Angesichts der ausserordentlichen Umstände beschloss der Bundesrat, dem Parlament eine zusätzliche Finanzhilfe für die Leidtragenden des Luxor-Attentats zu beantragen. Das Geld soll allerdings nicht direkt den Überlebenden und Hinterbliebenen zukommen, sondern an jene Kantone fliessen, die sich im Rahmen des OHG um die Geschädigten kümmern. Diese sollen gleich wie die Opfer anderer Straftaten behandelt werden. Sie haben also Anrecht auf Beratung sowie auf medizinische, psychologische und juristische Hilfe. Unter Umständen können sie auch Genugtuung und eine Entschädigung verlangen. Letztere ist abhängig vom Einkommen. Für die Genugtuung einigten sich die Kantone auf einheitliche Beträge.
- Schlagworte
- Datum
- 4. Juni 1998
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Quellen
-
anzeigen
- Presse vom 4.6.98: Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1827 f. und 2315 f.; NZZ, 26.6.98; NZZ, 12.10.98
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 10.07.2017
Aktualisiert am 10.07.2017