Wahlverfahren Kantonalwahlen

Die Diskussionen um die kantonalen Wahlverfahren flauten auch 2014 nicht ab. Während der Bundesrat dem reinen Majorzverfahren eher skeptisch gegenübersteht, ist das Bundesgericht kulanter und lässt sowohl das Majorz- wie auch das Proporzverfahren zu. Bei letzterem darf aber kein zu hohes Quorum gelten. Ein Sitz sollte – so das höchste Gericht – mit einem Stimmenanteil von maximal 10% erzielt werden können. Dies ist abhängig von der Grösse der einzelnen Wahlkreise. Ziemlich vehement verlief die Debatte im Kanton Schwyz. 2013 hatte das Bundesgericht das neue Schwyzer Wahlrecht – ein Mischverfahren aus Proporz und Majorz – aufgrund der zu hohen Quoren als nicht konform beurteilt und der Nationalrat hatte die Erwahrung der Kantonsverfassung, bzw. des Teils mit dem Wahlrecht abgelehnt. In der teilweise sehr emotional geführten Debatte wehrte sich die SVP gegen den „schleichenden Staatsstreich“ des Bundesgerichtes, gegen dessen Einmischung man sich zur Wehr setzen wolle. Entsprechend machte sich die Volkspartei mit Hilfe einer Initiative zur Einführung des Majorzes für eine einphasige Mehrheitswahl stark. Die anderen Parteien, die sich im kantonalen Parlament unterstützt von der Regierung durchzusetzen vermochten, bevorzugten hingegen den so genannten, bereits von den Nachbarkantonen Zug und Nidwalden eingeführten "doppelten Pukelsheim". Das Doppeltproporzverfahren, das in einem ersten Schritt die Mandate den Parteien über den ganzen Kanton hinweg zuteilt und in einem zweiten Schritt die Sitze auf die einzelnen Gemeinden verteilt, sichere eine repräsentative Abbildung aller politischen Kräfte des Kantons im Parlament. Zu reden gab nicht nur die Opposition der SVP gegen „deutsche Professoren, die sich nicht in urschweizerische Angelegenheiten einzumischen hätten" – Friedrich Pukelsheim ist ein deutscher Mathematiker – sondern auch die Höhe eines Quorums, das bei diesem Verfahren verhindern soll, dass zu viele Kleinstparteien Erfolg haben. Als Kompromissvorschlag obsiegte schliesslich eine 1-Prozent-Hürde. Das letzte Wort wird die Schwyzer Stimmbürgerschaft im März 2015 haben. Im Kanton Zug reichte die Piratenpartei gegen die hier beschlossene 3-Prozent-Hürde eine Beschwerde ein. Die Zuger Stimmbevölkerung hatte bereits 2013 mit grossem Mehr den doppelten Pukelsheim eingeführt. Allerdings forderte der Zuger Regierungsrat in einer Standesinitiative die „Wiederherstellung der Souveränität der Kantone in Wahlfragen“. Im Juli doppelte der Kanton Uri mit einer Standesinitiative nach, die ebenfalls Souveränität der Kantone bei Wahlfragen als verfassungsgrundsatz forderte. Beide Kantonsbegehren, die 2014 im Parlament noch nicht behandelt wurden, waren eine deutliche Spitze gegen die Einmischung des Bundesgerichtes. Dieses wies die Beschwerde der Piraten im Dezember ab. Damit wurde auch eine im September 2014 eingereicht Beschwerde der Zürcher Piratenpartei gegen die 5-Prozent-Hürde bei den kantonalen Wahlen in Zürich obsolet. Auch im Kanton Uri läuft die Diskussion um ein neues Wahlverfahren und auch im Urkanton ist der Unmut gegen die Bevormundung gross. Im Kanton Graubünden fanden die Wahlen 2014 zwar noch nach dem reinen Majorzverfahren statt – neben Graubünden nur noch in den beiden Appenzell Usanz – dagegen machte sich allerdings Widerstand breit. 33 Stimmberechtigte – darunter auch ehemalige Grossräte – reichten unmittelbar nach den Wahlen Beschwerde ein, da die Stimmkraftgleichheit in den krass unterschiedlich grossen 39 Wahlkreisen verletzt sei. Freilich haben sich die Bündner Stimmberechtigten zwischen 1927 und 2013 nicht weniger als acht Mal gegen die Einführung eines Proporzverfahrens gewehrt, ähnlich wie die Stimmberechtigten im Kanton Appenzell Ausserrhoden, wo die Idee eines proportionalen Verfahrens zwischen 1920 und 2008 sechs Mal an der Urne abgeschmettert worden war. Hängig ist hier allerdings eine 2011 eingereichte Beschwerde gegen das Majorzverfahren. Zudem hiess die Ausserrhoder Stimmbevölkerung im November 2014 mit einer grossen Mehrheit von 79.8% Ja-Stimmenanteil eine Reform der Sitzverteilung gut, mit der die Stimmkraftgleichheit verbessert werden soll. Weil jede der 20 Gemeinden bisher fix einen Sitz im 65-köpfgen Kantonsrat hatte und die restlichen 45 Sitze dann nach Einwohnerzahl verteilt wurden, waren die rund 60% der Bevölkerung, die in den fünf grössten Gemeinden wohnen, mit lediglich 31 Sitzen (also nur zu 48%) im Kantonsparlament vertreten. Mit der gutgeheissenen Reform wird die Vorverteilung des einen Sitzes aufgehoben und die Sitzverteilung im Divisorverfahren vorgenommen, wobei allerdings auch Kleinstgemeinden mindestens einen Sitz erhalten sollen. Dies hat zur Folge, dass die grossen Gemeinden mehr Sitze erhalten – allen voran Herisau, das neu 18 statt wie bisher 14 Abgeordnete stellt. Noch nie zur Debatte stand das Wahlverfahren im Kanton Appenzell Innerrhoden.

Ende Juni 2015 sprach sich die staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-SR) für mehr kantonale Autonomie bezüglich der Ausgestaltung der kantonalen Wahlsysteme aus. Sie gab entsprechend den beiden 2014 von den Kantonen Zug (14.307) und Uri (14.316) eingereichten Standesinitiativen mit 7 zu 4 Stimmen Folge und unterstützte die Forderung, in der Verfassung festzuhalten, dass Kantone frei sind zu entscheiden, mit welchem System sie kantonale Wahlen durchführen. Zug und Uri sahen sich zu dieser Forderung veranlasst, weil sie ihre Wahlrechtsreform aufgrund eines bundesgerichtlichen Eingreifens anpassen mussten. Die SPK-SR wollte zuerst mit einer eigenen parlamentarischen Initiative das Problem auf Gesetzesebene lösen, musste dann allerdings zur Kenntnis nehmen, dass der Bund keine verfassungsmässige Kompetenz hat, kantonale Wahlverfahren gesetzlich zu regeln.

In ihrem Mitte Januar 2016 vorliegenden Bericht sprach sich die staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) gegen Folge geben der beiden Standesinitiativen aus Zug und Uri aus. Im Gegensatz zu den Kantonsvertretern, die dem Anliegen einer Verankerung der Autonomie der Kantone in Wahlfragen in der Bundesverfassung im Vorjahr Folge gegeben hatten, lehnte in der SPK-NR eine Mehrheit von 14 zu 9 Stimmen das Anliegen ab. Die Kantone verfügten über eine nach wie vor hohe Souveränität bei Wahlfragen, sie müssten sich aber an Grundsätze wie der Beachtung der Wahlrechtsgleichheit halten. Die jüngsten kantonalen Entwicklungen hin zu einem konsequenteren Proporz seien zu begrüssen und nicht mit neuen Regelungen zu verhindern – so die Kommissionsmehrheit. Die vor allem aus SVP-Vertretern bestehende Minderheit monierte, dass kantonale Wahlverfahren nicht vom Bundesgericht oktroyiert werden sollten.

Weil die SPK-NR im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission im Ständerat den beiden Standesinitiativen der Kantone Uri (14.316) und Zug (14.307) nicht Folge geben wollte, gelangten die beiden Geschäfte zur Frage der Souveränität der Kantone bei der Ausgestaltung ihrer Wahlsysteme in den Nationalrat. Die Kommissionssprecher erklärten, dass man bereits 2013 bei der Diskussion um die Gewährleistung der Verfassung des Kantons Schwyz über die Angelegenheit diskutiert habe. Man habe sich bereits damals für eine faire Ausgestaltung des Wahlrechts eingesetzt. Das Recht der Kantone, ihr eigenes Wahlsystem auszuwählen, werde nur dann beschnitten, wenn die Wahlrechtsgleichheit bedroht sei: Bei Proporzwahlen müssen die Stimmen aller Bürgerinnen und Bürger ein vergleichbares Gewicht haben. Nur so würden auch die Grundbedingungen der Verfassung gewahrt. Gerhard Pfister (cvp, ZG), Anführer der Kommissionsminderheit, wies darauf hin, dass die Ursache der Initiative Entscheide des Bundesgerichtes in den letzten 10 Jahren gewesen seien, die in die kantonale Autonomie eingegriffen hätten. Diese Rechtsprechung sei zudem widersprüchlich geworden, weil das Bundesgericht einerseits Majorzwahlen gestatte, die im Sinne der Repräsentation ungerechter seien als Proporzwahlen. Andererseits zeige das Gericht die Tendenz, nur noch bestimmte Proporzsysteme zulassen zu wollen. Nicht nur den Eingriffen des Bundesgerichtes sei ein Riegel zu schieben, sondern die kantonale Autonomie abzusichern. Die Standesinitiativen verlangen eine Präzisierung von Artikel 34 BV, der eine unverfälschte Stimmabgabe gewährleistet. Die Argumentation der Kommissionsminderheit schien in der Volkskammer zu verfangen. Beiden Standesinitiativen wurde mit 99 zu 87 Stimmen bei 4 Enthaltungen (Zug) bzw. 98 zu 90 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Uri) Folge gegeben. Dank der deutlichen Mehrheiten der SVP- und der CVP-Fraktion, unterstützt von einigen FDP-Abweichlern muss nun eine Verfassungsänderung in Angriff genommen werden. In der Presse wurde der Entscheid als Trotzreaktion auf die Bundesgerichtsurteile der letzten Jahre kommentiert. Der Versuch, kantonale Autonomie über die Demokratie zu stellen sei allerdings gefährlich: Wenn die Kantone beim Wahlrecht einen Freipass erhielten, könnten sie auch das Frauenwahlrecht wieder abschaffen, gab etwa der Staatsrechtler Andreas Auer zu bedenken.

