Mit einer als Postulat überwiesenen Motion Leumann (fdp, LU) regte der Ständerat eine Gesetzesanpassung an, welche die im elektronischen Geschäftsverkehr übliche digitale Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichstellt. Der Bundesrat anerkannte zwar die Notwendigkeit von neuen Regelungen, er sah darin aber mehr als ein blosses technisches Problem. So werde für bestimmte Vertragsabschlüsse bewusst ein handschriftliches Verfahren verlangt, um schwächere Vertragspartner zu schützen (z.B. mit einem Widerrufsrecht). Noch bevor man die digitale Signatur als gleichwertig anerkennen könne, müsse deshalb abgeklärt werden, wie dieser Schutz im elektronischen Kommerz beibehalten werden kann. Der Nationalrat überwies mit dem Einverständnis des Bundesrates eine Motion Nabholz (fdp, ZH), welche in allgemeiner Form die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für den Umgang mit digitalen Unterschriften und Urkunden verlangt.