Gerichtliche Prozesse in Italien gegen Angestellte von Schweizer Banken, denen die Beihilfe bei der Umgehung von dort geltenden Devisenbestimmungen vorgeworfen wurde, und Beschuldigungen durch nichtoffizielle französische Stellen nach dem Regierungswechsel in unserem westlichen Nachbarland verhalfen der Problematik der Fluchtgelder zu neuer Aktualität. Lilian Uchtenhagen (sp, ZH) verlangte im Nationalrat mit einer Motion die Überführung der 1977 zwischen der Nationalbank (SNB) und der Bankiervereinigung (SBVg) abgeschlossenen freiwilligen «Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht bei der Entgegennahme von Geldern und die Handhabung des Bankgeheimnisses» ins ordentliche Recht. Dabei sollen ihrer Ansicht nach auch Treuhänder und Kapitalgesellschaften diesen Bestimmungen unterstellt werden. Die Behörden beurteilten das bisherige Funktionieren des Gentlemen's Agreement als derart zufriedenstellend, dass sich eine Legiferierung nicht aufdränge. Immerhin soll das Anliegen im Rahmen der für 1982 vorgesehenen Revision des Bankengesetzes überprüft werden; im Einverständnis mit der Regierung überwies das Parlament die Motion als Postulat.

Gerichtsprozesse in Italien, in denen leitende Bankangestellten der Beihilfe zum Devisenschmuggel angeklagt waren, sorgten dafür, dass die schweizerischen Banken weiterhin im Rampenlicht der Öffentlichkeit standen. Aber auch die Einladung an den Genfer Nationalrat Ziegler (sp, GE), als Experte in Sachen Fluchtgelder vor einer französischen Parlamentskommission aufzutreten, erregte einiges Aufsehen. In der schweizerischen Presse wurde bei allem Vorbehalt gegenüber den wenig liberalen Devisenbestimmungen gewisser Nachbarstaaten betont, dass sich die im Ausland operierenden Bankiers nun einmal an die dort geltenden Gesetze zu halten haben. Den in der Schweiz tätigen Banken ist die aktive Beihilfe zu unerlaubten Kapitalausfuhren durch die «Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken bei der Entgegennahme von Geldern und die Handhabung des Bankgeheimnisses» untersagt. Dieses zwischen der Nationalbank (SNB) und der Bankiervereinigung (SBVg) abgeschlossene Abkommen, bei dem das Hauptgewicht auf der Abklärung der Identität der Bankkunden liegt, wurde am 1. Juli 1982 für weitere fünf Jahre verlängert. Es erfuhr dabei eine Verschärfung, indem namentlich sogenannte Kompensationsgeschäfte zur Umgehung von Devisenausfuhrbestimmungen verboten werden, ebenso wie das Führen von Konten für inländische Personen und Gesellschaften, die im Kapitalfluchtgeschäft tätig sind (siehe Ip. Carobbio, psa/TI; Ip. 81.531). Die Identitätsfeststellung, welche die Voraussetzung dafür bietet, dass die Banken ihrer Auskunftspflicht bei Strafverfolgungen nachkommen können, wurde auf Geschäfte am Barschalter erweitert, falls diese einen bestimmten Betrag übersteigen. Das Problem der Auskunftserteilung erhält durch das auf den 1.1.1983 in Kraft tretende Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe (IRSG) besondere Aktualität.