In der ausserordentlichen Session «Asyl und Souveränität» vom März 2025 behandelte der Nationalrat sieben und der Ständerat sechzehn Vorstösse, darunter teilweise gleichlautende. Im Unterschied zu den vorangegangenen, ebenfalls von der SVP-Fraktion einberufenen ausserordentlichen Sessionen zu Asyl seit 2023 (Juni, September und Dezember 2023, März 2024 und September 2024) stiessen im Rahmen dieser Session zahlreiche Motionen (und zwei Postulate) im behandelnden Rat auf Zuspruch. Besagte Motionen wurden fast ausnahmslos auch vom zweitbehandelnden Rat angenommen – in den meisten Fällen erfolgte die Zweitbehandlung in einer darauffolgenden Session – und konnten folglich an den Bundesrat überwiesen werden. Neben den beiden Postulaten gelang die Überweisung so für elf der insgesamt einundzwanzig im Rahmen der ausserordentlichen Session im März traktandierten Motionen. Urheberin oder Urheber der überwiesenen Motionen sind die beiden staatspolitischen Kommissionen (insgesamt zwei gleichlautende Motionen), die FK-SR (eine Motion), ein Mitglied der FDP-Fraktion (eine Motion), ein Mitglied der Mitte-Fraktion (eine Motion) sowie die SVP-Fraktion oder deren Mitglieder (insgesamt sechs Motionen, davon je zwei jeweils gleichlautend). Insgesamt beinhalten die elf überwiesenen Motionen also sieben unterschiedliche Forderungen.

La Suisse a besoin d'une task force «Asile» (Mo. 23.3886)

Dossier: Session extraordinaire. Asile (septembre 2024)

«Die Schweiz braucht eine Taskforce Asyl», forderte Jacqueline de Quattro (fdp, VD) mittels Motion im Juni 2023. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Vorstosses, da der Bund seiner Ansicht nach die aktuelle Situation und die damit einhergehenden Herausforderungen im Asylbereich bereits angemessen untersuche. In seiner schriftlichen Stellungnahme verwies er dabei auf die Evaluation der beschleunigten Asylverfahren, die Einsetzung des Sonderstabes Asyl (SONAS) zu Beginn des Ukraine-Krieges, die bereits in Auftrag gegebene Evaluation der Schwankungstauglichkeit der neuen Bundesasylzentren sowie auf seine unterstützende Haltung zu einer umfassenden Kapazitätsplanung im Asylbereich. Anders sah dies der Nationalrat: In der Herbstsession 2024 hiess er die Motion im Rahmen einer ausserordentlichen Session Asyl mit 104 zu 86 Stimmen (2 Enthaltungen) gut. Ebenso wie der Bundesrat für Ablehnung stimmten die Fraktionen der SP und der Grünen sowie beinahe die gesamte Mitte-Fraktion.

In der ausserordentlichen Session «Asyl» beugte sich der Ständerat in der Frühjahrssession 2025 als Zweitrat über eine Motion von Jacqueline de Quattro (fdp, VD), die eine Taskforce Asyl forderte. Dem Ständerat lag ein mit 5 zu 5 Stimmen (3 Enthaltungen) und Stichentscheid des Präsidenten Daniel Fässler (mitte, AI) gefällter Antrag auf Ablehnung der Motion vor. Die Kommissionsmehrheit der SPK-SR argumentierte, dass mit dem Sonderstab Asyl sowie dem Asylausschuss bereits strategische Organe bestünden, um die Herausforderungen im Asylbereich anzugehen. In den Augen der Kommissionsminderheit Gössi (fdp, SZ) hingegen, müsste der Bundesrat seine Zusammenarbeit insbesondere mit stark belasteten Gemeinden verstärken, weswegen sie Annahme der Motion empfahl.
Mit 23 zu 19 Stimmen (1 Enthaltung) folgte der Ständerat seiner Kommissionsmehrheit und lehnte die Motion ab, wobei die Ratsmitglieder der Mitte – zusammen mit denjenigen der Grünen und der SP – fast geschlossen für Ablehnung einstanden.