En mars 2016, le Conseil national avait donné suite aux initiatives cantonales des cantons de Zoug (14.307) et d'Uri (14.316). Elles demandaient la suppression des exigences trop restrictives du Tribunal fédéral concernant l'organisation et les procédures électorales, ainsi qu'une formulation plus précise de l'art. 34 Cst, de sorte que l'autonomie des cantons en matière de procédure électorale soit à nouveau affirmée. Dans sa jurisprudence, le Tribunal fédéral a renforcé les exigences relatives aux systèmes électoraux (la taille des circonscriptions électorales dans les systèmes proportionnels, par exemple) et a imposé à certains cantons l'application de mécanismes de compensation comme le regroupement de circonscriptions ou la méthode biproportionnelle. Récemment, il a même remis en doute l'admissibilité des systèmes majoritaire et mixte, rendant la situation floue pour les cantons.
En juin 2017, par 8 voix contre 2 et 3 abstentions, la Commission des institutions politiques du Conseil des Etats (CIP-CE) a adopté un avant-projet contenant deux variantes, avec pour objectif de modifier la Constitution fédérale afin de lever toute incertitude. La procédure de consultation s'achèvera en octobre 2017. La variante soutenue par une majorité de la commission propose que, par la modification de l'art. 39 Cst, le Tribunal fédéral ne puisse plus, à l’avenir, imposer aux cantons des règles concernant l’organisation de leurs procédures électorales. La compétence de la Confédération ne serait plus mentionnée à l'alinéa 1 art. 39 Cst. Par l'ajout de l'alinéa 1bis, l'autonomie des cantons en la matière serait renforcée. Le choix entre un système majoritaire, proportionnel ou mixte reviendrait aux cantons. Aucune restriction ne pourrait être imposée par le Tribunal fédéral en vertu des articles 8 et 34 Cst. De plus, les cantons seraient libres de déterminer leurs circonscriptions électorales, ainsi que certaines règles électorales particulières (pour protéger les minorités régionales par exemple). Ils devraient simplement satisfaire aux exigences des dispositions prévues aux articles 8 et 34 Cst. Une minorité de la commission veut ancrer la pratique du Tribunal fédéral dans la Constitution. La proposition de la minorité reprendrait la reformulation de l'alinéa 1 art. 39 Cst. A l'alinéa 1bis, les cantons pourraient choisir entre les différents systèmes électoraux, à savoir majoritaire, proportionnel ou mixte. Ils pourraient déterminer leurs circonscriptions électorales en tenant compte de leurs spécificités historiques, fédéralistes, régionales, culturelles, linguistiques, ethniques ou religieuses. Des règles électorales particulières pourraient être instaurées en tenant compte des spécificités mentionnées. En mettant à jour l'article 39 Cst au regard de la jurisprudence actuelle du Tribunal fédéral, ce dernier ne pourrait pas faire une appréciation plus stricte de l'autonomie des cantons au vu des articles 8 et 34 Cst. Contrairement à la proposition de la majorité, celle de la minorité, ne prévoit pas une autonomie complète des cantons en matière de procédures électorales.

Le peuple neuchâtelois s'est prononcé sur le projet d’une circonscription unique pour l’élection du Grand Conseil neuchâtelois en 2021, après que le Parlement cantonal a donné son aval lors du second passage du projet en son sein. La réforme des institutions proposée par le Conseil d’Etat est composée de deux volets. Premièrement, les six districts actuels, devenus insignifiants, seront supprimés de la Constitution cantonale, pour introduire une circonscription unique pour l’élection des députés. Chacune des quatre régions, à savoir le Littoral, le Val-de-Travers, le Val-de-Ruz et les Montagnes devront être représentées à hauteur de 50% de leur poids démographique. Le second volet touche le système représentatif. Le nombre de députés passera de 115 à 100, le quorum électoral sera réduit de 10 à 3% et les apparentements ne seront plus possibles.
Les partisans de la réforme soulignent que le projet permettrait un gain de légitimité, en raison du nombre réduit de députés et de leur élection par l’entier du canton. Le canton pourrait faire des économies et une meilleure dynamique de travail au sein du législatif cantonal serait possible. Concernant l’abaissement du quorum, ils soulignent que les petits partis politiques auraient plus de chance de siéger au Grand Conseil. Toujours selon eux, la réforme est nécessaire étant donné que les quorums au sein des districts du Val-de-Travers et du Locle dépassent le seuil de 10% fixé par le Tribunal fédéral. Pour les opposants, la circonscription unique avantagerait certains candidats par rapport à d’autres, avec le risque que certaines catégories sociales ne soient plus représentées au Parlement cantonal. Il y aurait également une perte de représentativité des régions et les clivages régionaux pourraient s’exacerber. Au niveau des partis politiques, les socialistes, le PLR, et les Vert'libéraux sont en faveur du projet, contrairement à l'UDC, aux Verts et au POP, craignant surtout pour la représentativité régionale.
Le peuple a penché en faveur de la réforme, avec un taux d'acceptation à 58%. Ultérieurement, d’autres questions devront être réglées, à savoir l’incompatibilité de certaines fonctions avec celle de député, la présentation des candidats sur une seule liste ou avoir une liste par parti et, finalement, l’allongement de la durée de la législature de quatre à cinq ans, qui nécessitera une nouvelle votation populaire en raison de la révision de la Constitution cantonale.

Votation cantonale du 24 septembre 2017

Participation: 40.9%
Oui: 30136 (58%)
Non: 21853 (42%)

Mots d'ordre:
Oui: PLR, PS, Vert'libéraux
Non: UDC, POP, PDC, Verts

Lors de la consultation de l'avant-projet pour l'autonomie cantonale en matière d'organisation et de procédures électorales, 13 cantons (BE, LU, UR, SZ, OW, ZG, SO, AR, AI, GR, AG, TI, VS) ont statué en faveur de la proposition de la majorité de la CIP-CE. Quatre autres cantons (ZH, SG, VD, GE) ont préféré ancrer la pratique du Tribunal fédéral dans la Constitution fédérale, selon le souhait de la minorité de la commission. Neuchâtel s'est positionné plutôt en défaveur de l'avant-projet. Les autres cantons (BS, GL, FR, TH, SH, NW, JU, BL) se sont opposés à celui-ci, et donc à une modification constitutionnelle. Au niveau des partis nationaux, le PDC et l'UDC se sont prononcés en faveur de l'avant-projet. Le premier soutenait la variante de la majorité, le second celle de la minorité. Le PLR, le PS, le PEV, les Verts et le PVL étaient contre une modification constitutionnelle. Les sections cantonales grisonnes des Verts, de l'UDC et du PS étaient contre l'avant-projet. Les partis socialistes uranais et st-gallois partageaient également cette position. Les associations qui se sont exprimées, ont plutôt émis des avis positifs. L'Union suisse des arts et métiers (USAM), l'Union suisse des paysans (USP), le Centre patronal et economiesuisse ont approuvé la proposition de la majorité de la CIP-CE. L'Union suisse des villes (USV) et le particulier s'étant exprimé, se sont positionnés contre l'avant-projet. L'Organisation des suisses de l'étranger (OSE) a saisi l'occasion pour rappeler que tous les cantons ne permettaient pas aux Suisses de l'étranger de participer aux élections du Conseil des Etats.
Dans les prises de positions favorables à la proposition de la majorité, des arguments liés au respect du fédéralisme, de l'autonomie cantonale et de la légitimité des systèmes électoraux cantonaux ont été avancés. Le manque de cohérence et de clarté de la jurisprudence y relative du Tribunal fédéral a également été soulevé. Pour les partisans de la variante de la minorité, la proposition en question aurait permis de limiter la jurisprudence du Tribunal fédéral. Outre l'amélioration de la sécurité juridique, elle aurait également favorisé le respect des intérêts cantonaux et des principes constitutionnels. Du côté des opposants à l'avant-projet, l'interprétation du Tribunal fédéral n'aurait pas entravé la souveraineté cantonale. Le principe d'équivalence d'influence sur le résultat est important et l'avant-projet n'aurait pas amélioré la sécurité juridique.
A l'appui des résultats de la procédure de consultation, par 7 voix contre 5, la CIP-CE a décidé de maintenir la teneur de la modification soumise à consultation. Par 7 voix contre 3 et 2 abstentions, les membres de la Commission ont choisi de transmettre au Conseil des Etats le projet reposant sur la variante de la majorité. Au Conseil fédéral de formuler son avis.

