In seiner Antwort auf eine Interpellation Chevrier (cvp, VS) betreffend subventionierte Wohnungen hielt der Bundesrat fest, er habe die Verordnung zum Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz dahingehend geändert, dass Haushalte mit beschränktem Einkommen noch während maximal sechs Jahren von Zusatzverbilligungen profitieren könnten; vorläufig gelte aus Kostengründen eine Verlängerung um vier Jahre. Seit Ende 2001 werden keine neuen Gesuche um Grund- und Zusatzverbilligung mehr bewilligt, da das WEG 2003 durch das Wohnraumförderungsgesetz abgelöst wurde. Zur Konzentration wohnungsbezogener Staatstätigkeiten im BA für Wohnungswesen siehe die Motion Banga (sp, SO) (Mo. 03.3553).