Klage für mehr Klimaschutz

Dossier: le changement climatique en Suisse

Zu Beginn der Pariser Klimakonferenz bekräftigte die Grüne Partei ihre Drohung, die Schweiz wegen unzureichendem Klimaschutz zu verklagen, sollte der Bundesrat nach dem Klimagipfel nicht beschliessen, die Treibhausgas-Reduktionsziele beträchtlich zu erhöhen (-40% im Vergleich zu 1990). Ein ähnliches Anliegen hatte sich einige Monate zuvor in den Niederlanden als erfolgreich erwiesen: Dort urteilte ein Bezirksgericht in Den Haag, dass die unzureichende Klimapolitik gegen die Menschenrechte verstosse. Es sei die Aufgabe der Regierung, die Bevölkerung eines Landes, das teilweise unter dem Meeresspiegel liege, vor Gefahren des Klimawandels zu schützen. Dieses gerichtliche Urteil bewirkt in den Niederlanden eine Erhöhung des Reduktionsziels von 17% auf 25% bis 2020 gegenüber 1990.

Im August 2016 konkretisierte sich eine von anderen Akteuren indizierte Klima-Klage: Sich auf Art. 74 der Bundesverfassung (BV) zum Umweltschutz berufend, gemäss welchem der Bund verpflichtet ist, den Menschen und seine Umwelt „vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen“ zu schützen, fasste eine Vereinigung von Seniorinnen den Beschluss, die Schweiz auf unzureichenden Klimaschutz zu verklagen. Darüber hinaus beruft sich der dazu gegründete Verein KlimaSeniorinnen auf das in Art. 10 BV festgehaltene Recht auf körperliche Unversehrtheit. Gerade ältere Frauen seien besonders von den schädlichen gesundheitlichen Folgen der Klimaerwärmung betroffen, so etwa von Dehydrierung, Herz- und Kreislaufproblemen oder Hitzschlag. Dem Vorstand gehören mit den grünen alt-Nationalrätinnen Anne Mahrer und Pia Hollenstein sowie der ehemaligen Genfer National- und Ständerätin Christiane Brunner (sp) landesweit bekannte politische Persönlichkeiten an. Zu den mehr als 300 Seniorinnen, die Ende Oktober mit einer über 150-seitigen, an die Bundeskanzlei sowie an das UVEK, BAFU und BFE adressierten Klageschrift vorstellig wurden, gehört etwa auch Judith Giovannelli-Blocher, Buchautorin und Schwester von Christoph Blocher.

En avril 2017, le DETEC n'était pas entré en matière sur la requête déposée par les Aînées pour la protection du climat. Le Tribunal administratif fédéral (TAF), saisi suite au recours contre la décision du département, a rejeté le recours et a donné raison au DETEC. Selon l'instance judiciaire, cette catégorie de la population souffre, comme tous les êtres humains, les animaux et les plantes, des conséquences du changement climatique. Il n'y a pas de rapport particulier avec l'objet du litige et aucune prétention fondée sur la Convention européenne des droits de l'homme (CEDH) ne peut être mobilisée. Les Aînées pour la protection du climat pourraient saisir le Tribunal fédéral (TF).

