Ebenfalls in seiner Sondersession im Mai trat der Nationalrat nach längerer Debatte mit 147 zu 28 Stimmen und gegen einen Antrag Bühlmann (gp, LU), der die Unterstützung von welschen SP-Parlamentarierinnen fand, auf die Teilrevision des Asylgesetzes ein. Zwei Rückweisungsanträge Zisyadis (pda, VD) und Hess (sd, BE) wurden mit einem noch klareren Stimmenverhältnis verworfen. Die Hauptpfeiler der Vorlage bilden die Bestimmungen über die Drittstaatenregelung, das Asylverfahren und die Beschwerdemöglichkeit an den Empfangsstellen und Flughäfen, die neuen Finanzierungsmodelle im Asylbereich sowie Änderungen im Gesundheits- und AHV/IV-Bereich. FDP und CVP sprachen sich für die Vorlage aus, der SVP gingen die Verschärfungen zu wenig weit, und die SP machte deutlich, dass sie nur auf den Entwurf eintrete, weil damit die gängige Praxis der humanitären Aufnahme durch das Gesetz legalisiert werden soll, dass sie sich in der Detailberatung aber für die Erhaltung der humanitären Tradition einsetzen werde, welche gewissen Einzelbestimmungen der Vorlage widerspreche. Bundesrat Blocher verteidigte den Entwurf, obwohl er seiner Meinung nach keine effiziente Bekämpfung des Missbrauchs ermögliche. Deshalb kündigte er bereits eine Revision dieses Gesetzes zuhanden der Beratungen im Ständerat an.
Der Nationalrat sprach sich mit 103 zu 66 Stimmen gegen den geschlossenen Widerstand des rot-grünen Lagers für die Drittstaatenregelung aus, welche vorsieht, dass die Schweiz nicht mehr auf Asylgesuche von Personen eintritt, die sich vor der Einreichung ihres Gesuchs in einem als sicher geltenden Drittland aufgehalten haben. Voraussetzung für die Anwendung dieser Regelung ist die Bereitschaft des Drittstaates, die asylsuchende Person zurückzunehmen. Das Gesuch wird jedoch auch weiterhin in der Schweiz behandelt, wenn die Person über nahe Angehörige in der Schweiz verfügt oder ihre Flüchtlingseigenschaft offensichtlich ist. Ebenfalls gegen den Willen der Ratslinken wurde mit 118 zu 58 Stimmen beschlossen, die im Rahmen des Entlastungsprogramms des Bundes eingeführten Neuerungen im Gesetz beizubehalten. Die Schweiz wird demzufolge nicht mehr auf Asylgesuche eintreten, wenn Asylsuchende in einem Land der EU oder des EWR einen ablehnenden Asylentscheid erhalten haben. Des Weiteren sprach sich der Nationalrat für die Erfassung der biometrischen Daten der Asylbewerber aus.
Mit 114 zu 67 Stimmen lehnte es der Rat hingegen ab, dem Bund die Befugnis zu erteilen, Kollektivunterkünfte für renitente Asylsuchende zu schaffen und die Bewegungsfreiheit der betreffenden Personen einzuschränken. Ebenfalls im Verhältnis zwei zu eins stimmte er dem neuen Konzept der humanitären Aufnahme zu und folgte somit weder der SVP-Fraktion, die eine Verschärfung der Aufnahmebedingungen wollte, noch der Linken, die eine weitergehende Lockerung anstrebte. Gemäss dem von der grossen Kammer verabschiedeten Text soll die humanitäre Aufnahme nur dann gewährt werden, wenn die Wegweisung nicht zulässig oder unzumutbar ist oder sich die betreffende Person in einer schwerwiegenden persönlichen Notlage befindet. Mit der humanitären Aufnahme würde das Recht auf Familiennachzug unter bestimmten Bedingungen (angemessene Wohnung, kein Bezug von Sozialhilfe) gewährt und der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert.
Ferner beschloss der Nationalrat mit 74 zu 80 Stimmen, dass der Bundesrat die Entwicklungshilfe an Staaten, die bei der Rückführung ihrer abgewiesenen Staatsangehörigen nicht kooperieren, kürzen oder streichen kann. Ausserdem sollen Asylsuchende auch künftig während der ersten drei bis sechs Monate nach dem Einreichen eines Asylgesuchs keine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen. Als Erwerbstätige müssen sie dann bis zu 10% ihres Erwerbseinkommens für die Rückerstattung der verursachten Kosten zahlen. Diese Sonderabgabe wurde mit 91 zu 56 Stimmen beschlossen. Um die kantonalen Behörden zu einer Beschleunigung der Asylverfahren anzuhalten, stimmte der Rat einem System der Pauschalabgeltung der Kantone durch den Bund zu, dies gegen den Willen des rot-grünen Lagers, welches die effektiven und nicht die voraussichtlichen Kosten hätte berücksichtigen wollen. In der Absicht der Verfahrensbeschleunigung folgte der Nationalrat dem Antrag der Mehrheit seiner Kommission und beschränkte die Zahl der über eine Beschwerde entscheidenden Richter der Asylrekurskommission (ARK) auf eine statt bisher drei Personen. Mit 110 zu 69 Stimmen ermächtigte die grosse Kammer die Schweizer Behörden, bereits nach einem erstinstanzlich negativen Entscheid mit dem Heimatstaat der asylsuchenden Person Kontakt aufzunehmen.
In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer die Revision des Asylgesetzes mit 98 zu 49 Stimmen bei 30 Enthaltungen an. CVP und FDP votierten ausnahmslos dafür, die Grünen ebenso geschlossen dagegen. Zwei Drittel der SP-Fraktion stimmte zu, ein Drittel lehnte ab. Die SVP sprach sich mehrheitlich dagegen aus; von ihr kamen auch die meisten Enthaltungen. Die Änderung des KVG, mit welcher Asylsuchende vom massgebenden Versichertenbestand für den Risikoausgleich ausgenommen werden, wurde oppositionslos angenommen; weitere Änderungen im Asylgesetz zum Gesundheitsbereich sehen vor, dass die Wahl der Versicherer und der Leistungserbringer bei Asylsuchenden, welche Sozialhilfe erhalten, eingeschränkt werden kann. Die Änderung des AHVG, wonach im Fall von nicht erwerbstätigen Asylsuchenden der Beitragsbezug sistiert wird, bis die Anwesenheit der betreffenden Person in der Schweiz geregelt ist, worauf dann Beiträge innerhalb der Grenzen der Verjährung rückwirkend erhoben werden, wurde ebenfalls einstimmig gutgeheissen.