Gesundheit und Medizin in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)

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In beiderseitigem Einverständnis und ohne Diskussionen wurde von beiden Kammern im Rahmen der Verfassungsrevision beim Artikel über die Fortpflanzungsmedizin und die Gentechnologie beim Menschen (Art. 119) zusätzlich ein Verbot des Klonens aufgenommen. Ein Antrag von Felten (sp, BS) im Nationalrat, der auch ein Verbot der Patentierung von menschlichen Organen, Geweben, Zellen, Genen und Gensequenzen festschreiben wollte, wurde mit 77 zu 60 Stimmen abgelehnt.

Dossier: Révision totale de la Constitution fédérale 2/2: MCF 96.091 (1996 à 2000)

Art. 105 der nachgeführten Bundesverfassung (zuvor Art. 96) befasst sich mit den Kompetenzen des Bundes im Bereich der gebrannten Wasser. Auf vielfältigen Wunsch in der Vernehmlassung hatte der Bundesrat in seinem Vorschlag neben einem ersten Satz über die Zuständigkeiten der Eidgenossenschaft in den Bereichen Einfuhr, Herstellung, Reinigung und Verkauf noch einen zweiten Satz eingefügt, der stipuliert, dass der Bund insbesondere den schädlichen Wirkungen des Alkoholkonsums Wirkung trägt. Das Parlament stimmte dem zu.

Dossier: Révision totale de la Constitution fédérale 2/2: MCF 96.091 (1996 à 2000)