In seiner Antwort auf eine Interpellation Chevrier (cvp, VS) betreffend subventionierte Wohnungen hielt der Bundesrat fest, er habe die Verordnung zum Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) dahingehend geändert, dass Haushalte mit beschränktem Einkommen noch während maximal sechs Jahren von Zusatzverbilligungen profitieren könnten; vorläufig gelte aus Kostengründen eine Verlängerung um vier Jahre. Seit Ende 2001 werden keine neuen Gesuche um Grund- und Zusatzverbilligung mehr bewilligt, da das WEG 2003 durch das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) abgelöst wurde. Zur Konzentration wohnungsbezogener Staatstätigkeiten im Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) siehe die Motion Banga (sp, SO; Mo. 03.3553).
- Mot-clés
- Date
- 18 mai 2004
- Type
- Interpellation / Question
- n° de l'objet
- 04.3109
- Acteurs
- Sources
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de Magdalena Bernath
Modifié le 10.03.2025
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