Eidgenössische Volksinitiativen "für eine Flexibilisierung der AHV - gegen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen" und "für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Frau und Mann" (BRG 97.088)

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Im Nachgang an den Beschluss des Parlaments, das Rentenalter der Frauen bereits bei der 10. AHV-Revision in zwei Schritten auf 64 Jahre zu erhöhen, lancierten der Schweizerische Kaufmännische Verband (SKV) und die Grüne Partei der Schweiz drei Volksinitiativen, die sich, inspiriert von der "Ausbau-Initiative" von SP und SGB, ebenfalls auf die 11. AHV-Revision beziehen. Sowohl SKV (Initiative "für eine Flexibilisierung der AHV - gegen die Erhöhung des Rentenalters der Frauen") wie GP (Initiative "für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Frau und Mann") fordern eine Vorruhestandsregelung mit voller Pension für Männer und Frauen ab 62 Jahren. In einer Parallelinitiative machen die Grünen Angaben über die Finanzierung der Mehrkosten; diese Mittel sollen mit einer Steuer auf nicht erneuerbarer Energie beschafft werden (Initiative "für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern").

Dossier: Double initiative populaire des Verts concernant l'AVS et l'âge de la retraite (1994-2001)
Dossier: Débats sur l'âge de la retraite des femmes

SGB und SP beschlossen, die Volksinitiative "für eine Flexibilisierung der AHV - Gegen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen" des Schweizerischen Kaufmännischen Vereins zu unterstützen, da diese Initiative ihrer Ansicht nach die Weichen für die 11. AHV-Revision in die richtige Richtung stellt. Weil sie andere Vorstellungen von Umwelt- und Energieabgaben haben, verzichteten sie hingegen auf eine Unterstützung der Doppelinitiative der Grünen ("für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Frau und Mann" und "für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern").

Dossier: Double initiative populaire des Verts concernant l'AVS et l'âge de la retraite (1994-2001)
Dossier: Débats sur l'âge de la retraite des femmes

Die 1994 vom Schweizerischen Kaufmännischen Verein lancierte Volksinitiative "für eine Flexibilisierung der AHV - gegen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen" wurde mit 143'405 gültigen Stimmen eingereicht. Die beiden Volksinitiativen der Grünen, die Initiative "für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Mann und Frau" und die Initiative "für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern" kamen, wenn auch etwas knapper, mit 116'636 resp. 113'153 gültigen Unterschriften ebenfalls zustande.

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Dossier: Débats sur l'âge de la retraite des femmes

Der Schweizerische Kaufmännische Verein hatte Mitte Mai 1996 eine Volksinitiative "für eine Flexibilisierung der AHV - gegen eine Erhöhung des Rentenalters für Frauen" eingereicht. Zehn Tage darauf waren die Grünen mit ihrem Begehren für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Frau und Mann gefolgt - gekoppelt mit einer zweiten Initiative, welche die Einführung einer Energiesteuer zur Mitfinanzierung der Sozialwerke fordert. Beide Volksbegehren verlangen die Einführung einer Ruhestandsrente in der AHV. Danach sollen Frauen wie Männer ab dem 62. Altersjahr eine ungekürzte Altersrente beziehen können, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder - im Fall der SKV-Initiative - nur noch ein Erwerbseinkommen unter dem Anderthalbfachen der Mindestrente erzielen. Mitte Dezember lehnte der Bundesrat in seiner Botschaft an die Räte beide Initiativen ohne Gegenvorschlag ab, obgleich ihm die eidgenössische AHV/IV-Kommission - wenn auch nur sehr knapp - eine Annahme der Initiativen empfohlen hatte. Die Landesregierung argumentierte, dass die Ruhestandsrente ab Alter 62 tendenziell zu einer allgemeinen Senkung des Rentenalters mit erheblichen Kostenfolgen führen würde. Er schätzte die Mehrbelastung der Sozialwerke auf netto 1,6 Mia. Fr.: Mehrkosten von 2,46 Mia. Fr. bei der AHV stünden Einsparungen von 490 Mio. Fr. bei der IV und 365 Mio. Fr. bei der ALV gegenüber.

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Der Bundesrat hatte dem Parlament zu Ende des Vorjahres beantragt, sowohl die Volksinitiative des Schweiz. Kaufmännischen Verbandes und der Angestelltenverbände ”für eine Flexibilisierung der AHV – gegen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen” als auch jene der Grünen Partei ”für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Frau und Mann” Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Die vorberatende Kommission des Nationalrates sprach sich ganz knapp – mit Stichentscheid ihres Präsidenten (Rechsteiner, sp, SG) – für Annahme der beiden Initiativen aus. Sie argumentierte, das Rentenalter 65 entspreche nicht mehr der gelebten Wirtschaftsrealität; heute stehe jeder Fünfte – freiwillig oder zwangsweise – schon vor dem gesetzlichen Rentenalter nicht mehr im Erwerbsleben. Das Plenum sah das anders. Zwar wurde die Notwendigkeit einer flexiblen Pensionierung breit unterstützt, aus finanziellen Gründen wurde eine faktische Herabsetzung des Rentenalters auf 62 Jahre aber als nicht machbar erachtet. Mit 104 zu 72 bzw. 106 zu 71 Stimmen empfahl der Nationalrat die Initiativen zur Ablehnung. Nach kurzer Diskussion folgte ihm der Ständerat und verwarf die Volksbegehren mit 32 resp. 31 zu 3 Stimmen.

