Förderung der technologischen Entwicklung (BRG 82.008)

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Die etwa auf dem Stand von 1980 gebliebenen Mittel des Nationalfonds führten aufgrund der Teuerung zu weiteren Einschränkungen. Mit dem Sparzwang stieg auch der politische Druck auf die Forschungsinstitution. Im Berichtsjahr konnte das erste nationale Forschungsprogramm, das sich mit der prophylaktischen Wirkung gesundheitserzieherischer Massnahmen befasste, abgeschlossen werden. Neu bewilligte Projekte bearbeiten vorwiegend ökologische und soziale Problemstellungen. Zusätzliche forschungs- und entwicklungspolitische Impulse gab der Bund durch Kredite für technologische Bereiche.

Die wichtigste Handlung der eidgenössischen Strukturpolitik bestand im Berichtsjahr in der Verabschiedung eines Bündels von «Massnahmen zur Förderung der technologischen Entwicklung und Ausbildung», welches die Nachfolge des auf Ende 1982 auslaufenden ersten Impulsprogramms antritt. Enthalten sind darin namentlich die Gründung einer Schule für Wirtschaftsinformatik sowie Weiterbildungskurse im Bereich der rechnerunterstützten Konstruktionstechniken und der Bauwirtschaft (sog. Haustechnik). Daneben soll die anwendungsorientierte Forschung auf dem Gebiet der Mess- und Regeltechnik finanzielle Beihilfen erhalten. Die Massnahmen belasten den Bund mit CHF 51 Mio, verteilt auf sechs Jahre. Sie fanden in der Öffentlichkeit eine gute Aufnahme, und auch Wirtschaftsvertreter charakterisierten sie als taugliche Mittel zur Verbesserung der ökonomischen Rahmenbedingungen. Das Parlament stimmte diesem zweiten Impulsprogramm oppositionslos zu.