Systématiser l'échange des données concernant les immigrés illégaux (Mo. 24.3059)

Dossier: Session extraordinaire. Asile (septembre 2024)

In der Herbstsession 2024 stellte sich der Nationalrat mehrheitlich hinter eine Motion der SVP-Fraktion, welche er im Vorjahr in Form einer anderen, beinahe gleichlautenden Motion noch deutlich abgelehnt hatte (Mo. 21.3492). Um Sans-Papiers den Aufenthalt in der Schweiz zu erschweren, verlangte der Vorstoss, dass insbesondere Sozialversicherungen und Krankenkassen verpflichtet werden sollen, die Daten von Sans-Papiers mit den Kantonen und Gemeinden auszutauschen. Während die SVP in der Frühjahrssession 2021 noch auf keinerlei Unterstützung ausserhalb ihrer Fraktion zählen konnte – die Motion war mit 133 zu 54 Stimmen (keine Enthaltungen) abgelehnt worden – stiess sie im zweiten Anlauf bei allen Mitgliedern der FDP und der Mitte auf Unterstützung. Der Nationalrat nahm die aktuelle Motion im Rahmen einer von der SVP verlangten ausserordentlichen Session «Asyl» mit 119 zu 71 Stimmen (1 Enthaltung) an. Die beiden EVP-Mitglieder stimmten zusammen mit den Mitgliedern der SP, Grünen und GLP (1 Enthaltung) für Ablehnung der Motion. Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme ebenfalls erneut gegen die Motion gestellt. Er erachte die Massnahme nach wie vor nicht als zweckdienlich und stützte sich dabei auch auf einen kürzlich erstellten Postulatsbericht. Der Bundesrat ging davon aus, dass Sans-Papiers aus Angst, von den Behörden entdeckt zu werden, keine Krankenversicherung mehr abschliessen würden. Folglich hätten dann die für die Nothilfe zuständigen Kantone und Gemeinden die anfallenden Gesundheitskosten zu tragen.
Dem Ständerat lag in der Herbstsession 2024 dasselbe Anliegen in Form einer Motion Salzmann (svp, BE; Mo. 24.3498) vor. Dabei stimmte die kleine Kammer einem Ordnungsantrag Zopfi (gp, GL) zu und überwies das Anliegen an die Kommission zur Vorberatung.

Nachdem auch die Mehrheit der ständerätlichen Kommission beantragte hatte, eine Motion der SVP-Fraktion anzunehmen, die forderte, den «Datenaustausch bei illegalen Migranten [zu] systematisieren», kam der Ständerat diesem Antrag in der Frühjahrssession 2025 mit 33 zu 10 Stimmen (keine Enthaltungen) nach. Eine Minderheit Maillard (sp, VD) plädierte für Ablehnung. Gleichzeitig und mit ebendiesem Stimmverhältnis nahm der Ständerat auch eine gleichlautende Motion Salzmann (svp, BE; Mo. 24.3498) an.

Soutenir les cantons dans l’exécution des renvois (Mo. 24.4508)

In der Frühjahrssession 2025 nahm der Nationalrat im Rahmen einer ausserordentlichen Session «Asyl und Souveränität» eine Motion der FDP-Liberalen Fraktion an, die vom Bund eine stärkere Unterstützung der Kantone beim Wegweisungsvollzug verlangt. Er tat dies mit 127 zu 61 Stimmen (1 Enthaltung). Mit Ausnahme der Fraktionen der SP und der Grünen sowie der beiden EVP-Ratsmitglieder der Mitte-Fraktion standen alle Fraktionen geschlossen für Annahme ein. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme für Ablehnung der Motion plädiert und seine Position unter anderem mit der Zuständigkeit der Kantone begründet.

Der Ständerat überwies in der Sommersession 2025 auf Anraten seiner SPK-SR eine Motion der FDP-Liberalen Fraktion an den Bundesrat, die eine Unterstützung der Kantone beim Wegweisungsvollzug verlangte. Damit wird der Bundesrat zum einen aufgefordert, die Koordination zwischen Bund und Kantonen zu verstärken, damit Abflugzeiten optimiert und logistische Hürden beseitigt werden können. Des Weiteren sollen die Kantone, die besonders viele Rückführungen durchführen müssen, durch zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen stärker entlastet werden. Die ablehnende Position des Bundesrates, der unter anderem damit argumentiert hatte, dass Teile des Anliegens bereits umgesetzt und weitere Arbeiten bereits in Angriff genommen worden seien – insbesondere in Zusammenhang mit einer überwiesenen Motion Salzmann (svp, BE; Mo. 23.3082) und der Gesamtstrategie Asyl – verfingen bei der Mehrheit der Kommission nicht. Nicht zuletzt argumentierte Kommissionssprecherin Gössi (fdp, SZ), dass der Bund über keine Bundespolizei für Rückführungen verfüge und deshalb «ein Effizienzgewinn bei den Rückführungen nur in Zusammenarbeit mit den Kantonen erreicht werden [könne]» – und dort setze diese Motion an. Der Ständerat überwies die Motion mit 30 zu 10 Stimmen.