Die Schweizer Presse berichtete in den letzten Jahren des Öfteren über medienwirksame Aktionen im Kampf gegen den Klimawandel – so etwa über die Klimajugend, über Strassenblockaden von Extinction Rebellion oder auch über die sogenannten Klimakleber. Etwas in Vergessenheit gerieten dabei die Schweizer Klimaseniorinnen. Ab März 2023 gelangten sie jedoch wieder ins mediale Rampenlicht, als ihre Klage gegen die Schweiz vor dem EGMR in Strasbourg verhandelt wurde. Der in 2016 gegründete und von Greenpeace unterstützte Verein Klimaseniorinnen warf der Schweiz vor, Klimaziele festzulegen, die dem Klimaabkommen von Paris sowie den wissenschaftlichen Erkenntnissen widersprechen. Weil eine Erderwärmung um mehr als 1.5 Grad Celsius für die Menschen, insbesondere für die ältere Generation, gefährlich werde, verletzte die Schweiz mit ihrer zu wenig weit gehenden Klimapolitik die BV und die EMRK. Der Verein war mit dieser Klage bereits an das Bundesverwaltungsgericht und an das Bundesgericht gelangt; beide Male wurden die Klagen zurückgewiesen.
Der EGMR beriet nun im Frühling 2023 darüber, ob die Schweiz genügend unternimmt, um die Pariser Klimaziele zu erreichen und auch, ob den Klimaseniorinnen bei den bislang angerufenen Institutionen ein faires Verfahren gewährt wurde. Es war das erste Mal, dass sich der EGMR mit Menschenrechten im Zusammenhang mit dem Klimawandel auseinandersetzte. Im Rahmen der Anhörung argumentierten Franz Perrez vom BAFU sowie Alain Chablais, der Vertreter des Bundes vor dem EGMR, dass die Schweiz schon etliche Massnahmen ergriffen habe, um das Klima zu schützen. Zudem müssten potentielle Opfer vor dem EGMR nachweisen können, dass ihnen aufgrund einer Unterlassung durch die Schweiz ein direkter, physischer Schaden entstanden sei. Dies sei hier nicht der Fall. Ausserdem lasse sich Klimapolitik per se nicht durch einen Gerichtsbeschluss durchsetzen; diese werde vielmehr auf politischer und gesellschaftlicher Ebene ausgehandelt. Die Anwältinnen und Anwälte der Klimaaktivistinnen stellten die Schweiz dahingegen als «Klima-Schurkin» (NZZ) dar. Sie habe bis jetzt viel zu wenig unternommen, um die Bevölkerung vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen.

Im April 2024 und damit circa ein Jahr nach der Anhörung verkündete der EGMR sein Urteil: Er beschied, dass das Recht der Klimaseniorinnen auf Achtung des Privat- und Familienlebens von der Schweiz verletzt wurde. Es sei nicht möglich, die Menschenrechte zu schützen, wenn die Schweiz nicht genug unternehme, damit sich das Klima nicht mehr als 2 Grad erwärmt. Ebenso seien die Verfahrensrechte nicht eingehalten worden, da keine Schweizer Instanz auf die Klage des Vereins eingegangen war. Der EGMR urteilte aber auch, dass das Recht auf Leben nicht verletzt worden sei. Der EGMR führte ferner nicht aus, wie die Schweiz dieses Urteil umsetzen muss.
Die Reaktionen auf dieses Verdikt waren rasch vorhanden und gingen in ihren Einschätzungen stark auseinander. Lisa Mazzone, neo Präsidentin der Grünen, bezeichnete das Urteil als historisch und schrieb ihm eine ebenso grosse Bedeutung wie dem Klimaabkommen von Paris zu. Es sei nun an der Zeit, auch für die weiteren Sektoren, wie die Landwirtschaft oder die Flugbranche, Klimaziele festzulegen. Die SP in Person von Co-Präsidentin Mattea Meyer (sp, ZH) forderte, dass der Bundesrat nun schnellstmöglich tätig werden müsse; die von SP und Grünen lancierte Klimafonds-Initiative präsentiere im übrigen schon eine diesbezügliche Lösung. Auf der anderen Seite des politischen Spektrums äusserten sich die FDP und die SVP sehr skeptisch gegenüber dem Urteil aus Strasbourg. Andrea Caroni (fdp, AR) kritisierte, dass es nicht die Aufgabe der Richterinnen und Richter des EGMR sei, die Menschenrechte neu zu definieren. Die SVP liess über die sozialen Medien vermelden, dass das Urteil skandalös sei und die Richterinnen und Richter des EGMR sich nicht in die Schweizer Politik einmischen dürften; es sei daher an der Zeit, dass die Schweiz aus dem Europarat austrete.

