Die im neuen Eherecht weiterbestehende Ungleichbehandlung von Mann und Frau in Bezug auf die Wahl des Familiennamens führte im Herbst private Kreise dazu, eine Volksinitiative «für die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei der Wahl des Ehenamens (Stammhalterinitiative)» zu lancieren. Demnach sollte die Wahl des Familiennamens frei werden, der Name der Frau auch an die Kinder weitergegeben werden können und derjenige Ehegatte, dessen Name nicht Familienname wird, seinen vor der Eheschliessung geführten Namen dem Familiennamen voranstellen dürfen. Obgleich es damit implizit eine Ungleichbehandlung der Geschlechter anerkannte, schützte das Bundesgericht (BGer) bei der Behandlung einer Einzelklage die bestehende Regelung, wonach nur der Frau die Voranstellung ihres Namens vor den Familiennamen zugebilligt wird.
Dossier: Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Namensrecht- Schlagworte
- Datum
- 10. Oktober 1989
- Prozesstyp
- Volksinitiative
- Quellen
-
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- AT, 11.8.89; NZZ, 18.8.89; Presse vom 10.10.89.
- BBl, 1989, III, S. 839 ff.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 09.01.2025
Aktualisiert am 09.01.2025