Im Mai des Berichtjahres richtete der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative „Pro Service public“ an das Parlament. Der Bundesrat hielt fest, dass das Verbot von Gewinnen im Geschäft der Grundversorgung, wie es von der Initiative gefordert wird, die Betriebe schwächen und damit die Gewährleistung der Grundversorgung eher gefährden als sichern würde. Der Bundesrat empfiehlt deshalb, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Der Ständerat nahm den bundesrätlichen Vorschlag in der Herbstsession 2014 an. Der Nationalrat befindet in der Frühjahrssession 2015 darüber, seine Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen beantragt die Zustimmung zur Botschaft des Bundesrates

Im September 2015 debattierte der Nationalrat ausgiebig über den Bundesbeschluss zur Volksinitiative „Pro Service public“. Neben der Frage, ob das Erzielen von Gewinnen aus der Grundversorgung gesetzlich verboten sein soll (wie es die Initiative verlangte), griffen viele Voten die Grundversorgung an sich auf. Vielfach wurde die Befürchtung geäussert, der Service public würde in Randregionen abgebaut. Andere Voten betonten hingegen die Notwendigkeit der Geschäftsfreiheit für jene Betriebe, welche den Service public erbringen würden. Schliesslich war sich das Plenum aber einig, dass die Initiative nicht zu unterstützen sei. Der Nationalrat nahm den Bundesbeschluss an und folgte damit dem Ständerat. In den Schlussabstimmungen vom 25. September 2015 nahmen beide Räte den Bundesbeschluss einstimmig an und empfahlen damit die Initiative zur Ablehnung.

Am 5. Juni 2016 befand das Stimmvolk an der Urne über die Volksinitiative „Pro Service public“. Nachdem Bundesrat und Parlament die Initiative deutlich abgelehnt und keine Partei die Initiative unterstützt hatte, begann der äusserst einseitige Abstimmungskampf erst drei Wochen vor dem Abstimmungswochenende – die Gegnerschaft war von Umfrageergebnissen aufgeschreckt worden, welche einen knappen Ausgang vermuten liessen. Das Abstimmungsergebnis war schliesslich deutlich: Nur knapp ein Drittel der Stimmenden nahm die Initiative an.
Die VOX-Analyse ergab, dass der häufigste Grund für die Ablehnung der Initiative die Meinung war, der Service public werde durch die Initiative nicht gestärkt, sondern eher geschwächt. Zudem sei die Grundversorgung in der Schweiz bereits sehr gut. Viele Nein-Stimmende meinten auch, es müsse den bundesnahen Betrieben weiterhin möglich sein, Gewinne zu erzielen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Ja-Stimmende wollten den Service public insgesamt verbessern und hofften, mit der Annahme der Initiative spezifische Leistungen – etwa Poststellen und Bahnschalter – zu erhalten. Auch die als unangemessen empfundene Lohnungleichheit in bundesnahen Betrieben wurde als Grund für die Zustimmung zur Initiative angegeben.

Abstimmung vom 5. Juni 2016
Beteiligung: 46.77%
Ja: 784'303 (32.4%) / Stände: 0
Nein: 1'637'707 (67.6%) / Stände: 20 6/2

Parolen:
- Ja: -
- Nein: BDP (1)*, CVP, EVP, FDP, GLP, GPS, SP, SVP (1)*.
*in Klammern: Anzahl abweichende Sektionen.