Analyse des procédures d'asile dans différents pays européens (Po. 24.3939)

Heidi Z'graggen (mitte, UR) wies darauf hin, dass verschiedene Schengen/Dublin-Staaten aktuell ihre Asylpolitik verschärften, wobei sie Beispiele aus West- und Nordeuropa anbrachte. Mit einem Postulat wollte sie deshalb eine Analyse der neuerlich verschärften Asylverfahren in ausgewählten europäischen Ländern anstossen, um die Auswirkungen auf die Schweiz sowie denkbare Anpassungsmöglichkeiten zu eruieren. Der Bundesrat zeigte sich zur Annahme des Postulats bereit, woraufhin der Ständerat dieses in der Frühjahrssession 2025 im Rahmen einer ausserordentlichen Session «Asyl» stillschweigend annahm.

Gestion des requérants d'asile criminels et des groupes hostiles à l'Etat de droit. Mieux coordonner l'action des autorités (Po. 24.3938)

Der Ständerat beschäftigte sich in der Frühjahrssession 2025 mit einem Postulat Binder-Keller (mitte, AG), welches einen Bericht über die Koordination der zuständigen Behörden im Umgang mit kriminellen Asylsuchenden und rechtsstaatsfeindlichen Gruppierungen forderte. Konkret soll der Bericht aufzeigen, inwiefern die heutige Zusammenarbeit zwischen nationalen, kantonalen und regionalen Akteuren angesichts der hohen Asylzahlen optimiert werden könnte. Nachdem die Postulantin den Vorstoss in der ausserordentlichen Session vorgestellt hatte, folgte das Stöckli dem Antrag des Bundesrats und nahm das Postulat stillschweigend an.

Intensification des contrôles aux frontières de la Suisse (Mo. 25.3021; Mo. 25.3026)

In rekordverdächtigem Tempo passierte eine Forderung der staatspolitischen Kommissionen nach Intensivierung der bestehenden Grenzkontrollen an der Schweizer Landesgrenze das Parlament. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat beugten sich nur wenige Wochen nach deren Einreichung (am 11.2.25 respektive am 21.2.25) über die gleichlautenden Motionen der SPK-NR und der SPK-SR. Dies war möglich aufgrund einer erneuten, von der SVP verlangten ausserordentlichen Session zum Thema Asyl, die in der Frühjahrssession 2025 stattfand. Konkret forderten die Kommissionen zur Einschränkung der grenzübergreifenden Kriminalität kurz- und mittelfristige Massnahmen an der Grenze, insbesondere durch verstärkte, aber nicht systematische Grenzkontrollen durch Zollfachleute. Die Kommissionen begründeten ihr Anliegen unter anderem damit, dass auch Nachbarstaaten solche Massnahmen getroffen hätten. Der Bundesrat hatte sich zur Annahme der Motion bereit gezeigt, sofern deren Umsetzung mit dem Schengener Grenzkodex vereinbar sei und nicht gegen das Non-Refoulement-Prinzip verstosse. Der Ständerat stimmte der Motion stillschweigend zu, während dem Nationalrat ein Minderheitsantrag Flach (glp, AG) auf Ablehnung der Motion vorlag. Dank geschlossener Unterstützung der Mitglieder der Fraktionen SVP, FDP und Mitte fand die Motion indes auch im Nationalrat mit 121 zu 64 Stimmen (5 Enthaltungen) eine deutliche Mehrheit.
Da es sich im vorliegenden Fall um gleichlautende Kommissionsmotionen handelt, die von beiden erstberatenden Räten angenommen wurden, entfällt ausnahmsweise eine Behandlung im jeweiligen Zweitrat. Die Motionen wurden somit an den Bundesrat überwiesen.

