Im Sommer gab der Bundesrat den Vorentwurf für eine Vereinheitlichung der kantonalen Strafprozessordnungen in die Vernehmlassung. Federführend bei Strafuntersuchungen soll in Zukunft ein Staatsanwalt sein. Dieses Staatsanwaltschaftsmodell ist in Europa stärker verbreitet als das zur Zeit in den meisten Kantonen praktizierte Untersuchungsrichtermodell. Es bietet gemäss dem Bundesrat den Vorzug, dass im Vorverfahren kein Handwechsel mehr vom Untersuchungsrichter zum Staatsanwalt stattfinden muss und so ein grosser zeitlicher und personeller Aufwand entfällt. Als weitere wichtige Neuerung soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Beschuldigte und Strafverfolgungsbehörden sich bezüglich Schuldspruch und Strafe absprechen, um das Verfahren abzukürzen (sog. plea bargain).
Dossier: Unification de la procédre pénale (2010)- Mot-clés
- Date
- 28 juin 2001
- Type
- Objet du conseil fédéral
- Sources
-
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- Presse vom 28.6.01.
de Hans Hirter
Modifié le 19.11.2021
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