Auf eine Änderung des RPG-Instrumentariums zielte eine vom Nationalrat überwiesene Motion des Präsidenten der Schweizerischen Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege Loretan (fdp, AG) ab. Diese verlangte, dass der Schutz des landwirtschaftlichen Bodens von Massnahmen begleitet sein müsse, welche die Hortung des für den Wohnungsbau geeigneten Bodens verhindern und die effektive Überbaubarkeit von Bauzonen in neu festzulegenden Erschliessungsetappen gewährleisten. Eine Verschärfung des RPG forderte auch eine von 47 Parlamentariern unterzeichnete Motion Ruffy (sp, VD). Durch eine genauere Umschreibung der Bauzone solle eine zweckmässige Nutzung des Bodens gefördert und der Mehrwert, der durch die Planungsmassnahmen entsteht, abgeschöpft werden. Der Bundesrat bezweifelte in seiner Stellungnahme, dass mit einem verschärften RPG Entwicklungen wie Baulandverteuerung und Eigentumskonzentration bekämpft werden könnten. Der Nationalrat überwies den Vorstoss nur als Postulat. Die Notwendigkeit, das RPG mit griffigeren Vollzugsinstrumenten zu versehen, betonte auch Bundesrätin Kopp, welche eine Revision des Bundesgesetzes ankündigte. Dabei sollen namentlich die Probleme der Umschreibung von Landwirtschafts- und Bauzonen, der Erschliessung von Bauland, der Landumlegung und der Sicherung des Vollzugs im Vordergrund stehen.
- Mot-clés
- Date
- 4 octobre 1985
- Type
- Motion
- n° de l'objet
- 85.501
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- Presse vom 3.5.85; 12.9.85; 31.12.85. SGT, 31.12.85
- (1985) Blätter für ein neues Bodenrecht
- AB NR, 1985, S. 1816
- E. Kopp (1985) «Zur Weiterentwicklung des Bodenrechts», in Raumplanung, Informationshefte
- Vereinigung für Landesplanung (1985) Bodenrecht, Bodenpreise und Raumplanung
de Werner Seitz
Modifié le 18.12.2020
Modifié le 18.12.2020