Sowohl der Ständerat (PAG 24.053) als auch der Nationalrat (PAG 24.054) diskutierten in der Sommersession 2024 intensiv darüber, ob sie, wie von ihren Rechtskommissionen vorgeschlagen, jeweils eine Erklärung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den Klimaseniorinnen abgeben wollen.
Im Ständerat lagen mehrere Anträge vor: Die Kommissionsmehrheit sprach sich für eine umfassende Erklärung aus, die abschliessend darauf hinweist, dass die Schweiz dem Urteil keine weitere Folge geben wird. Die Minderheit von Carlo Sommaruga (sp, GE) wollte hingegen auf die Abgabe einer Erklärung verzichten, wogegen die Minderheiten von Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU) und Matthias Michel (fdp, ZG) ebenfalls darauf hinweisen wollten, dass die Schweiz ihre Klima-Verpflichtungen einhält (Gmür-Schönenberger und Michel) respektive dass die Schweiz die menschenrechtlichen Anforderungen des Urteils bereits erfülle (Michel). Gemeinsam war den beiden Versionen Gmür-Schönenberger und Michel, dass sie auf den abschliessenden Passus hinsichtlich des « keine weitere Folge geben» verzichten wollten. Der Minderheitsantrag von Mathias Zopfi (gp, GL) forderte schliesslich die Ablehnung des Antrags Michel.
RK-SR-Präsident Daniel Jositsch (sp, ZH) erklärte stellvertretend für die Kommissionsmehrheit, dass die Rechtskommission den EGMR und die EMRK sehr schätze und diese Institutionen und deren Errungenschaften keinesfalls in Frage stelle. Die RK-SR kritisiere aber spezifisch das Urteil gegen die Schweiz. Es gehe nicht an, dass ein internationales Gericht die Gewaltenteilung umgehe und der Schweiz vorschreibe, welche Klimapolitik sie zu verfolgen habe. Zudem sei die Kommission der Ansicht, dass die Schweiz mit dem kürzlich verabschiedeten Entwurf für das CO2-Gesetz bereits das politisch Mögliche in Sachen Klimaschutz unternommen habe. Carlo Sommaruga hingegen befand, dass aus mehreren Gründen keine Erklärung abgegeben werden sollte. Er empfand es zum einen als stossend, dass die Erklärung die Auslegung der EMRK als «instrument vivant» durch den Gerichtshof kritisiere. Gerade diese Auslegungsmethode habe dabei geholfen, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger der Vertragsstaaten weiterzuentwickeln. Zum anderen sei es unzulässig, den EGMR aufzufordern, seine Rechtssprechung anzupassen. Diese Praxis der Übersteuerung der Judikative durch die Politik sei ein Merkmal illiberaler oder autoritär geführter Staaten und der Schweiz daher unwürdig. Sommaruga kritisierte die Erklärung auch dahingehend, dass diese einen Passus enthalte, in welchem den Gremien des Europarates mitgeteilt werde, dass die Schweiz das Urteil des EGMR nicht umsetzen werde. Schliesslich gab der Genfer SP-Ständerat zu Bedenken, dass der Gerichtshof gar nicht weiter erläutert habe, wie die Schweiz dieses Urteil umzusetzen habe. Der EGMR habe lediglich festgestellt, dass eine Verletzung der Rechte vorliege, weil die Schweiz keine ausreichenden Massnahmen gegen den Klimawandel getroffen habe. Die weitere Diskussion unter den Mitgliedern des Ständerates drehte sich sodann mehrheitlich um die Formulierung der Erklärung respektive ob im Text erwähnt werden solle, dass die Schweiz dem Urteil keine weitere Folge geben werde. Während Andrea Gmür-Schönenberger und Matthias Michel - wie oben erwähnt - mit ihren Anträgen auf Kürzung der Erklärung argumentierten, dass ein solcher Passus unnötig sei, da in der Erklärung ausgeführt werde, dass die Schweiz die menschenrechtlichen Anforderungen des Urteils bereits erfülle, führte Beat Rieder (mitte, VS) für die Mehrheit exemplarisch aus, dass dieser Passus aufzeigen solle, dass der EGMR über keine Verfassungsgerichtsbarkeit im Klimaschutzbereich verfüge. Nachdem Andrea Gmür-Schönenberger ihren Antrag zurückgezogen hatte, musste die kleine Kammer noch darüber entscheiden, ob sie den Antrag der Mehrheit, den Antrag Michel oder den Antrag Sommaruga unterstützen wollte. In den Abstimmungen sprach sich der Ständerat zuerst mit 26 zu 17 Stimmen für den Antrag der Mehrheit und gegen den Antrag Michel aus. Die Stimmen für den Antrag Michel stammten von links-grün sowie von einzelnen Mitgliedern der FDP und der Mitte. Schliesslich obsiegte der Mehrheitsantrag auch gegen den Antrag Sommaruga (31 zu 11 Stimmen); die Gegenstimmen stammten dabei von Mitgliedern der SP und der Grünen. Dies bedeutet, dass in der abgegebenen Erklärung ein Passus enthalten ist, wonach die Schweiz dem Urteil des EGMR keine weitere Folge geben wird.