Les décisions de renvoi doivent être exécutées plus rapidement et plus systématiquement (Mo. 24.3937)

Mit 31 zu 9 Stimmen (2 Enthaltungen) nahm der Ständerat in der Frühjahrssession 2025 eine Motion Fässler (mitte, AI) an, die Wegweisungsverfügungen rascher und konsequenter vollziehen will und den Bund dazu auffordert, die dazu notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit die weggewiesenen Personen innert der Ausreisefrist das Land verlassen. Der Mitte-Ständerat hatte in der Begründung des Vorstosses bemängelt, dass nicht alle Kantone die Wegweisungsverfügungen gleich konsequent vollziehen würden. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion beantragt, da er die Massnahme nicht als zweckdienlich erachtete: Bis zum Ablauf der Ausreisefrist sei es an der betroffenen Person, freiwillig auszureisen. Erst danach käme der zwangsweise Wegweisungsvollzug durch den Kanton zum Tragen. Die vorgeschlagene Lösung des Motionärs würde allenfalls die freiwillige Rückkehr untergraben und hätte einen beträchtlich höheren Personalaufwand bei den Kantonen zur Folge. Weiter wies der Bundesrat darauf hin, dass das SEM zusammen mit den Kantonen ein Monitoring zum Wegweisungsvollzug erstelle und der Bund befugt sei, Subventionen zu streichen, wenn Kantone ihren Vollzugsaufgaben nicht befriedigend nachkommen würden. Diese Massnahme habe er seit Einführung der Bestimmung im Jahr 2016 bereits in fast 500 Fällen angewendet.

Limiter systématiquement la liberté de mouvement des requérants d'asile criminels (Mo. 24.3734; Mo. 24.4495)

Neben den Motionen 24.3716 und 24.4429 verlangten zwei weitere Motionen von Ratsmitgliedern der SVP eine schärfere Gangart gegen straffällige Asylsuchende. Diese Vorstösse wurden ebenfalls für die von der SVP einberufene ausserordentliche Session zum Thema Asyl im Frühjahr 2025 traktandiert. Konkret verlangten Christoph Riner (svp, AG) und Pirmin Schwander (svp, SZ) eine konsequente Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Personen im Asylverfahren und von Sans-Papiers, sobald ein Strafverfahren aufgrund eines dem Strafgesetzbuch oder dem Betäubungsmittelgesetz unterliegenden Straftatbestandes gegen sie eröffnet worden ist. In seiner ablehnenden Antwort wies der Bundesrat unter anderem darauf hin, dass eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit nur im Einklang mit der Bundesverfassung sei, wenn die Massnahme durch öffentliches Interesse gerechtfertigt sei oder dem Schutz von Grundrechten Dritter diene. Nicht zuletzt verwies der Bundesrat auch auf die Zuständigkeit der Kantone in diesem Bereich und betonte zugleich, dass bereits zum gegebenen Zeitpunkt eine konsequente Rückkehrpolitik betrieben werde. Der Nationalrat nahm die Motion Schmid mit 116 zu 69 Stimmen (4 Enthaltungen) an. Der Ständerat tat es ihm gleich und befürwortete die Motion Schwander mit 28 zu 11 Stimmen (4 Enthaltungen). Nun werden sich beide Räte mit der jeweils anderen Motion auseinandersetzen.

In der Sommersession 2025 beugte sich der Ständerat als Zweitrat über die Motion Riner (svp, AG) und der Nationalrat in der darauffolgenden Herbstsession – ebenfalls als Zweitrat – über die gleichlautende Motion Schwander (svp, SZ). Die staatspolitischen Kommissionen beider Räte befürworteten die jeweilige Motion, im Nationalrat empfahl eine Minderheit die Motion Schwander zur Ablehnung. Minderheitssprecherin Widmer (sp, ZH) gab unter anderem zu Bedenken, dass die Umsetzung dieser Motion zu erfolgreichen Klagen vor dem EGMR führen könnte, weil bei Umsetzung der Motion «das Recht auf ein faires Verfahren und das Prinzip der Verhältnismässigkeit verletzt werden» könnte. Der Bundesrat hatte ebenfalls zur Ablehnung der Motionen geraten, und verwies beispielsweise auf bereits ergriffene Massnahmen wie die «Taskforce Intensivtäter». Diese Argumente überzeugten die Mehrheit jedoch nicht; sowohl der Ständerat (mit 30 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen) als auch der Nationalrat (mit 116 zu 74 Stimmen bei 2 Enthaltungen) nahmen die entsprechende Motion an.

