Wohl weitgehend unter dem Eindruck des ausgetrockneten Arbeitsmarktes gingen bereits mehrere grosse Kassen zu relevant besseren Freizügigkeitsleistungen über, und viele Fachleute sind der Ansicht, dass dieser Trend anhalten wird. Um die Probleme beim Übertritt in den Bundesdienst zu mildern, gab der Bundesrat ein revidiertes Freizügigkeitsabkommen zwischen der Eidg. Versicherungskasse (EVK) und anderen öffentlichrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen in die Vernehmlassung.
- Date
- 10 août 1989
- Type
- Objet du conseil fédéral
- Sources
-
Afficher
- TA, 4.8.89; Bund, 10.8.89; Ww, 12.10.89; Suisse, 20.12.89; NZZ, 28.12.89; EVK: NZZ, 4.7.89.
de Marianne Benteli
Modifié le 17.07.2017
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