Im Nationalrat entspann sich wenige Tage danach eine ebenso intensive Debatte. In über 100 Wortmeldungen diskutierten die Mitglieder der grossen Kammer darüber, ob die Erklärung in der Version des Ständerates abgegeben oder ob gänzlich auf eine Erklärung verzichtet werden soll. Währenddem die Mehrheit der RK-NR die Erklärung in ständerätlicher Fassung abgeben wollte, plädierte eine Minderheit Flach (glp, AG) dagegen. Kommissionssprecher Philipp Bregy (mitte, VS) stellte die Argumente der Kommissionsmehrheit dar. Er erläuterte, dass der EGMR quasi ein neues Menschenrecht auf gesunde Umwelt schaffen wolle, das lasse sich aber aus der Konvention nicht ableiten. Zudem argumentierte Bregy wie zuvor Jositsch, dass die Schweiz das Urteil durch ihre jüngsten klimapolitischen Entscheide bereits erfülle. Bregy stufte darüber hinaus die Übersteuerung des Bundesgerichts durch den EGMR als problematisch ein und beschied, dass der EGMR mit seinem Entscheid dem Grundsatz der Subsidiarität widerspreche. Gemäss diesem Prinzip des EGMR sollen nämlich primär die Vertragsstaaten die Einhaltung der Konvention gewährleisten müssen. Anschliessend folgten zahlreiche Rückfragen an den Kommissionssprecher, insbesondere seitens der SVP-Fraktion. Minderheitssprecher Flach befürchtete hingegen, dass die Erklärung das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit untergraben werde: «Das Urteil des EGMR sollte respektiert werden, um die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren.» Zudem könne eine Ablehnung des Urteils negative Konsequenzen im Hinblick auf die internationale Glaubwürdigkeit der Schweiz und des EGMR mit sich bringen, argumentierte Flach weiter. Die Nichtbeachtung des Urteils könne in der Folge nämlich andere Staaten dazu verleiten, EGMR-Urteile ebenso zu ignorieren. Auch auf dieses Votum folgten zahlreiche Rückfragen und schliesslich äusserten sich auch noch die einzelnen Fraktionen zur Erklärung. In der abschliessenden Abstimmung sprach sich der Nationalrat mit 111 zu 72 Stimmen und 10 Enthaltungen für die Abgabe der Erklärung aus. Die Gegenstimmen stammten von der SP- und der Grünen-Fraktion sowie von der Mehrheit der GLP und einzelnen Stimmen der Mitte-Fraktion.

Bundesrat klärt seine Haltung zum EGMR-Urteil über den Klimaschutz

Nachdem sich in der Sommersession 2024 bereits die beiden Räte zum Urteil des EGMR zu den Klimaseniorinnen geäussert hatten, veröffentlichte Ende August 2024 auch der Bundesrat eine Stellungnahme. Er bekannte sich zur Mitgliedschaft im Europarat und zur EMRK und betonte die grosse Bedeutung des Schutzes der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie. Er beanstandete jedoch die «weite Auslegung der EMRK», welche der EGMR in diesem Urteil vorgenommen habe. Es gehe nicht an, dass es durch die Rechtsprechung des EGMR zu einer Ausweitung des EMRK-Geltungsbereichs beispielsweise auf die Klimapolitik komme. Zudem teile der Bundesrat die Haltung des Parlaments, dass die Schweiz bereits eine ambitionierte Klimapolitik verfolge, und verwies dabei unter anderem auf das revidierte CO2-Gesetz. Überdies sprach sich der Bundesrat gegen die Ausweitung des Verbandsbeschwerderechts auf die Klimapolitik aus. Dies könne dazu führen, dass dringend benötigte Infrastrukturen nicht gebaut werden könnten. Der Bundesrat erklärte, er werde nun in Einklang mit den Regeln der EMRK dem Ministerkomitee des Europarats Bericht erstatten, wie die Schweiz das Urteil umzusetzen gedenke.

