Im Sommer gab der Bundesrat den Vorentwurf für eine Vereinheitlichung der kantonalen Strafprozessordnungen in die Vernehmlassung. Federführend bei Strafuntersuchungen soll in Zukunft ein Staatsanwalt sein. Dieses Staatsanwaltschaftsmodell ist in Europa stärker verbreitet als das zur Zeit in den meisten Kantonen praktizierte Untersuchungsrichtermodell. Es bietet gemäss dem Bundesrat den Vorzug, dass im Vorverfahren kein Handwechsel mehr vom Untersuchungsrichter zum Staatsanwalt stattfinden muss und so ein grosser zeitlicher und personeller Aufwand entfällt. Als weitere wichtige Neuerung soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Beschuldigte und Strafverfolgungsbehörden sich bezüglich Schuldspruch und Strafe absprechen, um das Verfahren abzukürzen (sog. plea bargain).
Dossier: Vereinheitlichung des Strafprozessrechts (2010)- Schlagworte
- Datum
- 28. Juni 2001
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
-
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- Presse vom 28.6.01.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 19.11.2021
Aktualisiert am 19.11.2021