Neuorientierung der Reservenpolitik unabhängig von Totalrevision (Pa. Iv. 96.404)

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Eine zur Vorbereitung dieser Reform aus Vertretern des EFD, der SNB und der Wissenschaft gebildete Expertengruppe schlug im September vor, dass die Preisstabilität als oberstes Ziel der Geld- und Währungspolitik in die Verfassung (BV) hineingeschrieben werden soll. Bei der Realisierung von anderen wirtschaftspolitischen Zielen wie Wachstum oder Vollbeschäftigung soll die Nationalbank den Bund so weit unterstützen dürfen, als damit die Erreichung des stabilitätspolitischen Hauptziels nicht beeinträchtigt wird. Damit wäre die Nationalbankpolitik präziser formuliert als in der bestehenden Verfassung, die eine «dem Gesamtinteresse des Landes dienende» Politik verlangt; sie würde zudem auch der von der EU formulierten Zielhierarchie für die neue Europäische Zentralbank (EZB) entsprechen. Materiell würde sich freilich wenig ändern, da sich die SNB seit Jahrzehnten primär am stabilitätspolitischen Hauptziel orientiert hat. Ebenfalls eine Anpassung an die bisherige Praxis würde die von den Experten vorgeschlagene verfassungsrechtliche Absicherung der Unabhängigkeit der Nationalbank bedeuten. Es konnte deshalb auch nicht erstaunen, dass der Gewerkschaftsbund als heftigster Kritiker der Nationalbankpolitik der letzten Jahre gegen den vorgeschlagenen Verfassungstext protestierte. Die SP kündigte an, dass sie zusammen mit den Gewerkschaften einen so formulierten Verfassungsartikel in der Volksabstimmung bekämpfen werde.

Im Vorjahr hatte der Bundesrat beantragt, dass die Neuorientierung der Reservenpolitik der Nationalbank (SNB), wozu insbesondere die Ablösung der Golddeckungspflicht, der Goldparität und der ohnehin obsolet gewordenen Einlösungspflicht gehören, im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung (BV) erfolgen soll. Die Verfassungskommission des Ständerats stimmte diesem Antrag zu, diejenige des Nationalrats übernahm hingegen diesen Reformvorschlag nicht. Dies geschah aber nicht, um den bisherigen Zustand zu bewahren, sondern um die Reform unabhängig von der Totalrevision der Verfassung zu behandeln und damit zu beschleunigen. Die Verfassungskommission handelte dabei in Übereinstimmung mit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats. Um dieser Forderung nach einem schnellen Verfahren Nachdruck zu verleihen, gab der Nationalrat auf einstimmigen Antrag seiner WAK zudem einer parlamentarischen Initiative Ledergerber (sp, ZH) Folge, welche in detaillierter Form eine vom Parlament auszuarbeitende entsprechende Totalreform der Währungsordnung (d.h. also auch des geld- und währungspolitischen Auftrags an die Nationalbank) verlangt. Als Reaktion auf diesen Druck aus dem Nationalrat kündigte der Bundesrat an, dass er anfangs 1998 eine eigene Vorlage präsentieren werde.