Der Bundesrat kam den Forderungen aus Basel, dass die neue UBS ihren Firmensitz sowohl in Zürich als auch in Basel (wo bisher der SBV beheimatet war) haben darf, entgegen. Gestützt auf ein Gutachten einer interdepartementalen Arbeitsgruppe sprach er sich dafür aus, dass ausnahmsweise von der rechtlichen Vorschrift eines einzigen Firmensitzes abgewichen werden kann. Er wies allerdings auch darauf hin, dass der Ort des Hauptsitzes einer Firma weder arbeitsmarkt– noch steuerpolitisch von erheblicher Bedeutung sei. Die Bankleitung hielt sich an die bundesrätliche Empfehlung und beschloss, dass sie ihren Sitz sowohl in Zürich als auch Basel haben werde. Der Entscheid über die Zulassung eines Doppelsitzes kommt allerdings den kantonalen Handelsregisterbehörden zu.