschulstufe inklusive Kindergarten dauert damit neu acht Jahre, die Sekundarstufe drei. HarmoS verpflichtet die beteiligten Kantone, die Unterrichtszeit vorzugsweise in Blockzeiten zu organisieren und für ein bedarfsgerechtes Angebot an Tagesstrukturen (beispielsweise Mittagstische oder Aufgabenhilfen) zu sorgen. Erstmals festgelegt werden auch die Fächer für die Grundbildung: Neben der lokalen eine zweite Landessprache, eine weitere Fremdsprache, Mathematik und Naturwissenschaften, Geistes-, Sozialwissenschaften, Musik/Kunst und Gestaltung sowie Bewegung und Gesundheit. Was die Schüler in diesen Fächern zu Ende des zweiten, sechsten und neunten Schuljahrs beherrschen müssen, bestimmen landesweit verbindliche Standards. Diese sollen zu einer Anpassung der Lehrpläne führen, sie ersetzen sie aber nicht. Zentrales Kontrollinstrument zur Qualitätssicherung stellt das von Bund und Kantonen gemeinsam durchgeführte Bildungsmonitoring dar. Gleichzeitig mit dem HarmoS-Konkordat der EDK lancierte die Westschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz die Konsultation zum Entwurf für eine Westschweizer Schulvereinbarung, welche einen «Espace romand de la formation» schaffen soll. Ziel dieser Vereinbarung ist unter anderem die Umsetzung derjenigen Aufgaben in der Romandie, welche das HarmoS-Konkordat an die EDK-Regionalkonferenzen delegiert (Harmonisierung der Lehrpläne, Koordination der Lehrmittel, Entwicklung und Anwendung von Referenztests basierend auf nationalen Bildungsstandards).

Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)

Gemäss der EDK-Ost sind die Schulversuche mit der so genannten Basis- oder Grundstufe (dem flexiblen Schuleintritt und der Zusammenfassung von Kindergarten und Unterstufe) gut angelaufen. Am Projekt, das im Sommer 2002 gestartet wurde, beteilige sich mittlerweile fast die ganze Deutschschweiz. Die bis 2008 erwarteten Versuchsergebnisse sollen die Grundlagen für die nötigen Gesetzesänderungen liefern, allerdings sei mit einer allfälligen flächendeckenden Einführung der Basisstufe nicht vor 2011 zu rechnen. Gemäss ersten Erhebungen stiess die Grundstufe nach anfänglicher Skepsis auf grosse Akzeptanz: Die meisten Kinder fühlten sich, zumindest nach Einschätzung der Eltern, wohl. Häufig kritisiert wurde indes der Mangel an geeigneten Lehrmitteln.

Basisstufe