In Erfüllung einer Motion Leo Müller (cvp, LU) präsentierte der Bundesrat im März 2016 seine Botschaft zum Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke, mit dem die Rückkehr zur 2011 aufgelösten Praxis der Gewinnbesteuerung besiegelt werden soll. Wertzuwachsgewinne aus dem Anlagevermögen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs sollten somit nicht mehr länger vollumfänglich, sondern privilegiert besteuert werden. In der Vernehmlassung hatte sich die Mehrheit der Kantone, die FDP (mit Ausnahme der Waadtländer Sektion), die SP und nicht zuletzt auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren, der Schweizerische Gewerbeverband und der Gewerkschaftsbund gegen das Gesetzesvorhaben ausgesprochen. Vorgebracht wurden unter anderem Bedenken zur Rechtsgleichheit, da Landwirte erneut gegenüber anderen Selbständigerwerbenden bevorzugt würden. Zudem wurde die Befürchtung geäussert, dass bei den Kantonen mit Mindereinnahmen zu rechnen sei. Explizit begrüsst wurde die Rückkehr zur bisherigen Praxis von der SVP und der CVP, den Kantonen Freiburg, Genf, Nidwalden, Tessin, Waadt und Wallis sowie einer Mehrheit der stellungnehmenden Verbände und Organisationen, darunter auch der Schweizerische Bauernverband.
Dossier: Imposition des bénéfices des immeubles agricoles et sylvicoles- Mot-clés
- Date
- 11 mars 2016
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 16.031
- Acteurs
-
- Freiburg
- Genf
- Nidwalden
- Tessin
- Waadt
- Wallis
- Union suisse des arts et métiers (USAM)
- Union suisse des paysans (USP)
- Union syndicale suisse (USS)
- Parti démocrate-chrétien (PDC; -2020)
- Parti libéral-radical (PLR) FDP
- Parti socialiste Suisse (PSS)
- Union démocratique du centre (UDC)
- Müller, Leo (cvp/pdc, LU) NR/CN
- Sources
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de Marlène Gerber
Modifié le 08.08.2017
Modifié le 08.08.2017