Le Conseil fédéral n'émet aucune proposition concernant le projet de la CIP-CE relatif à l'autonomie cantonale en matière de procédure électorale. Il partage la revendication de la commission quant à la préservation de la marge de manœuvre des cantons. Toutefois, il insiste sur le rôle du Tribunal fédéral en la matière et sur le respect des exigences juridiques minimales. Selon lui, un système électoral doit respecter les principes démocratiques tout en tenant compte du contexte historique et social d'une collectivité locale.

Le Conseil des Etats s'est penché sur le projet de la CIP-CE faisant suite aux initiatives cantonales (14.316 et 14.307) visant l'autonomie cantonale en matière de procédure électorale. Le débat sur l'entrée en matière a suscité de nombreuses discussions. Le résultat de la procédure de consultation a été à maintes reprises mobilisé pour soutenir la divergence de positions entre les cantons. La question de la garantie des droits fondamentaux inscrits dans la Constitution aux articles 8 et 34 a également été soulevée. Une comparaison avec la procédure électorale du Conseil national a également été faite, pour dénoncer l'ingérence du Tribunal fédéral dans l'organisation et les procédures électorales cantonales. L'entrée en matière a été finalement décidée par 26 voix contre 14.
Le débat s'est poursuivi lors de la discussion par article. L'alinéa 1bis ajouté à l'article 39 Cst sur proposition de la majorité de la commission est approuvé par 24 voix contre 16. Au vote d'ensemble, le projet de la CIP-CE est alors adopté par 26 voix contre 15. Les représentantes et représentants des cantons de Vaud, de Neuchâtel, du Jura, de Bâle-Ville et de Bâle-Campagne ont voté selon la position de leur canton lors de la procédure de consultation, à savoir contre une modification constitutionnelle ou en faveur de la proposition de la minorité. Robert Cramer (verts, GE) et Paul Rechsteiner (ps, SG) ont statué, comme leur canton, en faveur de la proposition de la minorité. Daniel Jositsch (ps, ZH) a défendu la position du canton de Zurich en faveur de la proposition de la minorité, a contrario de Ruedi Noser (plr, ZH). Finalement, Pascale Bruderer Wyss (ps, AG), Hans Stöckli (ps, BE) et Roberto Zanetti (ps, SO) n'ont pas représenté l'avis de leur canton, en votant contre le projet de la commission. Sous l'angle partisan, sept des huit parlementaires contre le projet, sont socialistes. Ces derniers ont supporté l'avis de leur parti. C'est au tour du Conseil national de se prononcer sur le projet.

La CIP-CN propose à son conseil de ne pas entrer en matière sur le projet pour le rétablissement de la souveraineté des cantons en matière de procédure électorale (Iv.ct. 14.316 et 14.307) de la CIP-CE, par 13 voix contre 11 et 1 abstention. La CIP-CN estime que l'application du système proportionnel nécessite un regroupement des petites circonscriptions ou la mise en place de règles de répartition spécifiques entre les circonscriptions, afin de respecter le principe de l’égalité en matière de droit de vote. De plus, comme des cantons ont déjà modifié leur droit électoral suite à des décisions du Tribunal fédéral, le législateur fédéral n'aurait pas à intervenir sur la question. Une minorité de la commission supporte le projet. Par 93 voix contre 90 et 2 abstentions, le Conseil national décide d'entrer en matière et charge sa commission de procéder à l'examen par article du projet de la CIP-CE.

La CIP-CN s'est penchée sur le projet pour le rétablissement de la souveraineté des cantons en matière de procédure électorale. Par 14 voix contre 11, elle recommande à sa chambre de supprimer la phrase disposant que les cantons sont libres d’établir leurs circonscriptions électorales et d’adopter des règles électorales particulières. Les cantons devraient pouvoir choisir entre le système majoritaire, proportionnel ou mixte. Au contraire, une minorité est convaincue que, seule cette formulation permettrait d'assurer aux cantons la souveraineté dans ce domaine.

Le projet pour la souveraineté des cantons en matière de procédure électorale est passé sous la loupe du Conseil national. Les parlementaires ont suivi la décision du Conseil des Etats, pour que les cantons aient de la liberté dans l'organisation de leurs circonscriptions électorales et dans l'adoption de règles électorales particulières. La proposition de la minorité de la CIP-CN, soutenue par la droite de l'échiquier politique, a été acceptée par 104 voix contre 83 et 2 abstentions.
En vote sur l'ensemble, le projet est acceptée par 106 voix contre 81 et 2 abstentions. Seuls les parlementaires des groupes socialistes, des Verts et des Vert'libéraux n'ont pas supporté le projet. Lors du vote final, le Conseil des Etats a voté pour le projet par 29 voix contre 14, alors que le Conseil national le rejetait par 103 voix contre 90 et 3 abstentions. Cette fois, moins de libéraux-radicaux et de bourgeois-démocrates se sont accordés avec la position des groupes PDC et UDC. Le peuple et les cantons ne devront donc pas statuer sur la modification de l'article 39 de la Constitution fédérale.

Übersicht über die Legislativwahlen auf Kantons- und Gemeindeebene 2014

Dossier: Récapitulatif des élections cantonales et communales

In sechs Kantonen fanden 2014 Gesamterneuerungswahlen für die kantonalen Parlamente statt. Obwohl noch viel Zeit bis zu den eidgenössischen Wahlen blieb, wurden die kantonalen Wahlen in den Medien als Orakel für einen möglichen Ausgang im Herbst 2015 auf nationaler Ebene herangezogen. Von den kantonalen Resultaten Trends abzulesen, gestaltet sich aus mindestens drei Gründen als eher schwierig. Erstens sind kantonale Kontexte sowohl für kantonale als auch für nationale Wahlen sehr unterschiedlich. Kantonale Wahlen lassen sich weder untereinander noch mit eidgenössischen Wahlen einfach vergleichen. Zweitens fanden 2014 kantonale Wahlen in den eher kleinen Kantonen Zug, Nidwalden, Obwalden und Glarus statt. Hier ist nicht nur das kantonale Umfeld verschieden, sondern diese Kantone sind auch als Wahlkreise für die nationalen Wahlen aufgrund ihrer geringen Sitzzahlen eher wenig bedeutend. Drittens lassen sich auch in den beiden grösseren Kantonen Graubünden und Bern keine deutlichen Trends ablesen. So konnte die SVP zwar in den Kantonen Bern und Graubünden um jeweils fünf Sitze zulegen, dies geschah aber nur in Bern auf Kosten der BDP. Oder die SP verlor zwar in Bern zwei Sitze, legte aber in Graubünden um drei Sitze zu. Auch bei der CVP und der FDP gab es keine eindeutigen Entwicklungen. Zwar verlor der Freisinn in den sechs Kantonen insgesamt acht Sitze, in Bern, Glarus und Obwalden konnte man die eigenen Mandate jedoch verteidigen. Auch die CVP konnte ihre Sitze in Glarus halten, musste aber in allen anderen Kantonen einen Sitz (bzw. in Graubünden zwei Sitze) abgeben. In Bern bedeutete dieser Sitzverlust, dass die CVP nicht mehr im kantonalen Parlament vertreten ist. Die Grünen verloren zwar einen Sitz in Bern, konnten aber in Nidwalden (+3 Sitze) und in Zug (+2 Sitze) ihre Mandatszahl um total fünf Sitze ausbauen. Ausser im Kanton Graubünden, wo die beiden Sitze gehalten wurden und in den Kantonen Nidwalden und Obwalden, wo sie nicht antrat, konnte die GLP ihre Mandate jeweils mindestens verdoppeln. Im Kanton Glarus machten die Grünliberalen auf Anhieb zwei Sitze und in Bern konnten sie ihre Mandatszahl von vier auf elf fast verdreifachen. Interessant war die Entwicklung für die BDP, da sie in ihren drei Gründerkantonen antrat. Während sie im Kanton Graubünden um einen Sitz zulegen konnte, und im Kanton Glarus ein Mandat abgeben musste, brach sie im Kanton Bern buchstäblich ein und verlor elf Sitze.

Mit den per Saldo 10 Sitzgewinnen baute die SVP den Anteil an allen kantonalen Parlamentssitzen erneut aus. Die SVP verfügte Ende 2014 über 573 der total 2559 kantonalen Parlamentssitze (ausgenommen AI), was einem Anteil von 22,4% entspricht. Nach wie vor an zweiter Stelle lag auch Ende 2014 die FDP, die 20,4% aller kantonalen Parlamentssitze ihr Eigen nannte (521 Sitze). Kopf an Kopf lagen Ende 2014 die CVP und die SP, wobei die Christlichdemokraten mit 454 Sitzen (17,7%) noch leicht die Nase vor den Genossen hatten, die über 453 kantonale Mandate verfügten (17,7%). Die fünftstärkste Kraft waren die Grünen, die über 187 Mandate verfügten. Die GLP (89 Sitze) und die BDP (77 Sitze) waren also Ende 2014 in den Kantonen zwar einigermassen präsent, aber noch einige Sitze von den arrivierten Parteien entfernt. Über immer noch 40 Sitze verfügte die EVP, die vor allem in den Kantonen Bern, Zürich, Aargau und Thurgau auf eine Stammwählerschaft zählen kann. Die extreme Linke hielt 28 Sitze und die EDU verfügte noch über 20 Mandate. Leidglich rund 4 Prozent aller Sitze (107) wurden von anderen Parteien gehalten, wobei in Genf 20 Sitze auf das MCG und im Tessin 22 Sitze auf die Lega entfielen.

