Unumstritten war in der Volkskammer eine Motion Landolt (bdp, GL) zu einer begrifflichen Änderung im Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG). Anstatt „Jagdbanngebieten“ sollen dort künftig „Wildtierschutzgebiete“ erwähnt werden. Diese Modifikation sei von Relevanz, da damit ein wichtiges Instrument zum Schutz der Biodiversität angesprochen werde. Der Begriff „Jagdbanngebiet“ sei veraltet: Wildtiere müssten heute nicht mehr nur vor Jägern, sondern auch vor anderen Störungen und Eingriffen bewahrt werden. „Wildtierschutzgebiet“ werde diesem Umstand besser gerecht; es könnten zudem Möglichkeiten für eine bessere Gewährleistung des Schutzes überprüft werden. Der Ständerat hatte sich bis Ende 2014 noch nicht zu diesem Vorhaben geäussert.
Dossier: Changement de loi fédérale sur la chasse et la protection des mammifères et oiseaux sauvages