Bundesgesetz über die Anerkennung privater Vereinbarungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

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Zu Beginn des Berichtsjahrs beauftragte der Bundesrat das EFD mit der Ausarbeitung eines Amtshilfegesetzes, das die DBA nach OECD-Standard verfahrensrechtlich verankert. Um die neue Form der Amtshilfe bis zum Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes zu gewährleisten, verabschiedete der Bundesrat Anfang September eine Amtshilfeverordnung. Zu diesem Zweck wurde in der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) eine neue Dienststelle «Amtshilfe- und Rechtshilfevollzug» geschaffen. Die Schweiz unterhält auch Wirtschaftsbeziehungen zu Gebietskörperschaften, die sie völkerrechtlich nicht anerkennt. In jenen Fällen ist ihr der Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen in der Form eines Staatsvertrags nicht möglich. Um künftig aber auch hier Vereinbarungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abschliessen zu können, richtete der Bundesrat im August 2010 eine Botschaft zum Bundesgesetz über die Anerkennung privater Vereinbarungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen an das Parlament. Über eine solche Regelung soll sichergestellt werden, dass die Schweiz beispielsweise auch mit dem chinesischen Taipei ein DBA eingehen kann.

Dossier: Echange d'informations - Assistance administrative fiscale (EAR)

Im Zuge der Verabschiedung des Steueramtshilfegesetzes wurden verschiedene parlamentarische Vorstösse erfüllt oder aufgrund ihrer Hinfälligkeit vom Zweitrat abgelehnt. Eine Motion der WAK-NR, die im Erstrat bereits 2010 angenommen worden war und die Ausarbeitung eines Amtshilfegesetzes verlangt hatte, wurde von der kleinen Kammer ebenfalls abgewiesen.

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