In drei der sechs Kantone, in denen die Parlamente gesamterneuert wurden, stieg der Frauenanteil wieder leicht an: In Bern betrug er nach den Wahlen 31,9%. Auch in den Kantonen Glarus (16,7%) und Zug (27,5%) konnten die Frauen leicht zulegen. Abgenommen hat die Frauenquote allerdings in den Kantonen Obwalden (29,1%), Nidwalden (16,7%) und Graubünden (19,2%). Ende 2014 betrug der Frauenanteil in allen Kantonsparlamenten zusammen genau 25% – wobei nur die jeweiligen Resultate unmittelbar nach den Wahlen berücksichtigt wurden – was gegenüber dem Vorjahr (24,6%) eine leichte Steigerung bedeutete.

Die Wahlbeteiligung in den sechs Kantonen war sehr unterschiedlich. Während in den Kantonen Bern und Glarus nicht einmal mehr ein Drittel der Stimmbürgerschaft das Wahlrecht wahrnahm, lag die Beteiligung in Nidwalden und Obwalden knapp unter der 50%-Grenze. In Zug beteiligten sich noch 40,5%. Mit Ausnahme von Glarus hat die Beteiligung damit im Vergleich zu den Wahlen 2010 überall weiter abgenommen. Ein Blick auf alle Kantone und die kantonalen Wahlen zwischen 2010 und 2014 zeigt, dass neben Bern und Glarus auch die Wahlbevölkerung in den Kantonen Aargau, Thurgau und Neuenburg ziemlich wahlfaul ist. Auch hier lag die Beteiligung bei den letzten kantonalen Parlamentswahlen unter einem Drittel. Unter 40% lag auch die Wahlbeteiligung in den Kantonen Zürich, Uri, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen. Einzig in den Kantonen Schaffhausen, Tessin und Wallis machten mehr als 50% der Bevölkerung von ihrem Wahlrecht Gebrauch. In der Hälfte der 24 Kantone – die Wahlbeteiligung wird nicht erhoben in den Kantonen Appenzell Innerrhoden und Graubünden – zeigte sich im Vergleich zu den letzten Wahlen eine Abnahme der Wahlbeteiligung.

Kantonsratswahlen Obwalden 2014

Für die Gesamterneuerungswahl für den 55-köpfigen Kantonsrat im Kanton Obwalden vom 9. März reichten 50 Kandidatinnen und 103 Kandidaten ihre Bewerbungen ein. Das waren neun weniger als bei den Wahlen von 2010. Der Anteil Kandidatinnen entsprach in etwa dem aktuellen Frauenanteil im Parlament (17 von 55). Die CVP, die bisher mit 20 Sitzen die stärkste Fraktion stellte, trat mit 39 Kandidierenden an. Die SVP (bisher 11 Sitze), die FDP (bisher 10 Sitze), die SP (bisher 6 Sitze) und die im Kanton Obwalden starke CSP (bisher 8 Sitze) stellten zwischen 26 und 30 Kandidatinnen und Kandidaten. Die SP ging zudem mit den Juso eine Listenverbindung ein. Die Jungpartei trat mit insgesamt vier Kandidaten in zwei Wahlkreisen (Kerns und Sarnen) an. Lediglich fünf amtierende Kantonsparlamentarier traten nicht mehr zur Wahl an. Allerdings waren im Verlauf der Legislatur bereits siebzehn der 2010 gewählten Kantonsparlamentarier zurückgetreten. Die Kantonsräte werden in Obwalden in den sieben Gemeinden gewählt (Alpnach, Engelberg, Giswil, Kerns, Lungern, Sachseln, Sarnen), wobei jede Gemeinde Anspruch auf mindestens vier Sitze hat. Die Gemeinden sind auch im Ratssaal wichtig: die gewählten Parlamentarier sitzen nämlich nicht nach Parteien getrennt, sondern nach Gemeinden geordnet im Saal, wobei die amtsjüngsten Ratsmitglieder vorne und die amtsältesten hinten im Parlamentssaal sitzen. Für Verwirrung sorgte das Vorgehen von Alpnach: Hier wurden den Kandidierenden zwei unterschiedliche Nummern zugeteilt, was in den anderen Kreisen nicht der Fall war. Die Nummern dienten allerdings nur statistischen Zwecken und mussten beim Kumulieren und Panaschieren nicht aufgeführt werden, wie die Alpnacher Bevölkerung via Medien aufgeklärt wurde. Die Nähe zur Bevölkerung in den jeweiligen Wahlkreisen schlug sich in den einzelnen Wahlkampagnen nieder. Die Obwaldner Parteien setzten vor allem auf den direkten Kontakt mit der Bevölkerung bei Standaktionen. Die CSP verzichtete sogar auf Wahlplakate, weil die Bürgerinnen und Bürger letztlich Personen wählten, die sie kennen und denen sie vertrauen – so der CSP-Wahlkampfleiter Walter Wyrsch.
Als Siegerin der Wahlen am 9. März durfte sich die SVP feiern lassen, die gleich zwei neue Sitze gewinnen konnte (neu: 13 Sitze). Zwar konnte die Volkspartei ihren Wähleranteil von 21,1% auf 24,5% erhöhen, beide neuen Sitze waren aber Restmandate, also nicht bei der ersten Verteilung der Sitze anhand der Parteistimmen errechnete Sitze. Insgesamt wurden 2014 zehn Sitze als Restmandate verteilt (2010 waren es fünf). Die Sitzgewinne der SVP gingen auf Kosten der CVP (neu 19 Sitze) und der CSP (neu 7 Sitze), die beide ein Mandat abgeben mussten. Beide Parteien büssten an Parteistärke ein, die CVP verlor 1,7 Prozentpunkte (neu: 32,1%) und die CSP büsste 1,9 Prozentpunkte ein (neu: 13,6%). Ihre sechs Sitze verteidigen und ihre Parteistärke ausbauen konnte die SP (12,8%, + 1,9 Prozentpunkte), keine Chance auf einen Sitzgewinn hatten hingegen die Juso. Auch die FDP verteidigte ihre 10 Mandate. Der Freisinn hatte allerdings einen Rückgang der Parteistärke um 0,9 Prozentpunkte (neu: 17,0%) zu beklagen. Von den 50 Bisherigen wurden fünf nicht wiedergewählt, wobei eine Abwahl darauf zurückzuführen war, dass Giswil auf Kosten von Alpnach ein Sitz weniger zur Verfügung stand und dort alle sechs Bisherigen um fünf Sitze kämpften. Gewählt wurden 16 Frauen, womit der Frauenanteil im Obwaldner Kantonsrat wieder leicht zurückging. Auch die Wahlbeteiligung war im Vergleich zu den Vorwahlen zurückgegangen. Sie betrug noch 46,2% (2010: 52,1%).