Motions rejetées par le Conseil prioritaire lors de la session extraordinaire « Asile » (mars 2025)

Die Forderungen der folgenden Motionen, die für die ausserordentliche Session «Asyl» vom März 2025 auf die Agenda gesetzt wurden, stiessen im jeweiligen Erstrat überwiegend auf Ablehnung und gelten infolgedessen als erledigt. Es handelt es sich dabei durchwegs um Zwillingsmotionen aus der Feder der SVP-Fraktion respektive deren Mitglieder. Während drei dieser Anliegen in der besagten ausserordentlichen Session sowohl auf dem Sessionsprogramm des Ständerats als auch des Nationalrats standen, waren drei weitere Anliegen zu früheren Zeitpunkten bereits vom Nationalrat abgelehnt worden:

In der ausserordentlichen Session «Asyl» vom März 2025 im Erstrat abgelehnte Motionen
– «Von Dänemark und Schweden lernen. Familiennachzug auf die Interessen der Schweiz ausrichten» (gleichlautende Motionen von Jakob Stark, svp, TG, Mo. 24.4444; SVP-Fraktion, Mo. 24.4320)
– «Wer über sichere Drittstaaten einreist, wird an der Grenze zurückgewiesen» (gleichlautende Motionen von Marco Chiesa, svp, TI, Mo. 24.4318; SVP-Fraktion, Mo. 24.4321)
– «Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Den demokratischen Prozess gewährleisten» (gleichlautende Motionen von Pirmin Schwander, svp, SZ, Mo. 24.4362; SVP-Fraktion, 24.4323; im Ständerat wurde die Motion Schwander als einziges Geschäft in einer separaten ausserordentlichen Session «Gesundheit» traktandiert)
– «Schutz der Schweizer Landesgrenzen» (Marco Chiesa, svp, TI, Mo. 23.4448; die Motion Chiesa war bereits für die Behandlung in einer ausserordentlichen Session vom März 2024 vorgesehen gewesen – ebenso wie eine gleichlautende Motion der SVP-Fraktion, Mo. 23.4472, die damals vom Erstrat abgelehnt worden war. Die Motion Chiesa blieb zu besagtem Zeitpunkt aufgrund Zuweisung an die Kommission ohne Entscheid)
– «Schaffung von Transitzonen zur Durchführung sämtlicher Asylverfahren gemäss Artikel 22 AsylG» (Hannes Germann, svp, SH, Mo. 24.3516; die Motion Germann war ursprünglich bereits für die Behandlung in einer ausserordentlichen Session vom September 2024 vorgesehen gewesen – ebenso wie eine gleichlautende Motion der SVP-Fraktion, Mo. 24.3058, die damals vom Erstrat abgelehnt worden war. Die Motion Germann blieb zu besagtem Zeitpunkt aufgrund Zuweisung an die Kommission ohne Entscheid)
– «Asylsuchende, die ein sicheres Land durchqueren, sind keine Flüchtlinge» (Pirmin Schwander, svp, SZ; die Motion Schwander war ursprünglich bereits für die Behandlung in einer ausserordentlichen Session vom September 2024 vorgesehen gewesen – ebenso wie eine gleichlautende Motion der SVP-Fraktion, Mo. 24.3056, die damals bereits vom Erstrat abgelehnt worden war. Die Motion Schwander blieb zu besagtem Zeitpunkt aufgrund Zuweisung an die Kommission ohne Entscheid)

Pas de procédure d'asile ni de droit de rester sur le territoire pour les criminels (Mo. 24.3716; Mo. 24.4429)