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Angesichts der geschlossenen bürgerlichen Opposition erreichten die beiden Initiativen mit 39,5% (SKV) resp. 46,0% (GP) Ja-Stimmen einen Achtungserfolg. Die Initiative der GP wurde von sämtlichen Kantonen der Romandie und dem Tessin angenommen, bei jener des SKV stellte sich der Kanton Wallis auf die ablehnende Seite der Deutschschweiz. Das relativ knappe Nein der Initiative der GP werteten sowohl die Gewinner als auch die Verlierer als Signal für eine Flexibilisierung des Rentenalters. Allerdings waren sich die Kontrahenten weiterhin nicht einig über den Weg: die bürgerlichen Parteien verlangten nach wie vor eine kostenneutrale Lösung, das links-grüne Lager eine sozialverträgliche. Der Bundesrat zeigte sich besorgt über den erneut zu Tage getretenen „Röstigraben“ in sozialpolitischen Fragen.

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Im Nachgang zur 10. AHV-Revision, wo im Gegenzug zum Rentensplitting sowie den Betreuungs- und Erziehungsgutschriften das ordentliche Rentenalter der Frauen von 62 auf 64 Jahre angehoben worden war, hatten einerseits der Schweizerische Kaufmännische Verein (SKV) und die Angestelltenverbände, andererseits die Grüne Partei je eine Volksinitiative mit dem Ziel eingereicht, diese Erhöhung rückgängig zu machen resp. sowohl Frauen wie Männern das flexible Rentenalter ab 62 Jahren ohne finanzielle Einbusse zu ermöglichen. Bundesrat und Parlament hatten 1998 sowohl die Initiative „für eine Flexibilisierung der AHV – gegen die Erhöhung des Rentenalters der Frauen“ (SKV und Angestelltenverbände) wie auch jene der Grünen („für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Frau und Mann“) ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen.

In den Wochen vor der Volksabstimmung über diese beiden Initiativen, welche am 26. November stattfand, wurde mit den gleichen Argumenten wie schon im Parlament gefochten. Das bürgerliche Komitee gegen die AHV-Initiativen, dem 156 eidgenössische Parlamentarierinnen und Parlamentarier angehörten, warnte vor den „verheerenden finanziellen Folgen für die Zukunft dieses Sozialwerks“. Die Befürworter erklärten dagegen, die von den Bürgerlichen beschworenen Katastrophenszenarien seien auf dem Hintergrund der Konjunkturflaute der letzten Jahre zu sehen; der wirtschaftliche Wiederaufschwung habe bereits im Vorjahr zu einem bedeutend besseren Rechnungsabschluss geführt als erwartet, und für das laufende Jahr seien bereits wieder schwarze Zahlen absehbar. Eine flexible Ruhestandsrente ab 62 Jahren entspreche den Realitäten des Arbeitsmarktes, da heute jede fünfte Person über 60 freiwillig oder gezwungenermassen aus dem Erwerbsleben ausscheidet; es sei ein Akt der Solidarität der Einkommensstärkeren und Gesunden mit den Schlechtergestellten und könne finanziell verkraftet werden. Nach Ansicht von BR Dreifuss waren in diesem Zahlenstreit die Annahmen der Gegner zu pessimistisch, weil sie die Sparanstrengungen der 11. AHV-Revision nicht berücksichtigten, jene der Befürworter jedoch insofern zu optimistisch, als sie auf der momentanen konjunkturellen Erholung basierten sowie auf Sparmassnahmen, die das Parlament noch gar nicht beschlossen habe.


Abstimmung vom 26. November 2000

Volksinitiative „für eine Flexibilisierung der AHV – gegen die Erhöhung des Rentenalters der Frauen“

Beteiligung: 41,7%
Ja: 756'337 (39,5%) / 6 Stände
Nein: 1'159'794 (60,5%) / 14 6/2 Stände

Parolen:
– Ja: SP, EVP, CSP, GP, Lega; SGB, CNG, VSA.
– Nein: FDP, CVP, SVP, LP, SD, EDU, FPS, KVP; Economiesuisse, SGV, SBV.


Volksinitiative „für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Frau und Mann“

Beteiligung: 42,0%
Ja: 885'772 (46,0%) / 7 Stände
Nein:1'038'985 (54,0%) 13 6/2 Stände

Parolen:
– Ja: SP, EVP, CSP, GP, Lega; SGB, CNG, VSA.
– Nein: FDP, CVP, SVP, LP, SD, EDU, FPS, KVP; Economiesuisse, SGV, SBV.

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Die Vox-Analyse dieses Urnengangs zeigte ein altbekanntes Muster. Eine Mehrheit der Befragten hätte sich zwar gerne für eine Flexibilisierung des Rentenalters ausgesprochen und die Erhöhung des Rentenalters der Frauen rückgängig gemacht, lehnte die Initiativen jedoch ab, weil die Kostenfrage ungelöst schien. Unklar blieb auch nach dieser Untersuchung, weshalb die Flexibilisierungsinitiative des Kaufmännischen Vereins mit 39,5% Ja klar schlechter abschnitt als jene der Grünen mit 46% Zustimmung. Es wurde vermutet, dass letztlich der eindeutigere Titel den Ausschlag gegeben hatte, resp. der Vorschlag der Grünen, auch nur eine vorgezogene Teilrente beziehen zu können. Insgesamt nahmen Stimmende aus der lateinischen Schweiz sowie Bürgerinnen und Bürger mit einer links-grünen politischen Ausrichtung die Initiativen deutlich an. Deutschschweizer und Bürgerliche, Rechtskonservative sowie Stimmende ohne Parteiaffinität verwarfen sie hingegen. Personen im Rentenalter lehnten sie überdurchschnittlich ab.

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