Immer häufiger ertönt auch der Ruf nach ärztlich kontrolliertem Zugang zu Heroin. Sowohl die Basler Regierung als auch die neue Zürcher Stadtexekutive befürworteten die versuchsweise Abgabe, um damit die Verelendung der Konsumenten und die Beschaffungskriminalität einzudämmen. Zur Abklärung des Spielraums, den das geltende BetmG hier bietet, gab das BAG beim EJPD ein Gutachten in Auftrag. Dieses kam zum Schluss, eine Heroinabgabe in grösserem Rahmen wäre nicht zulässig, doch könnte sie in einem limitierten Versuch toleriert werden.
Dossier: Arrêté fédéral sur la prescription médicale d'héroïne- Mot-clés
- Date
- 2 novembre 1990
- Type
- Acte administratif
- Acteurs
- Sources
-
Afficher
- TA, 19.7.90; Bund, 13.10.90. Baz, 16.10.90; NZZ und JdG, 17.10.90. BZ, 2.5.90 und 9.1.91; NZZ, 2.11.90.
de Marianne Benteli
Modifié le 30.01.2024
Modifié le 30.01.2024