Nur vier Jahre nach seinem Inkrafttreten stand der Artikel 53 StGB betreffend die Wiedergutmachung in Kritik. Der Artikel war 2007 eingeführt worden, um einerseits die Strafbehörden zu entlasten und andererseits zur Wiederherstellung des öffentlichen Friedens beizutragen. Abschaffen wollte der Nationalrat den Artikel nicht, weshalb er auch der dies fordernden parlamentarischen Initiative Joder (svp, BE; 10.522) keine Folge gab. Hingegen sprach sich die grosse Kammer mit 171 zu 1 Stimme für eine Revision des Artikels aus, wie sie von ihrer Rechtskommission gefordert wurde. Deren Motion (11.4041) sah vor, dass eine Wiedergutmachung nur bei geringfügigen Delikten gegen öffentliches Gut und bei nachgewiesener Reue des Täters möglich ist. Der Ständerat lehnte jedoch sowohl aus inhaltlichen als auch aus verfahrenstechnischen Gründen die Überweisung der Motion ab. Erfolgreich war indes eine parlamentarische Initiative Vischer (gp, ZH; 10.519), die wie die Motion die Möglichkeit einer Wiedergutmachung nur bei geringfügigen Delikten und zusätzlich nur bei Vorliegen eines Schuldgeständisses seitens des Täters vorsah. Ihr wurde von den Rechtskommissionen beider Räte Folge gegeben.