Während des ganzen Jahres verhandelte die Schweiz mit der EU über den Themenkomplex «gleichwertige Massnahmen» von wichtigen Nicht-EU-Mitgliedern zur Verhinderung der Steuerhinterziehung. Für die EU bedeutete dies – zumindest war dies ihre Verhandlungsposition – die Übernahme des für die EU beschlossenen gegenseitigen Informationsaustausches der Steuerbehörden durch die Schweiz, wobei sich diese Auskunftspflicht auf alle bei Banken geführten Konten von in der EU ansässigen natürlichen Personen erstrecken würde. Dabei schreckten die Finanzminister der EU und der für die Verhandlungen zuständige Kommissar Bolkestein auch nicht vor Sanktionsdrohungen gegen die Schweiz zurück. Der Bundesrat seinerseits hielt am Grundsatz fest, dass von der Schweiz bei blosser Steuerhinterziehung (im Gegensatz zum Steuerbetrug) keine Rechtshilfe (und schon gar keine rechtlich nicht anfechtbare Amtshilfe) geleistet wird. Er offerierte als seiner Ansicht nach gleichwertiges und sogar effizienteres Mittel zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiterhin die Einführung einer Quellensteuer (QST) von bis zu 35 Prozent für Personen mit Wohnsitz in der EU nach dem Zahlstellenprinzip, an deren Erträgen die Wohnsitzstaaten partizipieren könnten. Die Verhandlungen, welche auch innerhalb der EU verschiedene Interessen zutage treten liessen, konnten 2002 noch nicht abgeschlossen werden.
- Mot-clés
- Date
- 14 décembre 2002
- Type
- Relations internationales
- Acteurs
- Sources
-
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- AB NR, 2002, Beilagen, V, S. 223 ff.
- TA, 25.3.02; Presse vom 25.4., 4.12. und 12.12.02; AZ, 4.5.02; NZZ, 9.10., 25.10., 23.11. und 14.12.02.
de Hans Hirter
Modifié le 17.03.2025
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