Kommission verlangt Festhalten an Online-Werbeverbot für SRG auch nach 2018 (Mo. 16.3628)

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Mittels Motion will sich die KVF-NR absichern, dass das Online-Werbeverbot für die SRG auch nach der neuen Konzessionierung (ab 2019) erhalten bleibt. Der Nationalrat nahm die Motion in der Wintersession 2016 als Erstrat diskussionslos an. Zwar hatte sich der Bundesrat zuvor ebenfalls positiv zum Anliegen geäussert und sein Vorhaben, am Werbeverbot festzuhalten, bekräftigt. Dennoch hatte er sich in seiner Antwort zur Motion vorbehalten, die Entwicklungen der Einnahmen aus Werbung und Gebührengelder zu beobachten. Im Bericht zum Service public, der im Sommer 2016 erschienen war, hatte der Bundesrat bereits festgehalten, dass er eine Aufhebung des Online-Werbeverbotes bei rückläufigen Erträgen gegebenenfalls in Betracht ziehen werde.

Dossier: Rapport sur le service public dans le domaine des médias: demandes, résultats et positions
Dossier: Discussion autour du service public après la votation sur la LRTV (2015)

Gemäss Ansichten des Ständerates soll die Aufrechterhaltung des Online-Werbeverbots für die SRG für die Zeit nach der neuen Konzessionsvergabe (2019) zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht in Stein gemeisselt werden. Die Kantonskammer lehnte in der Frühjahrssession 2017 entgegen dem Beschluss des erstberatenden Nationalrats eine Motion der KVF-NR ab, welche die Beibehaltung dieses Verbots gefordert hätte. Der Ständerat folgte dabei seiner KVF-SR, die sich aufgrund möglicher bevorstehender Veränderungen in der Medienlandschaft, wie etwa im Falle einer Annahme der No-Billag-Initiative, zurückhaltend zeigte.

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