Landratswahlen Nidwalden 2014

Dossier: Elections cantonales - Nidwald

Der 60-köpfige Landrat, das Parlament im Kanton Nidwalden, wurde erstmals mit dem doppelten Pukelsheim gewählt. Die Wählerstimmen werden also neu für den gesamten Kanton erhoben und in Parteisitze umgerechnet. Erst dann werden die Resultate auf die elf Gemeinden, denen zwischen zwei und zwölf Landratssitze zustehen, heruntergebrochen. Insgesamt 167 Kandidierende traten an, darunter 46 Bisherige. Einen neuen Kandidierendenrekord verzeichnete die SP, die in insgesamt acht Gemeinden mit 21 Personen antrat – vor vier Jahren waren es noch 6 Kandidierende in lediglich einer Gemeinde. Auch dank dem neuen Wahlverfahren rechneten sich die Genossen gute Chancen aus. Ziel war es, einen oder zwei Sitze zum bestehenden Mandat hinzu zu gewinnen. Auch die Grünen versprachen sich dank dem doppelten Pukelsheim eine Vermehrung der aktuell fünf Sitze. Es waren Vertreter der GP, die das alte System erfolgreich vor Bundesgericht angefochten hatten und bei der Abstimmung zur Einführung des neuen Systems die grosse Mehrheit der Stimmbevölkerung hinter sich scharen konnten. Das ambitionierte Ziel der FDP (17 Sitze) war es, stärkste Fraktion im Landrat zu werden. Vor den Wahlen war der Freisinn knapp hinter der CVP (18 Sitze) die drittstärkste Kraft im Landrat. Die SVP, ihrerseits mit 19 Sitzen stärkste Partei, machte auf ihre 37 Kandidierenden aufmerksam, indem sie Klebebilder anfertigte, die – ähnlich wie die Panini-Fussballbildchen – gesammelt und in ein Album geklebt werden konnten. Der Werbegag – in Nidwalden wurden von allen Parteien auffällig viele Giveaways verteilt, vom Apfel über Leuchtstifte bis hin zu Wanderkarten – sollte mithelfen, die eigene Wählerstärke noch weiter auszubauen. Probleme bereitete Philipp Niederberger, weil es ihn zwei Mal gab. Der eine Niederberger gehörte der CVP an, der andere den Grünen und beide kandidierten in Hergiswil. Der Gemeindeschreiber erklärte in den Medien, dass der Name mit einem Zusatz (am besten der Partei) versehen werden müsse, damit die Wahlabsicht eindeutig sei, wenn die neutrale Liste benutzt werde. Dass namentliche und verwandtschaftliche Nähe in kleinen Kantonen durchaus ein politisches Problem darstellen können, zeigt der Umstand, dass Blutsverwandtschaft zwar im Kanton Obwalden, nicht aber im Kanton Nidwalden ein Grund für eine Wahlverweigerung ist. Mit anderen Worten: Während im Kanton Nidwalden z.B. Schwestern oder Vater und Sohn gleichzeitig im Landrat sitzen dürfen, ist dies in Obwalden nicht möglich.
Die Wahlen am 23. März waren eine Bestätigung dafür, dass das neue Wahlsystem die Kräfte besser abbildet und die kleinen Parteien weniger benachteiligt. In der Tat kam es – entgegen dem allgemeinen Trend in der Schweiz – zu einem Linksrutsch im Nidwaldner Parlament. Alle bürgerlichen Parteien inklusive der SVP mussten Sitze zugunsten der SP und der GP abgeben. Die SVP blieb trotz ihrem Verlust von zwei Sitzen (neu: 17 Sitze) wählerstärkste Partei (29,1%) und konnte in der Wählergunst sogar noch zulegen (+2,5 Prozentpunkte), aber eben nicht mehr vom Proporzglück profitieren. Allerdings trennten die Volkspartei von der CVP, die einen Sitz verlor und neu ebenfalls auf 17 Sitze kam, nur gerade 14 Wählerstimmen. Die Wählerstärke der CVP betrug neu 29,1% (- 2,1 Prozentpunkte). Die FDP büsste zwei Sitze ein (neu 15 Sitze; 24,2%) und musste 3,1 Prozentpunkte weniger Wählerunterstützung hinnehmen. Sowohl die Grünen, die um drei Sitze zulegten (neu: 8 Sitze; 12,8%; + 0,9 Prozentpunkte) als auch die SP, die zwei Mandate hinzugewann (neu: 3 Sitze; 4,8%; + 2,7 Prozentpunkte) freuten sich auf eine neue Dynamik im Landrat. Nachwahlanalysen zeigten, dass es der SP besonders gut gelungen war, Neuwähler zu mobilisieren, was auch damit zu tun hatte, dass sie in einzelnen Gemeinden zum ersten Mal überhaupt antrat. Einen neuen Minusrekord verzeichnet der Frauenanteil, der nur noch bei 15% zu liegen kam und seit 1998, als ein Viertel der Landratssitze mit Frauen besetzt waren, kontinuierlich abgenommen hatte. Ebenfalls im Vergleich zu den Vorwahlen abgenommen hatte die Wahlbeteiligung, die noch bei 49,9% lag (2010: 53,0%).
Eine weitere Besonderheit des neuen Wahlverfahrens zeigte sich im November: Nachdem der CVP-Landrat Philipp Niederberger seinen Rücktritt erklärt hatte und beide Personen, die auf der Liste nachrücken würden, auf den Sitz verzichtet hatten, musste die CVP Hergiswil eine Ersatzperson finden, die eigentlich gar nicht zur Wahl gestanden hatte. Nach dem alten Verfahren hätte eine Ersatzwahl stattgefunden, der doppelte Pukelsheim sieht hingegen vor, dass die gleiche Partei in derselben Gemeinde während der ganzen Amtszeit ein Anrecht auf den Sitz hat und entsprechend auch eine bei den Wahlen ursprünglich nicht aufgestellte Person bestimmen kann. Zum Handkuss kam so Karin Costanzo-Grob.

Grossratswahlen Bern 2014

Dossier: Elections cantonales - Berne

Der Kanton Bern stand vor finanzpolitischen Herausforderungen. Mitte 2013 wurde das strukturelle Defizit auf rund CHF 450 Mio. geschätzt, was nach rigorosen Sparmassnahmen verlangte. Vielen Wählerinnen und Wählern geriet damals die Erhöhung der Entschädigungen, die im Grossen Rat vor allem dank bürgerlicher Unterstützung zustande kam, in den falschen Hals. Zudem führte im Hauptstadtkanton der wirtschaftliche und ideologische Graben zwischen strukturschwachen und eher konservativen Landgebieten und urbanen, stärker links tickenden Zentren zu Blockadesituationen. Beredtes Zeugnis der weltanschaulichen Unterschiede war etwa auch die Masseneinwanderungsinitiative, die in den Städten Bern und Biel/Bienne deutlich abgelehnt, im gesamten Kanton aber aufgrund ebenso starker Unterstützung auf dem Land letztlich mit 51,1% Ja-Stimmenanteil angenommen wurde. Die geringe Kompromissbereitschaft im Parlament wurde zudem durch den Umstand verschärft, dass die bürgerlich dominierte Legislative einer rot-grünen Exekutivmehrheit gegenüberstand. Die Diskussionen um die Finanzlage wurden Anfang März zumindest ein wenig entschärft, da die Kantonsrechnung 2013 mit einem Plus von CHF 157 Mio. schloss. Allerdings blieb der Kanton Bern im nationalen Finanzausgleich einer der grössten Nehmerkantone und die parteipolitischen Positionen blieben bestehen – die Linke wollte das Sparprogramm aufheben und die Bürgerlichen wollten es – um Steuererhöhungen zu verhindern – trotz positiver Rechnung aufrechterhalten.