Im Rahmen einer im Frühjahr 2025 von der SVP-Fraktion verlangten ausserordentlichen Session zum Thema Asyl nahmen sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat zwei gleichlautende Motionen – der Nationalrat eine von Pascal Schmid (svp, TG) und der Ständerat eine von Esther Friedli (svp, SG) – an, die «kein Asylverfahren und kein Bleiberecht für Verbrecher» forderten. Der Bundesrat bekräftigte in seiner Stellungnahme, dass auch er konsequent gegen Kriminalität vorgehen wolle. Er sehe jedoch keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, da einer straffälligen Person bereits unter den geltenden Bestimmungen der Asyl- und Schutzstatus sowie die vorläufige Aufnahme entzogen werden könnten, was in der Praxis auch geschehe. Dabei gelte es jedoch, das Non-Refoulement Prinzip zu beachten und das Asylverfahren niemandem zu verschliessen. Wenn hingegen eine Person die innere und äussere Sicherheit verletzt oder gefährdet habe, gegen sie ein Landesverweis vorliege oder wenn sie «wegen verwerflicher Handlungen des Asyls unwürdig» (Art. 53a, AsylG) sei, werde ihr kein Asyl gewährt. Der Nationalrat nahm die Motion Schmid mit 105 zu 72 Stimmen bei 12 Enthaltungen – darunter die gesamte GLP-Fraktion – an. Die Nationalratsmitglieder der Mitte sowie eine knappe Mehrheit der FDP-Fraktion unterstützten dabei die Forderung aus der SVP-Fraktion. Der Ständerat befürwortete die Motion mit 30 zu 10 Stimmen (2 Enthaltungen). Nun werden sich beide Räte mit der jeweils anderen Motion auseinandersetzen.

Die Räte behandelten die gleichlautenden Motionen Friedli (svp, SG; Mo. 24.4429) und Schmid (svp, TG; Mo. 24.3716) zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Die Motion Friedli wurde vom Nationalrat in der Herbstsession 2025 behandelt. In der vorangegangenen Sommersession hatte sich der Ständerat bereits über die Motion Schmid gebeugt. Die vorberatenden staatspolitischen Kommissionen beider Räte empfahlen die Annahme der jeweiligen Motion – dies im Gegensatz zum Bundesrat: Der zuständige EJPD-Vorsteher Jans führte im Stöckli aus, dass der gesetzliche Anpassungsbedarf bereits im Rahmen der «Taskforce Intensivtäter» abgeklärt werde. Zudem würde nach Meinung des Bundesrates eine wortgetreue Umsetzung der Motion gegen die Bundesverfassung verstossen. Die Mehrheit des Ständerats stimmte der Motion Schmid mit 29 zu 10 Stimmen (2 Enthaltungen) zu.

Im Nationalrat beantragte eine Minderheit Tschopp (sp, VD) die Ablehnung der Motion, da sie die bereits existierenden Massnahmen und gesetzlichen Grundlagen als genügend befand. Aber auch im zweiten Anlauf nahm der Nationalrat das Anliegen – nun in Form der Motion Friedli – an (116 zu 62 Stimmen bei 13 Enthaltungen). Erneut enthielt sich die gesamte GLP-Fraktion.

Systématiser l'échange de données concernant les migrants clandestins (Mo. 24.3498)

In der Frühjahrssession 2025 behandelte der Ständerat im Rahmen einer ausserordentlichen Session «Asyl» eine Motion Salzmann (svp, BE), die den «Datenaustausch bei illegalen Migranten systematisieren» wollte, um Sans-Papiers den Aufenthalt in der Schweiz zu erschweren. Der Nationalrat hatte bereits im Herbst 2024 eine Motion der SVP-Fraktion (Mo. 24.3059) mit der gleichen Forderung angenommen. Bei Annahme würden Kantone, Gemeinden, Sozialbehörden, Sozialversicherungen und Krankenkassen zum Datenaustausch verpflichtet, womit etwa der Aufenthaltsstatus von Sans-Papers einfacher ermittelt werden könnte, so der Motionär. Per Ordnungsantrag Zopfi (gp, GL) war die Motion Salzmann zuvor der SPK-SR zur Vorberatung zugewiesen worden. Mit 9 zu 2 Stimmen (1 Enthaltung) beantragte die Kommissionsmehrheit im November 2024, die Motion anzunehmen. Mit 33 zu 10 Stimmen stellte sich die Mehrheit des Ständerats hinter die Kommissionsmehrheit und nahm die Motion entgegen einer Minderheit Maillard (sp, VD), die dem Problem der illegalen Migration eher mit stärkeren Arbeitsmarktkontrollen zwecks Bekämpfung der Schwarzarbeit begegnen wollte, an.

