Die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren regten ein Konkordat an, welches das Verhängen von schweizweiten Rayonverboten ermöglichen soll. Erhält ein Hooligan Rayonverbot, darf er sich nicht mehr in der Nähe von Sportstätten aufhalten. Ein solches Verbot galt bisher nur für genau definierte Regionen und soll neu schweizweit Geltung haben. Gewalttätige Fans werden im Polizeiinformationssystem Hoogan eingetragen. Die Kontrollen der Verbote, die für drei Jahre gelten, sollen von den Fussball- und Eishockeyclubs vorgenommen werden. Mit einer Mustervereinbarung beschlossen die kantonalen Polizeidirektoren zudem, die Sportvereine zu mehr Gewaltprävention zu verpflichten. Gefängniszellen im Stadion, verstärkter Polizeieinsatz und alkoholfreies Bier sollen helfen, die Sicherheit in den Sportstadien zu erhöhen. Die gegen das Konkordat eingereichten Beschwerden wurden vom Bundesgericht im Oktober und im November abgewiesen. Es machte geltend, dass die Bestimmungen nicht wie von den Beschwerdeführenden reklamiert, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen, da Rayonverbote, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam keinen strafrechtlichen Charakter hätten.
Dossier: Concordat sur les hooligans- Mot-clés
- Date
- 8 décembre 2010
- Type
- Collaboration intercantonale
- Sources
-
Afficher
- BZ, 12.2, 13.2.10; Presse vom 17.4 und vom 9.7.10; Bundesgericht: NZZ und NLZ, 14.10. und 9.12.10.
de Marc Bühlmann
Modifié le 08.08.2016
Modifié le 08.08.2016