Wohl weitgehend unter dem Eindruck des ausgetrockneten Arbeitsmarktes gingen bereits mehrere grosse Kassen zu relevant besseren Freizügigkeitsleistungen über, und viele Fachleute sind der Ansicht, dass dieser Trend anhalten wird. Um die Probleme beim Übertritt in den Bundesdienst zu mildern, gab der Bundesrat ein revidiertes Freizügigkeitsabkommen zwischen der Eidg. Versicherungskasse (EVK) und anderen öffentlichrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen in die Vernehmlassung.
- Datum
- 10. August 1989
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
-
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- TA, 4.8.89; Bund, 10.8.89; Ww, 12.10.89; Suisse, 20.12.89; NZZ, 28.12.89; EVK: NZZ, 4.7.89.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 17.07.2017
Aktualisiert am 17.07.2017