Nachdem die Revision 6b der IV gescheitert war, griff in der Wintersession eine Motion Schwaller (cvp, FR) im Ständerat einige der Anliegen wieder auf, mit dem Ziel, eine nachhaltige Sanierung der IV zu erreichen. Der Vorstoss fordert vom Bundesrat die Ausarbeitung einer Gesetzesänderung, damit die Schulden der IV beim AHV-Fonds auch nach dem Ende der befristeten Mehrwertsteuerfinanzierung weiter abgetragen und bis ins Jahr 2028 getilgt werden können. Zur Verbesserung der Betrugsbekämpfung soll eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für alle Versicherungen geschaffen werden. Zudem sollen die Massnahmen zur verstärkten Wiedereingliederung bzw. zum Verbleiben im Arbeitsmarkt intensiviert und insbesondere auf Personen mit psychischen Beeinträchtigungen ausgedehnt werden. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion, die auch von Behindertenverbänden unterstützt wurde. Eine Minderheit Kuprecht (svp, SZ) beantragte, die Motion abzulehnen. Während verstärkte arbeitsmarktliche Integrationsmassnahmen nicht notwendig oder nicht im Gesetz über die Invalidenversicherung zu regeln seien, seien Massnahmen zur Verbesserung der Betrugsbekämpfung im zurückgestellten Entwurf 3 der Revision 6b enthalten, der nun angesichts neuer Zahlen wieder hervorgeholt werden könne. Inzwischen seien die Ressourcen des Bundesamtes für Sozialversicherungen für die Altersvorsorge 2020 zu verwenden. Diese Minderheit wurde von einer grossen Mehrheit mit 29 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen überstimmt. Die Behandlung im Nationalrat stand im Berichtsjahr noch aus.