Die gelockerte Amtshilfepraxis gegenüber ausländischen Steuerbehörden hatte schon länger eine innenpolitische Dimension angenommen. Dies, weil sich die inländischen Behörden gegenüber den ausländischen benachteiligt fühlten, konnten doch letztere Bankdaten von potenziellen Steuerhinterziehern via Amtshilfe einfordern, während die inländische Steuerverwaltung diese Informationen nicht nutzen durfte. Mit der in die Vernehmlassung geschickten Vorlage zur Revision des Steuerstrafrechts sollte diese Ungleichbehandlung angegangen werden. Der Bundesrat wollte den kantonalen Steuerbehörden das Recht einräumen, in Strafverfahren auch auf Bankkundendaten zuzugreifen, sofern die beschuldigte Person sich der Urkundenfälschung schuldigt gemacht (Steuerbetrug, wie bisher) oder wenn diese «arglistig» eine Steuerhinterziehung begangen hatte. Im Zuge dieser Aufweichung des inländischen Bankgeheimnisses wollte der Bundesrat das eigenständige Delikt «Steuerbetrug» abschaffen und durch den Tatbestand der qualifizierten Steuerhinterziehung ersetzen. Darunter sollte sowohl der Steuerbetrug als auch die arglistige Steuerhinterziehung fallen, um Doppelverfahren zu vermeiden. Neben dieser politisch umstrittenen Änderung sah die Vorlage Vereinheitlichungen im Steuerstrafrecht (Verfahren, Strafbestimmungen) vor, die auf eine 2011 überwiesene Motion Schweiger (fdp, ZG; Mo. 10.3493) zurückgingen. In der Vernehmlassung wurde von bürgerlichen Kreisen kritisiert, dass die Verschärfungen im Zusammenhang mit dem inländischen Bankgeheimnis «ohne Not» eingeführt werden sollten. Unter anderem lehnten Economiesuisse, der Gewerbeverband (SGV) und die Bankiervereinigung (SBVg) die Vorlage ab. Einige Parteien anerkannten jedoch, dass Hinterziehungsfälle mit grösseren Beträgen und über längere Zeit nicht weiter durch das Bankgeheimnis geschützt werden sollten. SVP, FDP und CVP forderten aber gemeinsam, dass der jeweilige Vorsteher der kantonalen Steuerverwaltung das Einholen von Bankdaten bewilligen sollte und nicht ein Gericht. Diesem Vorschlag schloss sich auch die kantonale Finanzdirektorenkonferenz an. Die SP begrüsste die Vorlage, bemängelte jedoch, dass diese zu wenig weit gehe. Die SVP lehnte die Vorlage ab und kämpfte mittels ihrer im Sammelstadium befindlichen Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» für die Aufrechterhaltung des Bankgeheimnisses. Die Botschaft des Bundesrats war am Jahresende noch nicht publiziert.