Sondersession zu Unternehmenszusammenschlüssen (1998)

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Der Bundesrat kam den Forderungen aus Basel, dass die neue UBS ihren Firmensitz sowohl in Zürich als auch in Basel (wo bisher der SBV beheimatet war) haben darf, entgegen. Gestützt auf ein Gutachten einer interdepartementalen Arbeitsgruppe sprach er sich dafür aus, dass ausnahmsweise von der rechtlichen Vorschrift eines einzigen Firmensitzes abgewichen werden kann. Er wies allerdings auch darauf hin, dass der Ort des Hauptsitzes einer Firma weder arbeitsmarkt– noch steuerpolitisch von erheblicher Bedeutung sei. Die Bankleitung hielt sich an die bundesrätliche Empfehlung und beschloss, dass sie ihren Sitz sowohl in Zürich als auch Basel haben werde. Der Entscheid über die Zulassung eines Doppelsitzes kommt allerdings den kantonalen Handelsregisterbehörden zu.

Im Vorjahr hatte das Zusammenfallen von Rekordgewinnen an den Börsen einerseits und von Entlassungen begleiteten Unternehmensfusionen und -umstrukturierungen andererseits der Forderung nach der Einführung einer Kapitalgewinnsteuer Auftrieb gegeben. In einer auf Verlangen der SP im Januar einberufenen Sondersession befasste sich das Parlament mit den Konsequenzen aus der Fusion zwischen Bankverein und Bankgesellschaft zur United Bank of Switzerland (UBS). Weder im National- noch im Ständerat kam es zu konkreten Entscheidungen, da nur unverbindliche Vorstösse zugelassen waren. Die Sozialdemokraten präsentierten ein umfangreiches Massnahmenbündel, in deren Zentrum eine materielle Steuerharmonisierung in der Schweiz sowie die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer stand. Die Debatte geriet zum erwarteten Schlagabtausch zwischen Linken und Bürgerlichen. Während sich die Linke daran stiess, dass die Steuerbefreiung der Kapitalgewinne von Privaten gegen das Prinzip der Gleichbehandlung aller Einkommensarten und gegen die Steuergerechtigkeit verstösst, sprachen sich insbesondere Exponenten der SVP gegen neue Abgaben oder Lohnprozente und für verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen aus. Finanzminister Villiger zeigte sich besorgt über die ausgebrochene Hektik und warnte vor steuerpolitischen Schnellschüssen. Er erinnerte an die noch dieses Jahr in Angriff genommenen Vorarbeiten für das künftige Steuersystem des Bundes, das auf den Hauptpfeilern Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer und wirtschaftsverträgliche Energiebesteuerung beruhe. Der Einführung einer Kapitalgewinnsteuer stand er skeptisch gegenüber; allenfalls solle sie zur Kompensation von Stempelausfällen dienen.

Die Grossbankenfusion von SBG und SBV zur UBS vom Dezember des Vorjahres gab auch im Parlament zu reden. Die beiden Ratsbüros integrierten die von der SP-Fraktion verlangte Sondersession zum Thema Unternehmenszusammenschlüsse und Zukunft des Werkplatzes Schweiz in die einwöchige Sondersession zur Beratung der Totalrevision der Bundesverfassung im Januar. Diskussionsthema (Beschlüsse gab es keine zu fassen) war schwergewichtig die Finanzpolitik, wo die SP die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer für Private forderte. In seiner Stellungnahme zu den eingereichten Interpellationen führte der Bundesrat aus, dass nach seiner Einschätzung die Bankenfusion langfristig positive Auswirkungen auf den schweizerischen Finanzmarkt haben werde, da damit eine von ihrer Grösse her international konkurrenzfähige Bank geschaffen werde. Die internationale Verflechtung dieser Bank und deren Grösse berge allerdings auch ein erhöhtes Risiko, weshalb unter Umständen die Bankenkommission als Aufsichtsgremium zu stärken sei. Den Arbeitsplatzabbau, der mit solchen Umstrukturierungen verbunden sei, bedauerte er, gab sich aber überzeugt, dass der Wirtschaftsstandort Schweiz von der Globalisierung profitieren werde. Es ist geplant, den Personalbestand des Sekretariats der administrativ dem EFD unterstellten, aber von den Banken finanzierten Bankenkommission in den nächsten drei Jahren von 60 auf 90 aufzustocken, wovon sich zehn Personen nur den Grossbanken widmen würden.

Die Fusion erweckte auch die Aufmerksamkeit der Wettbewerbskommission. Da die Gefahr bestehe, dass die neue Grossbank zumindest in einzelnen Geschäftsbereichen und Regionen eine marktbeherrschende Stellung einnehmen werde, ordnete sie eine Untersuchung an. Anfangs Mai bewilligte sie den Zusammenschluss, machte ihre Zustimmung allerdings von einigen Bedingungen abhängig. Da die neue UBS in einigen Regionen der Schweiz mit einem Marktanteil von über 40 Prozent im Firmenkundengeschäft eine marktbeherrschende Position innehabe, müsse sie dort insgesamt 25 Bankstellen verkaufen. Zudem müsse sie versuchen, die früher übernommenen Institute Solothurner Bank (ehemalige Kantonalbank) und Banca della Svizzera Italiana wieder abzustossen. Im Juni gaben schliesslich auch die Bankaufsichtsbehörden des wichtigsten Finanzplatzes New York und der USA ihre Zustimmung zur Fusion. Der Entscheid des ersten Gremiums war von einigen Druckversuchen amerikanischer und jüdischer Stellen begleitet gewesen, welche ihn von einem Einverständnis der Banken mit einer Globallösung bezüglich jüdischer Geldforderungen im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg hatten abhängig machen wollen.

In seiner Antwort auf eine Interpellation Schmid (svp, BE), der sich Sorge um die grössere Krisenanfälligkeit von international tätigen Bankkonzernen machte, erklärte der Bundesrat, dass er nicht vorhabe, staatliche Massnahmen zur Risikoabdeckung von privaten Banken vorzuschlagen. Es seien hingegen Bestrebungen im Gang, für diese global tätigen Institute erhöhte Eigenkapitalanforderungen einzuführen. Die Schweiz unterstütze dieses Anliegen, das sich allerdings, um die Wettbewerbsposition der Schweizer Banken nicht zu verschlechtern, nur im internationalen Rahmen realisieren lasse.