Eine Besonderheit des Kantons Bern ist der vergleichsweise hohe Fraktionalisierungsgrad. Nicht weniger als zehn verschiedene Parteien sind im 160-köpfigen Grossen Rat vertreten, wobei die bürgerlichen Parteien, SVP, FDP, BDP und EDU mit total 91 Sitzen stärker vertreten sind als die Linke aus SP, GP und PSA (52 Sitze). Zünglein an der Waage spielten häufig die Parteien der Mitte, bestehend aus EVP, GLP und CVP, die 17 Sitze auf sich vereinen. Die einzelnen Parteien traten mit unterschiedlichen Ambitionen an: Die SVP, die ihre Sitze bei den Wahlen 2010 trotz Abspaltung der BDP fast halten konnte, wollte wieder – wie nach den Wahlen 2006 – mit 47 Sitzen im Kantonsparlament vertreten sein; dies würde den Gewinn von 3 Sitzen bedeuten. Die SP, mit 35 Sitzen zweitstärkste Partei, wollte ihre Niederlage von 2010 – die Genossen hatten sechs Sitze verloren – vergessen machen und zwei bis drei neue Mandate gewinnen. Dieses Ziel schien allerdings gefährdet, weil die SP aufgrund einer parteiinternen Amtszeitbeschränkung einen ziemlichen Aderlass verkraften musste – gleich vier Schwergewichte mussten ersetzt werden – und weil die Sozialdemokraten 2010 noch von Proporzglück profitiert hatten. Die BDP, die 2010 als grosse Gewinnerin 25 Sitze erobert hatte, wollte ihren Besitzstand auf 27 Sitze vergrössern. Auch die FDP, der 2010 als grosse Verliererin neun Sitze verlustig gingen, war optimistisch und strebte 20 Sitze an, drei mehr als sie in der laufenden Legislatur besass. Die Grünen (aktuell 16 Sitze) setzten sich zum Ziel, die drei bei den Wahlen 2010 an die GLP verlorenen Sitze zurückzuerobern. Die EVP (10 Sitze), die vor vier Jahren ebenfalls Sitze verloren hatte, wollte ihren Besitzstand auch mit der Regierungsratskandidatur von Marc Jost wahren. Die EDU (5 Sitze) hoffte, dass mit ein wenig Proporzglück der vor vier Jahren verlorengegangene Sitz in ihren Stammlanden wieder zurückgewonnen werden könnte. Die GLP wollte ihre vier Mandate verdoppeln, und die PSA (3 Sitze) im Berner Jura und die im Kanton Bern unbedeutende CVP (1 Sitz) in der Stadt Bern wollten ihren Besitzstand verteidigen. Während der Legislatur war es zu einigen Verschiebungen gekommen. So hatte die GLP durch Parteiwechsel von zwei Grünen (Barbara Mühlheim und Christoph Grimm) 2013 zwei Mandate mehr erhalten. Darüber hinaus war Hannes Zaugg-Graf aufgrund der Idee der getrennten Frauen- und Männerlisten aus der SP aus und in die GLP/CVP-Fraktion eingetreten. Vor den Wahlen verfügte die GLP also eigentlich über sieben Sitze, während die GP noch 14 Mandate und die SP 34 Vertreterinnen und Vertreter im Parlament hatten.
Neben den arrivierten Parteien gab es zahlreiche weitere Listen, die in einem der neun Wahlkreisen antraten. So etwa eine FDP-nahe Unternehmerliste mit dem Namen machen.be, eine Liste für die Trennung von Staat und Kirche oder „Mangiante parteilos“. Zum ersten Mal präsentierten sich im Bezirk Jura Bernois La Gauche und das Mouvement libéral jurassien (MLJ), die Nachfolgepartei der autonomistischen Parti libéral jurassien (PLJ). Die Schweizer Demokraten (SD) kandidierten in drei und die PdA in einem Wahlkreis. Die Grüne Partei Bern/Demokratische Alternative (GPB-DA) trat ebenfalls nur im Wahlkreis Bern an. Insgesamt gab es 127 Listen, die zudem in den verschiedenen Wahlkreisen unterschiedlich verbunden waren. So verband sich etwa die GLP mit der Liste für die Trennung von Staat und Kirche und in sieben von neun Wahlkreisen mit der EVP und der EDU. Ausschlaggebend seien vor allem wahlarithmetische Gründe gewesen und nicht etwa eine Ausrichtung an christliche Politik, gab GLP-Co-Präsidentin Franziska Schöni-Affolter zu Protokoll. Kleine Parteien müssten sich mit Verbindungen gegen die Benachteiligung durch das Berner Wahlsystem wehren. Die GLP und die EVP traten mit Marc Jost (evp) und Barbara Mühlheim (glp) zudem gemeinsam zu den Regierungsratswahlen an. Die Verbindung zwischen SP und Grünen in allen Wahlkreisen oder zwischen SVP und FDP in vier Wahlkreisen sollte dem Gewinn von Restmandaten dienen. Die autonomistischen Parteien (PSA, MLJ) im Berner Jura verbanden sich mit La Gauche und der CVP. Einzig die BDP ging keine Listenverbindung ein. Die SP trat zudem in einigen Wahlkreisen mit getrennten Listen für Frauen und Männer an, was bereits 2013 beschlossen worden war. Total bewarben sich 634 Kandidatinnen und 1271 Kandidaten um einen Sitz im Berner Kantonsparlament, darunter auch 140 der 160 Bisherigen. Damit war das Interesse an einem Parlamentssitz etwas geringer als noch 2010, als 1937 Personen kandidierten.
Allgemein war erwartet worden, dass die Wahlen keine grossen Veränderungen bringen würden. Die Frage war vor allem, ob sich die BDP konsolidieren könne. Die Überraschung bei den Wahlen war dann aber gross: Die Bürgerlich-Demokraten brachen regelrecht ein und verloren elf der 25 bisherigen Sitze und beinahe fünf Prozentpunkte an Wählerstärke (2010: 16,0%; 2014: 11,2%). Dass auch die Partei nicht mit einer solchen Niederlage gerechnet hatte, zeigte das am Montag in den Berner Lokalzeitungen geschaltete Inserat der BDP, auf dem sich die Partei bei den Bürgerinnen und Bürgern für die Unterstützung bedankte – man hatte die Schaltung des Inserats am Sonntagabend wohl nicht mehr stoppen können. Gründe für die veritable Wahlschlappe der BDP wurden in den fehlenden Listenverbindungen, aber auch im Umstand gesucht, dass die Partei 2010 weit über den Erwartungen abgeschnitten hätte und die 14 Sitze in etwa dem Niveau nach der Abspaltung 2008 entspreche. Trotz dem dramatischen Einbruch der BDP blieb der Grosse Rat fest in bürgerlicher Hand. Dies war insbesondere der SVP zu verdanken, die um fünf Sitze zulegte und damit neu über 49 Mandate verfügte – also noch mehr als vor der Abspaltung der BDP. Die Volkspartei konnte auch ihre Wählerstärke um 2,4 Prozentpunkte auf neu 29.0% erhöhen. Von den Verlusten der BDP konnte die GLP-EVP-EDU-Verbindung profitieren. Allen voran die GLP, die neu elf Sitze ihr eigen nennen durfte. Die Grünliberalen konnten also nicht nur die sieben unmittelbar vor den Wahlen gehaltenen Mandate verteidigen, sondern auch noch vier hinzugewinnen. Im Vergleich zu 2010 erhöhte sich die Wählerstärke der GLP um 2,6 Prozentpunkte (neu: 6,7%). Auch die EVP konnte um zwei Sitze und 0,5 Prozentpunkte an Wählerstärke zulegen (neu 12 Sitze, 6,4%). Die EDU konnte ihre fünf Sitze trotz einem leichten Wählerverlust (- 0,3 Prozentpunkte, neu 4,1%) verteidigen. Dies gelang auch der FDP, die zwar um 0,4 Prozentpunkte zulegen (neu 10,7%), dies aber nicht in einen Sitzgewinn ummünzen konnte. Die Freisinnigen blieben also bei 17 Mandaten, überholten damit aber die BDP und waren wieder zweitstärkste bürgerliche Kraft in Bern. Verluste hinnehmen musste die Linke. Zwar konnte die PSA ihre drei Sitze halten (0,7%, -0,3 Prozentpunkte), die SP musste aber nicht nur auf ihren während der Legislatur an die GLP verlorenen Sitz verzichten, sondern büsste auch einen weiteren Sitz ein. Die Genossen kamen damit noch auf 33 Mandate. Der Verlust war vor allem auf Proporzpech zurückzuführen, wofür auch der Umstand spricht, dass die SP um 0,2 Prozentpunkte an Wählerstärke zulegen konnte (neu 19,1%). Im Vergleich zu den Vorwahlen büssten die Grünen an Wählerstärke ein (- 0,3 Prozentpunkte, neu 9,8%) und gingen eines Sitzes verlustig. Weil die GP allerdings während der Legislatur zwei Sitze an die GLP verloren hatte, war dieser Sitzverlust eigentlich ein Sitzgewinn. Darüber hinaus gewann die GPB-DA einen Sitz in Bern. Eine recht bittere Niederlage musste die CVP einstecken, die ihren einzigen Sitz in Bern verlor und nicht mehr im Grossen Rat vertreten war. Von den Bisherigen wurden 18 Personen abgewählt, darunter auffallend viele Männer (16), was nicht nur auf die Abwahl von BDP-Politikern, sondern auch auf die Strategie der SP, mit getrennten Männer- und Frauenlisten anzutreten, zurückzuführen ist. Dies brachte der SP auch eine praktisch paritätische Zusammensetzung im Rat, wo 16 Frauen und 17 Männer die SP-Sitze besetzten. Der Frauenanteil hatte im Grossen Rat im Vergleich zu 2010 denn auch wieder zugenommen und lag neu bei 31,9% (2010: 26,3%) und damit auf einem neuen Allzeithoch. Zu reden gab schliesslich die als enttäuschend oder bedenklich bezeichnete, niedrige Wahlbeteiligung von 32,1% (2010: 32,3%).

