Der Nationalrat lehnte es ab, einer parlamentarischen Initiative der Grünen Fraktion Folge zu geben, welche eine Änderung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge BVG in dem Sinn wollte, dass aus den Kapitalien der zweiten Säule jährlich ein Solidaritätspromille in einem Fonds geäufnet und daraus generelle Einrichtungen der Alters- und Hochbetagtenbetreuung und -pflege finanziert werden sollten. Da ihm das Anliegen — nicht aber dessen Verquickung mit dem BVG — legitim erschien, überwies der Rat anschliessend ein Kommissionspostulat, welches den Bundesrat ersucht zu prüfen, wie in Zusammenarbeit mit den Kantonen und privaten Trägern zusätzliche Mittel beschafft werden könnten, um Innovationen im Bereich der Unterbringung und Betreuung von Hochbetagten zu fördern und Selbsthilfeprojekte von Seniorinnen und Senioren sowie ihrer Angehörigen zu unterstützen.