Motion für mehr unternehmerische Freiheit im Gesundheitswesen (Mo. 16.3906)

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Die SGK-NR legte ihrem Plenum Ende 2016 eine Motion für mehr unternehmerische Freiheit im Gesundheitswesen vor, die sich trotz des allgemein formulierten Titels mit den Franchisen befasste. Der Vorstoss vereinte drei Anliegen: Erstens sollten die Franchisen-Wahlmöglichkeiten für die Versicherten mindestens beibehalten oder aber ausgebaut werden, zweitens sollten die Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mehr Freiheiten erhalten, um neue Versicherungsmodelle entwickeln und testen zu können, und drittens sollten die Franchisen an die Kostenentwicklung angepasst werden. Eine Minderheit Carobbio Guscetti (sp, TI) beantragte, die Motion abzulehnen.
Der Nationalrat behandelte den Vorstoss in der Wintersession 2016 zusammen mit der Motion Bischofberger (cvp, AI; Mo. 15.4157). Minderheitensprecherin Carobbio Guscetti verwies in der Debatte auf die zahlreichen Vorstösse, in denen die in dieser Motion geäusserten Forderungen bereits enthalten waren, und wertete die zusätzliche Motion der Kommission als Versuch, Druck auszuüben, um die Solidarität im Gesundheitswesen weiter zu schwächen. Da die geforderten Massnahmen zudem bisher keine Wirkung gezeigt hätten, solle die Motion abgelehnt werden. Dennoch sprach sich der Rat mit 130 zu 55 Stimmen (bei 1 Enthaltung) für ihre Annahme aus.

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War die Minderheit der SGK-NR im Erstrat mit dem Verweis auf die zahlreichen hängigen Vorlagen mit ähnlichen oder gar gleichen Inhalten noch gescheitert, überzeugte diese Argumentation im Zweitrat sowohl die Kommission als auch das Plenum. Mit 8 zu 2 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) sprach sich die SGK-SR für Ablehnung der Motion ihrer Schwesterkommission für mehr unternehmerische Freiheit im Gesundheitswesen aus. Neben den zahlreichen hängigen Vorstössen sei zudem nicht klar, was mit «unternehmerischer Freiheit für Anbieter der OKP» gemeint sei, erklärte die Kommission in ihrem Bericht. Eine Festsetzung der Höhe der Wahlfranchisen durch die Versicherungen sei – falls diese gemeint sei – nicht erwünscht. Stillschweigend lehnte der Ständerat die Motion in der Frühjahrssession 2017 ab.

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