Nachdem der Bundesrat 1983 – nach heftiger, Opposition von Interessenorganisationen in der Vernehmlassung – darauf verzichtet hatte, das Projekt für eine gesamtschweizerische Regelung des Waffenerwerbs und -besitzes weiter zu verfolgen, und 1986 die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren aus demselben Grund von einer Revision des Konkordats abgesehen hatten, beschloss der Nationalrat im Berichtsjahr, die Sache selbst in die Hände zu nehmen. Er überwies sowohl eine parlamentarische Initiative Borel (sp, NE) für die Schaffung der erforderlichen Bundeskompetenzen als auch eine Standesinitiative des Kantons Tessin (Kt.Iv. 91.300) für die Ausarbeitung eines Gesetzes. Sämtliche Fraktionen waren sich einig, dass nur mit einer eidgenössischen Regelung ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität geleistet werden könne. Als zusätzliches Argument wurde geltend gemacht, dass ein Bundesgesetz die Voraussetzung für den Beitritt zu internationalen Abkommen über den Handel und Besitz von Waffen bilde.
Dossier: La loi fédérale sur les armes, les accessoires d'armes et les munitions (loi sur les armes)- Mot-clés
- Date
- 3 octobre 1991
- Type
- Initiative parlementaire
- n° de l'objet
- 91.406
- Acteurs
- Sources
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de Hans Hirter
Modifié le 27.01.2020
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