Während der Sommersession 2025 wurde im Nationalrat über eine Motion Salzmann (svp, BE) beraten, die eine Systematisierung des Datenaustausches bei Sans-Papiers forderte. Die vorberatende SPK-NR hatte die bereits vom Ständerat mehrheitlich befürwortete Motion mit 15 zu 9 Stimmen zur Annahme empfohlen. Ebenfalls war eine gleichlautende Motion der SVP-Fraktion vom Parlament zuvor bereits an den Bundesrat überwiesen worden (Mo. 24.3059). Eine Minderheit Jost (evp, BE) beantragte die Ablehnung der Motion. Minderheitssprecher Jost führte im Rat aus, dass der systematische Austausch dieser Daten dazu führen würde, dass Sans-Papiers aus Angst vor einer Entdeckung auf eine Krankenversicherung oder auf medizinische Betreuung verzichten und deshalb letztlich höhere Kosten verursachen würden. In ihrem Kommissionsbericht hatte die Mehrheit der SPK-NR die Minderheitsbedenken, beispielsweise betreffend des Verzichts auf eine Krankenversicherung, als «realitätsfremd» abgetan. Zudem habe der Bundesrat für eine grundrechtskonforme Umsetzung der Motion zu sorgen. Die grosse Kammer überwies die Motion mit 121 zu 59 Stimmen bei einer Enthaltung an den Bundesrat. Einzig die sozialdemokratische und die grüne Fraktion lehnten die Motion ab. Zu ihnen gesellte sich mit dem Minderheitensprecher ein Mitglied der EVP.

Train de mesures visant à accélérer les procédures d'asile (Mo. 24.4271)

Im Dezember 2024 rechnete die FK-SR in einer Motion vor, dass die Kosten im Asylwesen aufgrund der insgesamt 22'176 hängigen Asylgesuche (Stand Herbst 2024) «deutlich stärker [wachsen] als die Einnahmen» des Bundes, weswegen die Kommission ein Beschleunigungspaket für das Asylwesen verlangte. Dies sei nicht nur zur Senkung der Kosten notwendig, sondern «auch mit Blick auf die Akzeptanz der Asylpolitik». Da dieses Paket ohne personelle Aufstockungen auskommen soll, sah die Kommission als mögliche Massnahmen etwa vor, gewisse Länder mit einer Bleibequote von unter fünf Prozent als sogenannte safe countries einzustufen oder Personen aus Staaten mit offizieller EU-Beitrittskandidatur – abgesehen von der Ukraine – nicht mehr zur vorläufigen Aufnahme zuzulassen. Bei grober Verletzung der Mitwirkungspflicht soll zudem ein Asylverfahren schneller beendet werden können. Der Ständerat nahm die Motion im Rahmen einer ausserordentlichen Session «Asyl» im Frühjahr 2025 an.

Der Nationalrat behandelte die Motion der FK-SR in der Herbstsession 2025. Die Mehrheit der vorberatenden SPK-NR hatte die Motion zur Annahme empfohlen, eine Minderheit um Delphine Klopfenstein (gp, GE) lehnte sie ab. Giorgio Fonio (mitte, TI) und Peter Schilliger (fdp, LU) begründeten die Mehrheitsempfehlung mit der Notwendigkeit des Abbaus der Pendenzenlast und den gestiegenen Kosten im Asylbereich. Der zuständige Bundesrat Jans führte ins Feld, dass die Annahme dieser Motion dem Bundesrat eine weitere Möglichkeit eröffnen würde, das Asylsystem umfangreich zu prüfen, ohne dass die Qualität des Asylsystems oder die Rechtsmittel beeinträchtigt würden. Minderheitssprecherin Klopfenstein hingegen argumentierte, dass es bereits Möglichkeiten zur Beschleunigung der Asylprozesse gebe und dass die Einsparbemühungen im Asylbereich die Grundrechte der betroffenen Personen verletzten. Die grosse Kammer hielt sich schliesslich an die Empfehlung der Kommission und des Bundesrates und nahm die Motion mit 130 zu 61 Stimmen an. Einzig die Fraktionen der SP und der Grünen lehnten die Motion ab.