Zuerst nur vereinzelt, mit der wachsenden Arbeitslosigkeit dann aber doch nachdrücklicher, wurde ein teilweises Abrücken von dieser angebotsseitig orientierten Politik in Richtung auf eine staatliche Belebung der Nachfrage gefordert. Man hütete sich aber – auch auf Seiten der Gewerkschaften – die Lage zu dramatisieren und eine grundlegende konjunkturpolitische Wende zu verlangen. Die politischen Parteien benutzten die wirtschaftlichen Probleme auch kaum zu Profilierungsversuchen; es kam, zumindest unter den vier Regierungsparteien, eher zu einem Schulterschluss. Dies offenbarte sich auch weitgehend während der Debatte über die aktuelle Wirtschaftslage im Nationalrat, deren Auslöser gleichzeitig eingereichte dringliche Interpellationen (Ip. 82.491 - Ip. 82.497) sämtlicher sieben Fraktionen bildeten und an der sich nicht weniger als 53 Redner beteiligten. Eigentliche Arbeitsbeschaffungsaktionen, wie etwa das Vorziehen geplanter Investitionen, kündigte der Bundesrat erst für 1983 an. Dem vorausgegangen war eine gemeinsame Stellungnahme der Regierungsparteien, worin neben dieser Massnahme der Ausbau der Exportrisikogarantie und die Verstärkung des regionalpolitischen Instrumentariums postuliert worden war. Einen ersten Niederschlag fanden diese Bestrebungen anlässlich der parlamentarischen Behandlung des Rüstungsprogramms mit der Verdreifachung einer Lastwagenbestellung bei einer Ostschweizer Firma.

Dossier: Mesures de promotion de l'économie suisse dans les années 1980

Die betont marktwirtschaftlich orientierten Kreise halten die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für wünschenswerter als die Durchführung von Beschäftigungsprogrammen: Zu ihrer Stärkung bedürfe die Wirtschaft hauptsächlich einer spürbaren Entlastung von administrativen Auflagen und ertragsschmälernden Abgaben. Insbesondere lehnen die genannten Kreise aber wettbewerbsverfälschende staatliche Eingriffe ab. Eine solche systemwidrige Intervention sehen sie beispielsweise im – hier unter dem Stichwort Strukturpolitik zu behandelnden – Plan des Bundesrates, eine staatliche Innovationsrisikogarantie einzurichten. Demgegenüber forderte die weniger auf die Selbstheilungskräfte des marktwirtschaftlichen Systems vertrauende politische Linke die Vorbereitung weitergehender Beschäftigungsprogramme und stufte die staatliche Innovationsrisikogarantie als sinnvolle Massnahme ein.

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In den eidgenössischen Räten wurde die Notwendigkeit eines Beschäftigungsprogramms mit grossem Mehr bejaht. Den Nichteintretensantrag von O. Fischer (fdp, BE) lehnte die grosse Kammer ebenso ab wie den Rückweisungsantrag von K. Villiger (fdp, LU). Trotz ihrer grundsätzlichen Zustimmung äusserten sich jedoch viele Votanten kritisch über die Vorlage. Bürgerliche Sprecher mahnten zur Zurückhaltung und unterstrichen die Notwendigkeit der späteren Kompensation der Mehrausgaben. Sie hoben zudem hervor, dass für das Vorankommen der Wirtschaft in erster Linie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen wichtig sei. Vertreter der Linken stiessen sich an der Vorrangstellung der Rüstungsausgaben innerhalb des Beschaffungsprogramms. F. Borel (sp, NE) wollte den Kredit für Kriegsmaterial um jene 190 Mio kürzen, die für das Flab-Feuerleitgerät Skyguard bestimmt sind, da nur gutgehende Unternehmen von diesen Aufträgen profitieren würden. Der Vorschlag vermochte bloss wenige Stimmen auf sich zu vereinigen. Sowohl Sprecher des Landesrings als auch der Linken vermissten im Massnahmenpaket eine stärkere Berücksichtigung zukunftsorientierter Investitionen, etwa im Bereich des Energiesparens, des Umweltschutzes und des öffentlichen Verkehrs. Unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gaben viele Sprecher ihrer Sorge darüber Ausdruck, dass die vom Beschäftigungsrückgang am meisten betroffenen Branchen und Regionen – genannt wurden die Uhrenbranche und der Jura – im Programm zu kurz kämen. Das Beschaffungsprogramm geht in seiner endgültigen Fassung um rund 25 Mio über den Vorschlag der Landesregierung hinaus. Ursprünglich hatte der Nationalrat gar noch zusätzlich 100 Mio mehr bewilligen wollen, und zwar für Lärmschutzmassnahmen an Hauptstrassen und für 50 SBB-Personenwagen. Im Differenzenbereinigungsverfahren verzichtete er dann aber auf diese Kredite.

