Einstimmig und gegen den Antrag des Bundesrates genehmigte der Ständerat eine von 35 Abgeordneten unterzeichnete Motion Béguin (fdp, NE), welche verlangt, dass durch eine Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) die Verjährung für gewaltfreie Handlungen gegen die sexuelle Integrität von Jugendlichen, welche heute fünf Jahre beträgt, wieder auf die für Verbrechen gewöhnliche Frist von zehn Jahren anzupassen sei. Bundesrat Arnold Koller erinnerte den Rat vergebens daran, dass er selber bei der Beratung des neuen Sexualstrafrechts einer kürzeren Verjährung zugestimmt hatte, um Kinder oder Jugendliche, die an derartigen Übergriffen beteiligt waren, nicht noch Jahre danach einer seelisch belastenden Ermittlung oder Untersuchung auszusetzen. Der Motionär wandte demgegenüber ein, es gehe nicht an, einen sexuellen Übergriff auf einen Minderjährigen einer kürzeren Verjährungsfrist zu unterstellen als einen einfachen Ladendiebstahl. Das Bundesgericht (BGer) fällte ein Grundsatzurteil und wertete den sexuellen Missbrauch eines urteilsunfähigen Kindes nicht nur als Unzucht, sondern als Schändung, weshalb in diesen Fällen die Maximalstrafe 15 Jahre Zuchthaus betragen kann.
- Mot-clés
- Date
- 20 septembre 1994
- Type
- Motion
- n° de l'objet
- 93.3564
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- AB SR, 1994, S. 834 ff.
- F-Frauenfragen, 1994, Nr. 2, S. 1 ff.40
- Presse vom 3.8.94.
de Marianne Benteli
Modifié le 03.02.2025
Modifié le 03.02.2025