Grossratswahlen Graubünden 2014

Dossier: Elections cantonales - Grisons

Die Wahlen in den 120-köpfigen Grossrat des Kantons Graubünden finden nach dem Majorzsystem statt. Nur hier und in den Kantonen Appenzell Innerhoden und Appenzell Ausserrhoden werden die Parlamentsmandate noch nach dem Mehrheitswahlsystem vergeben.
In Graubünden waren die Nachwehen der Abspaltung der einstigen SVP in die kantonale BDP nach wie vor spürbar. Nicht nur beim Kampf um die Regierung, sondern auch bei den Grossratswahlen standen sich BDP und SVP gegenüber. Die noch junge, neu wieder gegründete SVP war einst neben der CVP dominante Partei, verlor aber ihre Vorherrschaft 2008, als praktisch alle damaligen Mitglieder zur frisch gegründeten BDP gewechselt hatten, weil die SVP Schweiz die Bündner Sektion ausgeschlossen hatte, um die Wahl von Eveline Widmer-Schlumpf zur Bundesrätin zu bestrafen. Am Schluss blieben der alten und neu gegründeten SVP lediglich noch zwei der ursprünglich 32 Sitze, die bei den Wahlen 2010 auf vier verdoppelt werden konnten. Dass die SVP bei den Bündnerinnen und Bündnern nach wie vor punkten kann, zeigte sich nicht nur aufgrund der hohen Zustimmung zur Masseneinwanderungsinitiative, sondern auch bei der Rekrutierung von Parteimitgliedern, die laut Nationalrat Brand (svp, GR) ziemlich erfolgreich verlief – rund 2'200 Mitglieder weise die Volkspartei im Kanton Graubünden auf. Eine Mitte Februar von der Zeitung Südostschweiz in Auftrag gegebene Wählerbefragung machte aber auch den Rückhalt der BDP in der Bevölkerung deutlich. Die Befragten trauten es am ehesten der BDP zu, ihre beiden Hauptsorgen Wirtschaftsprobleme und Tourismuskrise zu lösen. Die Voraussetzungen dafür, dass die BDP die Bewährungsprobe bestehen und ihre 26 Sitze mindestens verteidigen kann – angestrebtes Ziel waren 30 Sitze – waren gut, weil nur drei ihrer Grossräte nicht mehr kandidierten. Die Umfrage zeigte allerdings auch, dass man der SP, der CVP und insbesondere der GLP generell wenig zutraut. Das war bei der jungen GLP, die seit den Wahlen 2010 über 2 Sitze verfügte, allerdings nicht weiter verwunderlich. Die Grünliberalen setzten sich denn auch zum Ziel, Fraktionsstärke, also mindestens fünf Sitze zu erreichen. Die SP, die bei den letzten Wahlen zwei Sitze verloren hatte und noch 12 Mandate inne hatte, war im Kanton Graubünden lediglich Aussenseiterin. Das hat teilweise mit dem Majorzwahlsystem zu tun, das grosse Parteien bevorzugt: In vielen Wahlkreisen lohnte es sich für die Genossen gar nicht, anzutreten. Auf der anderen Seite musste die Partei allerdings während der Legislatur einen Drittel ihrer Sitze durch nachrutschende Stellvertreter ersetzen. Die CVP – mit 33 Mandaten die zweitstärkste Fraktion im Bündner Grossrat – hatte seit 2003 an Sitzanteilen verloren und musste bei den letzten Wahlen gar die FDP an sich vorbeiziehen lassen. Um mindestens die eigenen Sitze zu verteidigen, müsste die CVP auch wieder ausserhalb ihrer Stammbezirke in der Surselva punkten können. Dort stiess sie aber auf den Widerstand der FDP, bei der die Verteidigung der Spitzenposition fraglich war, weil nicht weniger als 12 FDP-Grossräte nicht mehr antraten. Ein wichtiges Thema im Wahlkampf waren die geplante Reform des Finanzausgleiches und eine anstehende Gebietsreform. Darüber hinaus waren auch die Folgen der Masseneinwanderungsinitiative für die Tourismusregion Graubünden ein Dauerbrenner. So schlug etwa die SVP vor, die Bündner Regierung solle sich dafür einsetzen, den Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie von 3,8% auf 2,5% zu senken - was der SVP prompt die Kritik einbrachte, sie versuche hier, Wiedergutmachung zu betreiben. Insgesamt wurde der Wahlkampf in den Medien allerdings als langweilig und gar als einschläfernd bezeichnet. Dies hat aber durchaus auch mit dem Wahlsystem zu tun, bei dem sich die Kandidierenden jeweils nur in ihrem Wahlkreis präsentieren müssen und dort in der Regel sowieso schon bekannt sind. Ob der geringen Spannung wurden nicht nur kaum Veränderungen erwartet, sondern auch eine wie schon vor vier Jahren geringe Wahlbeteiligung befürchtet. Für Verwirrung sorgte eine Wahlzettel-Panne im Unterengadin, wo anscheinend falsch bedruckte Ausschuss-Zettel versandt worden waren, was erst rund zweieinhalb Wochen vor den Wahlen bemerkt wurde.
Bei den Wahlen Mitte Mai konnten sowohl die BDP als auch die SVP einen Erfolg verbuchen. Die SVP konnte ihr Dasein als Kleinpartei hinter sich lassen und erreichte die angestrebte Fraktionsstärke, indem die Sitzzahl erneut mehr als verdoppelt werden konnte (neu: 9 Sitze; +5). Leicht zulegen konnte auch die BDP, die mit einem Sitzgewinn neu auf 27 Grossratssitze kommt. Die Niederlage der BDP bei den Berner Wahlen wiederholte sich in Graubünden also nicht, was allerdings auch auf die Unterschiede im Wahlverfahren zurückzuführen sein dürfte. Die beiden anderen bürgerlichen Parteien mussten beide Sitzverluste in Kauf nehmen. Die CVP deren zwei (neu: 31 Sitze) und die FDP gar deren vier (neu: 34 Sitze), wobei zwei Sitze erst im zweiten Wahlgang errungen werden konnten. In vier Bünder Kreisen (Ilanz, Klosters, Rhäzüns, Sur Tasna) fanden zweite Wahlgänge statt und im Kreis Suot Tasna musste eine Nachwahl angesetzt werden, weil Jon Domenic Parolini (bdp) dort gewählt, gleichzeitig aber auch in den Regierungsrat bestellt worden war. Die deutliche Niederlage der Freisinnigen war so nicht erwartet worden. Trotzdem blieb die FDP aber stärkste Fraktion. Einerseits schien sie die zahlreichen Abgänge nicht kompensieren zu können, andererseits wies die überraschend hohe Wahlbeteiligung von 43,1% auf eine starke Mobilisierung hin, die eher der SP zu nützen schien, die neu 15 Grossratssitze einnahm (+ 3 Sitze). Ihre zwei Mandate verteidigen konnte die GLP. Zwei Parteilose vervollständigen den Grossen Rat. Vor den Wahlen waren noch fünf Mandate auf Parteilose entfallen. Einer davon war in der Nachwahl wegen einer Stimme Unterschied von einem Freisinnigen ersetzt worden. Enttäuschend verliefen die Wahlen für die Frauen. Mit lediglich noch 23 Sitzen war der Frauenanteil tiefer als noch im Jahr 2003.
Gegen das Wahlresultat wurde allerdings Beschwerde eingereicht. Die 33 Beschwerdeführer – darunter sechs frühere Grossräte und ein Regierungsrat – machten eine Verletzung des Wahlrechts geltend, weil die Stimmkraftgleichheit nicht gegeben sei. Die 39 Wahlkreise seien derart unterschiedlich gross, dass etwa im bevölkerungsarmen Calanca-Tal im Vergleich zum bevölkerungsreichen Chur massiv weniger Stimmen erobert werden müssen, um einen Sitz zu gewinnen. Die Stimme eines in Calanca wohnhaften Bündners erhalte deshalb ein wesentlich grösseres Gewicht als jene einer Churerin. Das Wahlergebnis sei zu kassieren oder aber festzustellen, dass das Majorzverfahren in Graubünden nicht mit der Bundesverfassung vereinbar sei. Nachdem sich das Parlament für die Beschwerde als nicht zuständig beurteilte, musste sich das Verwaltungsgericht erstinstanzlich darum kümmern. Bis Ende 2014 lag noch kein Urteil vor.

Landratswahlen Glarus 2014

Im Kanton Glarus kam es zur äusserst seltenen Situation, dass alle amtierenden Landratsmitglieder wieder zu den Erneuerungswahlen Anfang Juni antraten. Lediglich zwei Sitze waren vakant: Jene von Marianne Lienhard (svp) und Benjamin Mühlemann (fdp), die im Februar in die Regierung gewählt worden waren. Freilich hatte es während der Legislatur nicht weniger als 19 frühzeitige Rücktritte gegeben. Neben den 58 Bisherigen traten 294 weitere Kandidierende an. Spannend schien die Ausgangslage, weil sowohl der FDP (aktuell 12 Sitze) als auch der SVP (17 Sitze) aufgrund der Resultate bei den Exekutivwahlen Sitzgewinne zugetraut wurden. Beide hatten bei den Parlamentswahlen von 2010, bei denen die Sitzzahl von 80 auf 60 verringert worden war, arg Federn gelassen und jeweils 10 Sitze eingebüsst, wobei die SVP-Niederlage wohl auch mit der Konkurrenz durch die damals neu gegründete BDP zu erklären ist. Obwohl eben diese BDP mit der grössten Anzahl an Kandidierenden (86) zu den Wahlen 2014 antrat – in allen drei Gemeinden jeweils mit zwei Listen –, war fraglich, ob sie ihre zehn Sitze würde halten können. Eher im Gegenwind stand die SP, die im Februar ihren Regierungssitz verloren hatte. Ihr Ziel war die Verteidigung der acht Mandate. Dieses Ziel steckten sich auch die Grünen, die bei den Wahlen 2010 neben der BDP als einzige Partei zugelegt und nun sieben Sitze zu verteidigen hatten. Die mit fünf Abgeordneten im Landrat sitzende CVP trat lediglich in zwei der drei Gemeinden mit einer Liste an. Erstmals stellten sich im Kanton Glarus die Grünliberalen zu den Landratswahlen. Allerdings verfügte die GLP aufgrund eines Parteiwechsels bereits vor den Wahlen über ein Mandat: 2013 gründeten ehemalige Christlichsoziale die GLP. Dazu gehörte auch der amtierende Landrat Franz Landolt (alt csp, neu glp). Ebenfalls zu den Wahlen trat die Sozial-Liberale Bewegung (SLB) mit drei Kandidierenden an, die in früheren Wahlen noch unter dem Etikett der EDU aufgetreten waren. In Glarus und in Glarus Süd trat die FDP mit zwei Listen an. In diesen beiden Gemeinden kam es zudem zu einer Listenverbindung zwischen SP, GP und GLP. Neben dem Zusammengehen von GP und SP in Glarus Nord kam es zu keinen weiteren Listenverbindungen. Für etwas Polemik im ansonsten lauen Wahlkampf sorgte der Umstand, dass sich die BDP weigerte, an einer Smartvote-Umfrage teilzunehmen. Die BDP wolle sich nicht in ein Spidernetz zwängen lassen, gab ihr Parteipräsident Karl Mächler zu Protokoll. Die kantonalen Parlamentswahlen standen im Schatten der gleichzeitig stattfindenden Ersatzwahl für den durch den Rücktritt von This Jenny (svp) frei gewordenen Ständeratssitz.
Die Wahlen vom 1. Juni 2014 standen schliesslich im Zeichen von Stabilität. Zwar gewannen die Grünliberalen (neu 2 Sitze; 4,6%) und die CVP (neu 6 Sitze; 10,5%, - 1,4 Prozentpunkte) auf Kosten der SP (neu: 7 Sitze; 11,5%, - 2,4 Prozentpunkte) und der BDP (neu: 9 Sitze; 15,1%, - 1 Prozentpunkt) je ein Mandat – die GLP konnte zudem das ehemalige CSP-Mandat verteidigen –, alle anderen Parteien konnten aber ihre Sitzzahl von vor den Wahlen halten. Nur bedingt zufrieden mit diesem Resultat waren die FDP und die SVP, die sich auch aufgrund der Erfolge bei den Regierungsratswahlen im Februar mehr versprochen hatten. Die FDP hatte 0,9 Prozentpunkte an Wählerstärke verloren (neu: 18,5%). Die SVP wiederum haderte mit dem Umstand, dass sie zwar in der Wählergunst um 2,4 Prozentpunkte zulegen konnte (neu: 28,9% Wähleranteil), sich dies aber nicht in Sitzgewinne ummünzen liess. Die Grünen hatten zwar im Vergleich zu 2010 Wählerstimmen verloren (neu: 10,8%; - 1,1 Prozentpunkte), zeigten sich aber mit der Verteidigung ihrer Mandate zufrieden. Nicht ins Geschehen eingreifen konnte erwartungsgemäss die SLB. Die Stabilität war interessanterweise nur bedingt dem Umstand geschuldet, dass alle Bisherigen wieder angetreten waren, wurden doch deren neun nicht bestätigt. Weil sich die GLP mit der SP und der GP verbunden hatte, wollte die CVP die Grünliberalen nicht mehr in ihre Fraktion aufnehmen. Keinen Zuwachs verzeichnete der Frauenanteil: zwar wurden nicht mehr nur sieben, wie nach den Wahlen 2010, sondern zehn Kandidatinnen gewählt, durch Nachrücken waren aber schon unmittelbar vor den aktuellen Wahlen zehn Landratssitze von Frauen besetzt gewesen. Die Wahlbeteiligung lag bei tiefen 32%.

