parlamentarische Initiative BVG 2. Säule Solidaritätspromille

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Im Rahmen ihrer grundsätzlichen Überlegungen zur Alterspolitik und zum Verhältnis zwischen 1. und 2. Säule reichte die Grüne Fraktion eine parlamentarische Initiative mit der Forderung ein, das BVG sei dahingehend zu ändern respektive zu ergänzen, dass aus den Kapitalien der 2. Säule jährlich ein Solidaritätspromille in einem Fonds geäufnet werden muss, aus dem generelle Einrichtungen der Alters- und Hochbetagtenbetreuung unterstützt werden können.

Der Nationalrat lehnte es ab, einer parlamentarischen Initiative der Grünen Fraktion Folge zu geben, welche eine Änderung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge BVG in dem Sinn wollte, dass aus den Kapitalien der zweiten Säule jährlich ein Solidaritätspromille in einem Fonds geäufnet und daraus generelle Einrichtungen der Alters- und Hochbetagtenbetreuung und -pflege finanziert werden sollten. Da ihm das Anliegen — nicht aber dessen Verquickung mit dem BVG — legitim erschien, überwies der Rat anschliessend ein Kommissionspostulat, welches den Bundesrat ersucht zu prüfen, wie in Zusammenarbeit mit den Kantonen und privaten Trägern zusätzliche Mittel beschafft werden könnten, um Innovationen im Bereich der Unterbringung und Betreuung von Hochbetagten zu fördern und Selbsthilfeprojekte von Seniorinnen und Senioren sowie ihrer Angehörigen zu unterstützen.

Der parlamentarischen Initiative der Grünen Fraktion, welche verlangte, aus den Kapitalien der zweiten Säule sei jährlich ein Solidaritätspromille in einem Fonds zu äufnen, aus dem Einrichtungen der Alters- und Hochbetagtenbetreuung und -pflege ermöglicht werden sollten, wurde nicht Folge gegeben. Der Rat übernahm damit die Auffassung seiner vorberatenden Kommission, wonach es nicht angehe, Aufgaben gesamtgesellschaftlicher Natur einseitig den Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufzubürden, und es zudem fraglich sei, ob die verfassungsrechtlichen Grundlagen für eine derartige Abgabe vorhanden seien. Auf Antrag der Kommission stimmte die Kammer aber einem Postulat zu (Ad 90.224), welches den Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie in Zusammenarbeit mit den Kantonen und privaten Trägern zusätzliche Mittel für die Betreuung und Pflege von Betagten zur Verfügung gestellt werden könnten.