Als erster Kanton führte Baselstadt ein Vermummungsverbot für Demonstranten ein. Rund 71 Prozent der Stimmenden hiessen ein von der SP mit dem Referendum bekämpftes kantonales Gesetz gut. Die neuen Strafbestimmungen wurden allerdings mit zwei staatsrechtlichen Beschwerden (davon eine von der SP) beim Bundesgericht angefochten, weil sie nach Ansicht der Rekurrenten das Grundrecht der freien Meinungsäusserung verletzen würden. Im Kanton Zürich forderte die SVP mit einem Postulat im Parlament ebenfalls ein Vermummungsverbot, und die AP kündigte die Lancierung einer Volksinitiative an. Polizeisprecher der Städte Bern und Zürich zeigten sich demgegenüber an der Einführung eines Vermummungsverbotes nicht interessiert, da es sich in der Praxis nicht durchsetzen lasse. Der Bundesrat legte in der Beantwortung einer Interpellation Hess (cvp, ZG) dar, dass er aus Gründen der Verhältnismässigkeit ein allgemeines bundesweites Vermummungsverbot für Demonstranten ablehne.
- Mot-clés
- Date
- 21 mai 1990
- Type
- Politique cantonale
- n° de l'objet
- 90.425
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- Amt. Bull. NR, 1991, S.2126
- Basel: BaZ, 16.5. und 21.5.90 (Abstimmung); LNN, 11.7.90 (Beschwerde).Zürich: TA, 23.5. und 11.12.90; NZZ, 4.5.90. Polizei: WoZ und TA, 23.5.90. Interpellation: NZZ, 21.7.90.
de Hans Hirter
Modifié le 10.01.2020
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