Zuletzt aktualisiert: 15.01.2020, 13:03 Uhr

Dossier: Kantonale Vermummungsverbote bei Demonstrationen Als PDF speichern

Basel-Stadt führt Vermummungsverbot ein

Als erster Kanton führte Baselstadt ein Vermummungsverbot für Demonstranten ein. Rund 71 Prozent der Stimmenden hiessen ein von der SP mit dem Referendum bekämpftes kantonales Gesetz gut. Die neuen Strafbestimmungen wurden allerdings mit zwei staatsrechtlichen Beschwerden (davon eine von der SP) beim Bundesgericht angefochten, weil sie nach Ansicht der Rekurrenten das Grundrecht der freien Meinungsäusserung verletzen würden. Im Kanton Zürich forderte die SVP mit einem Postulat im Parlament ebenfalls ein Vermummungsverbot, und die AP kündigte die Lancierung einer Volksinitiative an. Polizeisprecher der Städte Bern und Zürich zeigten sich demgegenüber an der Einführung eines Vermummungsverbotes nicht interessiert, da es sich in der Praxis nicht durchsetzen lasse. Der Bundesrat legte in der Beantwortung einer Interpellation Hess (cvp, ZG) dar, dass er aus Gründen der Verhältnismässigkeit ein allgemeines bundesweites Vermummungsverbot für Demonstranten ablehne.

Das 1990 vom Basler Volk gutgeheissene Vermummungsverbot für Demonstranten ist vom Bundesgericht als zulässig anerkannt worden. Dagegen eingereichte staatsrechtliche Beschwerden wurden abgelehnt, insbesondere mit der Begründung, dass das Gesetz Ausnahmen zulasse, wenn diese — wie etwa bei einem Strassentheater — sinnvoll seien. Auch die Parlamente der Kantone Bern und Zürich hatten sich mit dieser Frage zu befassen. Der bernische Grosse Rat lehnte mit knappem Mehr einen Vorstoss für die Einführung eines entsprechenden Gesetzes ab. Mit dem Argument, dieses Verbot wäre in der Praxis schwer durchzusetzen, hatte sich auch die Regierung dagegen ausgesprochen. In Zürich überwies der Kantonsrat hingegen mit Zustimmung der Regierung ein SVP-Postulat für die Einführung eines Vermummungsverbots. Die Auto-Partei reichte im Kanton Zürich auch eine Volksinitiative für ein solches Verbot ein. In seiner Antwort auf eine Interpellation Hess (cvp, ZG) erklärte der Bundesrat, dass er nach wie vor nicht die Absicht habe, ein Vermummungsverbot auf nationaler Ebene zu beantragen.

Vermummungsverbot bei Demonstrationen, Kt. Bern

Nachdem der bernische Grosse Rat im Vorjahr einen Vorstoss für ein Vermummungsverbot bei Demonstrationen knapp verworfen hatte, reichte nun ein aus Politikern der SVP, der FDP, der SD und der EDU gebildetes Komitee eine entsprechende Volksinitiative ein. Das bernische Stadtparlament lehnte ein Postulat der FDP für ein Vermummungsverbot ab. Ebenfalls negativ äusserte sich die Zürcher Kantonsregierung zu einer im Vorjahr eingereichten Volksinitiative der AP.

Der Berner Grosse Rat hatte zum zweiten Mal zu der Forderung nach einem Vermummungsverbot für Demonstranten Stellung zu nehmen. Nachdem er noch 1991 eine Motion knapp abgelehnt hatte, stimmte er nun einer aus Kreisen der SVP, der FDP, der SD und der EDU stammenden Volksinitiative im Verhältnis 93:81 zu. Die Regierung hatte sich, wie schon beim erstenmal, dagegen ausgesprochen, da ein Vermummungsverbot unverhältnismässig und zudem nicht durchsetzbar sei. In Zürich, wo das Volk im Vorjahr einer Initiative der Freiheitspartei (FP) zugestimmt hatte, ergaben sich Schwierigkeiten bei der konkreten Ausgestaltung. Der Kantonsrat wies einen ersten Vorschlag zur Überarbeitung an die Regierung zurück. Durchsetzen konnte sich schliesslich das vom Bundesgericht abgesegnete Basler Modell, das bestraft, wer sich bei bewilligungspflichtigen Manifestationen auf öffentlichem Grund unkenntlich macht.

Im Kanton Bern stimmte das Volk über eine 1994 eingereichte Volksinitiative für ein Vermummungsverbot bei Demonstrationen ab. Obwohl sich Regierung und Parlament dagegen ausgesprochen hatten, wurde das von der SVP, der FDP, der FP, den SD und der EDU unterstützte Begehren mit einem Ja-Stimmenanteil von 52 Prozent angenommen.

Zürcher Vermummungsverbot

Gegen den Antrag der Regierung und der vorberatenden Kommission beschloss der Zürcher Kantonsrat mit 68 zu 61 Stimmen, die Volksinitiative der Auto-Partei (AP) für ein Vermummungsverbot bei Demonstrationen zur Annahme zu empfehlen. Am 26. September stimmte das Volk mit einer Mehrheit von 71 Prozent dem Begehren zu. Ein Vorstoss im Zürcher Parlament, der ein Demonstrationsverbot für Ausländer forderte, fand hingegen nur gerade bei 6 Abgeordneten der SD und der AP Unterstützung.