Die im neuen Eherecht weiterbestehende Ungleichbehandlung von Mann und Frau in Bezug auf die Wahl des Familiennamens führte im Herbst private Kreise dazu, eine Volksinitiative «für die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei der Wahl des Ehenamens (Stammhalterinitiative)» zu lancieren. Demnach sollte die Wahl des Familiennamens frei werden, der Name der Frau auch an die Kinder weitergegeben werden können und derjenige Ehegatte, dessen Name nicht Familienname wird, seinen vor der Eheschliessung geführten Namen dem Familiennamen voranstellen dürfen. Obgleich es damit implizit eine Ungleichbehandlung der Geschlechter anerkannte, schützte das Bundesgericht (BGer) bei der Behandlung einer Einzelklage die bestehende Regelung, wonach nur der Frau die Voranstellung ihres Namens vor den Familiennamen zugebilligt wird.
Dossier: Égalité entre les femmes et les hommes dans le droit du nom- Mot-clés
- Date
- 10 octobre 1989
- Type
- Initiative populaire
- Sources
-
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- AT, 11.8.89; NZZ, 18.8.89; Presse vom 10.10.89.
- BBl, 1989, III, S. 839 ff.
de Marianne Benteli
Modifié le 09.01.2025
Modifié le 09.01.2025