Angesichts der ausserordentlichen Umstände beschloss der Bundesrat, dem Parlament eine zusätzliche Finanzhilfe für die Leidtragenden des Luxor-Attentats zu beantragen. Das Geld soll allerdings nicht direkt den Überlebenden und Hinterbliebenen zukommen, sondern an jene Kantone fliessen, die sich im Rahmen des OHG um die Geschädigten kümmern. Diese sollen gleich wie die Opfer anderer Straftaten behandelt werden. Sie haben also Anrecht auf Beratung sowie auf medizinische, psychologische und juristische Hilfe. Unter Umständen können sie auch Genugtuung und eine Entschädigung verlangen. Letztere ist abhängig vom Einkommen. Für die Genugtuung einigten sich die Kantone auf einheitliche Beträge.
- Mot-clés
- Date
- 4 juin 1998
- Type
- Ordonnance / Arrêté fédéral simple
- Sources
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Afficher
- Presse vom 4.6.98: Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1827 f. und 2315 f.; NZZ, 26.6.98; NZZ, 12.10.98
de Marianne Benteli
Modifié le 10.07.2017
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