Der EGMR soll sich an seine Kernaufgabe erinnern (Mo. 24.3485)

In der Herbstsession 2024 fand auf Wunsch zahlreicher Mitglieder der SVP-Fraktion eine ausserordentliche Session zum Thema «Europäische Menschenrechtskonvention» und insbesondere zum Urteil des EGMR in Sachen Klimaseniorinnen vs. Schweiz statt. Dabei wurden im Ständerat unter anderem ein Postulat von Carlo Sommaruga (sp, GE; Po. 24.3508) zu den Folgen des EGMR-Urteils, eine Motion von Jakob Stark (svp, TG; Mo. 24.3513) zum Austritt aus der EMRK sowie eine Motion von Andrea Caroni (fdp, AR; Mo. 24.3485) betreffend die Kernaufgaben des EGMR diskutiert.
Während das Postulat Sommaruga zurückgezogen und die Motion Stark abgelehnt wurde, passierte die Motion Caroni den Ständerat. In dieser Motion forderte der FDP-Vertreter den Bundesrat dazu auf, in Zusammenarbeit mit den anderen Vertragsstaaten der EMRK zu erwirken, dass sich der EGMR wieder stärker auf seine Kernaufgabe, den Schutz der Menschenrechte, fokussiert und dass der EGMR «keine ideelle Verbandsbeschwerde zulassen» und «nicht mittels ausufernder Auslegung der Grundrechte den legitimen Ermessensspielraum der Staaten einschränken» soll. Caroni schlug als konkrete Massnahme die Erarbeitung eines Zusatzprotokolls zur EMRK vor, in welchem diese Punkte festgehalten werden sollen. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion Caroni.
In der Debatte forderten insbesondere Carlo Sommaruga, Franziska Roth (sp, SO) und Céline Vara (gp, NE) dazu auf, die Motion Caroni abzulehnen. Sommaruga wies darauf hin, dass der EGMR in den letzten Jahren und Jahrzehnten mit seiner Rechtsprechung erreicht habe, dass zahlreiche Minderheiten besser geschützt würden und die Grundrechte für Millionen von Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedsstaaten an die gesellschaftlichen und institutionellen Entwicklungen angepasst worden seien. Roth ergänzte, dass der Klimawandel zu diesen neuen Entwicklungen gehöre und der EGMR zu Recht entschieden habe, den Klimawandel respektive dessen Folgen mit dem Recht auf Leben und dem Recht auf Gesundheit in Verbindung zu bringen. Vara wiederum warnte davor, politischen Druck auf den Gerichtshof hinsichtlich seiner Rechtsprechung ausüben zu wollen, dadurch werde die Gewaltenteilung in Frage gestellt. Für Annahme der Motion Caroni plädierten unter anderem Daniel Jositsch (sp, ZH) sowie Hannes Germann (svp, SH). Sie forderten, dass dem EGMR aufgezeigt werden müsse, auf welche Themen seine Rechtsprechung abzielen dürfe und auf welche nicht, respektive dass er sich auf die Verletzung von Individualrechten konzentrieren solle und Gebiete, die nicht Bestandteil der EMRK sind, nicht berücksichtigen dürfe.
Justizminister Beat Jans pflichtete seitens des Bundesrates bei, dass die Rechtsprechung des EGMR «nicht zu einer dermassen grossen Ausweitung des Geltungsbereichs der EMRK führen» dürfe, da dieser in der Kompetenz der Vertragsstaaten liege. Entsprechend sei der Bundesrat bereit, das von Caroni vorgeschlagene Zusatzprotokoll zu fordern. Jans wies jedoch darauf hin, dass ein solches Zusatzprotokoll der Zustimmung aller Vertragsstaaten bedürfe und ein sehr langwieriger Prozess sei.
Anschliessend votierte die kleine Kammer mit 32 zu 12 Stimmen für die Annahme der Motion Caroni. Gegen die Motion stimmten insbesondere Mitglieder der SP und der Grünen.
Im Nationalrat wurde ebenfalls eine ausserordentliche Session zu diesem Thema abgehalten. Die SVP-Fraktion hatte dort einen identischen Vorstoss (Mo. 24.3503) zur Motion Stark eingereicht, diese Motion wurde in der grossen Kammer nach eingehender Debatte ebenfalls abgelehnt.