Kantonsratswahlen Zug 2014

Dossier: Elections cantonales - Zoug

Noch im September 2013, also im Vorjahr der anstehenden Zuger Kantonsratswahlen 2014, hatten die Zugerinnen und Zuger eine neue Sitzverteilung nach dem System des Doppeltproporzverfahrens – dem so genannten doppelten Pukelsheim – angenommen. Gleichzeitig mit dem neuen Verfahren wurden Wahlquoren eingeführt: Das neue Wahlverfahren bringt zwar eine Verbesserung hinsichtlich der Repräsentation des Wählerwillens, kann aber auch zu einer Zersplitterung des Parteiensystems mit zahlreichen kleinen Parteien führen, die mit dem Verfahren grössere Erfolgschancen haben. Um dies zu verhindern wird mit dem doppelten Pukelsheim in der Regel eine Erfolgshürde eingebaut. Im Kanton Zug muss eine Partei 5 Prozent der Stimmen in einem Wahlkreis oder 3 Prozent im gesamten Kanton erhalten, um Anspruch auf einen Sitz zu haben. Gegen diese Hürden regte sich in Zug allerdings Widerstand. Die Piratenpartei Zentralschweiz legte Mitte Juni 2014 beim Regierungsrat Beschwerde gegen die Anwendung der Hürde ein. Diese war bei den Wahlen im Oktober noch beim Bundesgericht hängig. Die Meinungen zum neuen Verfahren waren geteilt. Das Zuteilsverfahren nach Pukelsheim garantiere, dass jede Stimme gleichviel zähle, egal ob die Stimme aus einer grossen oder kleinen Gemeinde stamme, was der Linken durchaus zugutekäme, erwartete Jolanda Spiess (al-gp), wohingegen von rechts-bürgerlicher Seite als ungerecht empfunden wurde, dass ein eigentlich in einer Gemeinde gewählter Kandidierender einer Partei zu Gunsten einer Kandidatin einer Minderheit verzichten müsse, obwohl diese Minderheit im entsprechenden Wahlkreis gar keinen Sitz erhalten hätte. So würden die grossen Gemeinden den kleinen vorschreiben, wer für sie in den Kantonsrat gehe, meinte etwa der Zuger Nationalrat und Wahlkampfleiter Gerhard Pfister (cvp). Die Parteien schielten insbesondere auf die Wahlen in Nidwalden, die ebenfalls neu mit dem Pukelsheim durchgeführt worden waren und der kleinen Linken einen Erfolg beschert hatte. Allerdings war die Ausgangslage in Zug von jener in Nidwalden verschieden. Prognosen waren deshalb schwierig und die allgemeine Verunsicherung bei allen Parteien entsprechend gross. Von einem „Blindflug“ war gar die Rede.
Zu reden im Kanton gaben auch die zahlreichen Rücktritte während der Legislatur – acht an der Zahl. Zwar gäbe es Gründe für einen vorzeitigen Rücktritt – so werde etwa die zeitliche Belastung des politischen Mandats von vielen unterschätzt – die Meinungen über taktische Kandidaturen, die einer Partei zu Stimmen verhelfen um dann kurz nach den Wahlen in einen Rücktritt zu münden oder aber über die taktischen Rücktritte kurz vor den Wahlen, um den Nachrückenden den Stempel „Bisheriger“ zu verschaffen, gingen auseinander. Während die SP-Präsidentin Barbara Gysel diese als Realität bezeichnete, waren sie für CVP-Präsident Martin Pfister ein No-Go. Insgesamt traten 246 Kandidierende für die 80 Sitze im Kantonsrat (2010: 231 Kandidierende) an, darunter 65 Frauen (26%).
Die CVP kündigte früh an, um jeden Sitz kämpfen zu wollen, weil man aufgrund des neuen Wahlverfahrens mit Verlusten rechnete. Die Christlichdemokraten sassen seit den Wahlen 2010 mit 23 Vertreterinnen und Vertretern im Kantonsrat. Ziel sei es, stärkste Partei zu bleiben. Die CVP schickte 49 Kandidierende ins Rennen. Auch die FDP sondierte bereits im Frühjahr 2014 mögliche Kandidierende, von denen sie dann 42 präsentierte. Für den Freisinn hiess das Motto, die Wählerstärke zu steigern, um mit dem neuen Verfahren die bisherigen Sitze (20) halten zu können. Auch die SVP (19 Sitze), die mit 44 Kandidierenden antrat, setzte hohe Ziele: man wolle nicht mehr nur drittstärkste Partei sein. Zwar hätten die bürgerlichen Parteien zusammen 77% der Wählerstimmen hinter sich, bürgerliche Politik müsse aber anders aussehen, was nur mit einer stärkeren SVP umgesetzt werden könne, gab Parteipräsident Markus Hürlimann zu Protokoll. Die Alternativen-die Grünen, in Zug die stärkste linke Kraft mit acht Sitzen, die das neue Wahlverfahren mit am vehementesten gefordert hatten, rechneten mit Sitzgewinnen. Ziel war, wieder Fraktionsgrösse (12 Sitze) zu erreichen, wie dies bereits 2006 der Fall gewesen war. Die Partei trat als gemeinsame Liste aus Grünen, Christlich Sozialen und Jungen Alternativen an, auf der insgesamt 50 Kandidierende figurierten. Dabei stellten die Alternativen nicht nur am meisten Kandidierende, sondern die Liste war fast geschlechterparitätisch mit einem Frauenanteil von 48%. Die SP erwartete nicht den gleichen Erfolg wie ihre Schwester in Nidwalden und gab als Ziel den Status Quo (8 Sitze) an. Dies werde schon deshalb schwierig genug, weil die SP mit dem alten System traditionellerweise gar nie in allen Gemeinden angetreten sei. Die SP trat als gemeinsame Liste aus SP, JUSO und SP-Frauen mit insgesamt 31 Kandidierenden auf. Die Erwartungen der kleineren Parteien waren ambivalent. Die GLP (bisher 2 Sitze) erhoffte sich dank des doppelten Pukelsheim einen Sitzgewinn, den sie mit total 27 Kandidierenden realisieren wollte. Die Chancen der erstmals mit 3 Kandidaten antretenden Piratenpartei, die neu eingeführte Wahlhürde zu schaffen, wurden hingegen als gering eingeschätzt. Die grösste Herausforderung für die kleinen und weniger verankerten Parteien SP, GLP und Piraten war es, die Listen möglichst in allen Gemeinden zu füllen, was von den arrivierten Parteien prompt als Gefahr für die Qualität des Kantonsparlamentes bezeichnet wurde.
Bei den Wahlen Anfang Oktober, bei denen sich 40,5% der Berechtigten beteiligten (2010: 43,6%), zeigten sich die aufgrund der veränderten Ausgangslage erwarteten Verschiebungen allerdings in überraschend geringem Umfang. Insbesondere die Erwartung, dass der doppelte Pukelsheim tendenziell zu Sitzverlusten bei grossen Parteien führe, wurde nur bedingt bestätigt. Zwar musste die FDP Federn lassen – sie verlor zwei Sitze (neu: 18 Sitze) und büsste einen Prozentpunkt an Parteistärke ein (neu: 22,1%) – die CVP als stärkste Fraktion verlor aber lediglich einen Sitz (neu: 22 Sitze) und konnte sogar leicht an Wählerstärke zulegen (neu: 26,8%; + 0,3 Prozentpunkte). Die SVP konnte ihre 19 Sitze halten und stieg mit einem Wählerzuwachs um 0,9 Prozentpunkte neu zur zweitstärksten Fraktion auf (neu: 23,6%). Auch im linken Lager waren die Verschiebungen gering. Nicht die kleinere SP konnte vom neuen Wahlsystem profitieren – sie gab im Gegenteil einen Sitz ab und kommt neu noch auf sieben Sitze (neu 9,3%) – sondern die im Kanton Zug traditionell stärkeren Alternativen-die Grünen, die um zwei Sitze zulegen konnten und neu zehn Sitze im Kantonsrat besetzen (neu: 12,8%), darunter auch ein Sitz der CSP. Der Sitzverlust der SP wurde in den Medien auf einen taktischen Fehler zurückgeführt, weil die SP in den kleinen Gemeinden Neuheim und Menzingen nicht angetreten war. Vom doppelten Pukelsheim profitiert haben dürften die Grünliberalen, die sich im Vergleich zu 2010 über eine Verdoppelung ihrer Mandate freuen durften (neu: 4 Sitze). Definitiv keine Chance hatten die Piraten, die mit einem Wähleranteil von 0,4% deutlich an der 3 bzw. 5-Prozent-Hürde scheiterten, was ihrem juristischen Widerstand weiteren Auftrieb gab.
Im Dezember wies dann allerdings auch das Bundesgericht die Beschwerde der Piratenpartei ab. Zwar müsse man mit Sperrklauseln zurückhaltend sein – das Bundesgericht hatte schon früher eine Obergrenze von 10 Prozent festgelegt – die 3 bzw. 5-Prozent-Hürde in Zug sei aber massvoll und könne der Gefahr einer Effizienzbeeinträchtigung und Verkomplizierung des Ratsbetriebs durch zu viele kleine Parteien begegnen.