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Der bundesrätliche Entwurf für das Beschäftigungsprogramm (Massnahmen zur Stärkung der schweizerischen Wirtschaft) wurde den eidgenössischen Räten Ende Januar unterbreitet. Im März hiessen beide Kammern die Vorlage mit geringfügigen Änderungen gut. Das Programm bringt für den Bund Zusatzausgaben in der Höhe von rund CHF 1 Mrd. mit sich, die allerdings auf mehrere Jahre verteilt werden. Es umfasst zwei Gruppen von Massnahmen. Die eine zielt auf die Belebung der Binnennachfrage ab, die andere auf die Exportförderung.

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Der Nationalrat behandelte mehrere im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsprogramm stehende persönliche Vorstösse. So wandelte er eine Motion der sozialdemokratischen Fraktion in ein Postulat um, das den Bundesrat ersuchte, für den Fall eines längerdauernden Konjunktureinbruchs schon jetzt zusätzliche Arbeitsbeschaffungsprogramme vorzubereiten; bei der Erarbeitung solcher Programme wäre nach Meinung der Motionäre darauf zu achten, dass sie auch langfristig sinnvoll sind und dass sie gezielt besonders bedrohte Regionen und Branchen stützen.

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In den binnenwirtschaftlichen Bereich fällt das Kernstück des Massnahmenpakets, nämlich das sogenannte Beschaffungsprogramm. Dieses sieht Bundesaufträge an die Privatwirtschaft in der Höhe von knapp CHF 665 Mio vor. Dabei handelt es sich im wesentlichen um Vorhaben, die ohnehin realisiert würden. Das Programm umfasst hauptsächlich Ausrüstungsinvestitionen und Rüstungsgüter. Für letztere sind über CHF 270 Mio bestimmt. Das zeitliche Vorziehen der Aufträge müsste konsequenterweise später zu einer entsprechenden Entlastung des Bundeshaushaltes führen. Von den Käufen der Eidgenossenschaft erwartet man, dass sie weitere Aufträge – von der Seite Dritter sowie von der Seite von Kantonen und Gemeinden – auslösen; insgesamt sollte sich so ein Auftragsvolumen von etwa CHF 1.7 Mil. ergeben. Neben den Beschaffungsvorhaben beinhaltet das Beschäftigungsprogramm in seinem binnenwirtschaftlichen Teil Massnahmen zur Förderung der Forschung (25 Mio) sowie Kredite für die Umschulung und Weiterbildung von Arbeitslosen (0.8 Mio).

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Im aussenwirtschaftlichen Bereich des Pakets dominiert die Erhöhung des Bundesvorschusses an die Exportrisikogarantie um 80 Mio für 1983 und um 90 Mio für 1984. Mit dieser Massnahme lassen sich Gebührenanpassungen und Leistungsminderungen der Versicherung vermeiden, die sich angesichts zunehmender Zahlungsschwierigkeiten vieler Abnehmerländer unserer Exportindustrie aufgedrängt hätten. Des weiteren stockte das Parlament den bestehenden Rahmenkredit für die Finanzierung von sogenannten Mischkrediten (Kombination zinsloser Staatskredite mit verzinslichen Bankkrediten) um 100 Mio auf. Schliesslich fliessen kleinere Beträge in die allgemeine Exportförderung und in die Tourismuswerbung.

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Die verbesserte Konjunkturlage und die Erkenntnis, dass die weiterhin bestehenden Probleme auf dem Arbeitsmarkt in erster Linie strukturelle Ursachen haben, führten dazu, dass sich die Konjunkturpolitik wieder vorwiegend auf die Erhaltung einer relativen Preisstabilität ausrichten konnte. Das im Vorjahr in Gang gesetzte Beschäftigungsprogramm wurde zwar planmässig weitergeführt, eine Neuauflage wurde hingegen weder gefordert noch von den Behörden in Aussicht genommen. Die Ausdehnung der bereinigten Notenbankgeldmenge blieb mit 2.6 Prozent (vorgesehen waren 3.0%) im Rahmen der stabilitätspolitischen Zielsetzung; auch für 1985 ist mit einer Expansion um rund drei Prozent die Beibehaltung dieses Kurses geplant.

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Die befriedigende Konjunkturlage erlaubte es den zuständigen Behörden, ihre im wesentlichen auf die Erhaltung einer relativen Preisstabilität ausgerichtete Konjunkturpolitik fortzuführen. Die Ausdehnung der bereinigten Notenbankgeldmenge blieb mit 2.2 Prozent unter den ursprünglich als Richtwert angegebenen drei Prozent. Sie näherte sich damit jener Grösse von zwei Prozent an, welche die Behörden über längere Zeit einhalten möchten, um eine Übereinstimmung von realem Wirtschaftswachstum und Geldmengenexpansion zu erreichen. Für das Jahr 1986 peilt die Nationalbank im Einvernehmen mit dem Bundesrat ein Geldmengenziel von rund +2 Prozent an. Die noch verbleibende Arbeitslosigkeit ist gemäss übereinstimmender Meinung von Bundesrat und Fachleuten struktureller Art und kann mit nachfrageorientierten Interventionen wie staatlichen Beschäftigungsprogrammen nicht dauerhaft beseitigt werden.

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