In einem im Frühling 2016 publizierten Bericht hatte der Bundesrat festgehalten, dass im Falle eines direkt nach der Geburt beginnenden längeren Spitalaufenthalts eines Neugeborenen bezüglich der Situation der Mutter eine Rechtslücke besteht. Diese Lücke führt dazu, dass die Mutter zwar den Bezug der Mutterschaftsentschädigung aufschieben kann, in den ersten acht Wochen nach der Niederkunft unterliegt sie jedoch einem Arbeitsverbot und ist in dieser Zeit nicht sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Im Sommer 2016 hatte die SGK-SR daher eine Motion eingereicht, um die festgestellte Rechtslücke zu schliessen. Den genauen Lösungsmodus überliess die Kommission dem Bundesrat, sie schlug jedoch in der Begründung des Vorstosses vor, bei einem Aufschub um mindestens drei Wochen die Dauer des Bezugs der Mutterschaftsentschädigung entsprechend zu verlängern. Damit würden die Kosten von der EO getragen und nicht alleine beim Arbeitgeber liegen, wie bei alternativen Lösungsvorschlägen. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Annahme; der Ständerat folgte dem in der Wintersession 2016 ohne Debatte.
- Mot-clés
- Date
- 13 décembre 2016
- Type
- Motion
- n° de l'objet
- 16.3631
- Sources
-
Afficher
- AB SR, 2016, S. 1144 f.
- AZ, 13.12.16
de Flavia Caroni
Modifié le 02.02.2017
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