Gemäss geltendem Recht behält grundsätzlich jeder Ehegatte bei der Heirat seinen Namen, ausser das Brautpaar wählt einen der Ledignamen als den gemeinsamen Familiennamen. In jedem Fall jedoch behält jeder Ehegatte sein bisheriges Kantons- und Gemeindebürgerrecht. Nationalrat Thomas de Courten (svp, BL) beurteilte diesen Zustand als unbefriedigend und forderte im Sinne der Transparenz und der einfachen Führung der Zivilstandsregister, das Bürgerrecht soll dem Namen folgen. Der entsprechenden parlamentarischen Initiative wurde im April 2016 von der RK-NR Folge gegeben, jedoch stimmte im August desselben Jahres die RK-SR dem Beschluss ihrer Schwesterkommission nicht zu.
Dossier: Égalité entre les femmes et les hommes dans le droit du nom- Mot-clés
- Date
- 30 août 2016
- Type
- Initiative parlementaire
- n° de l'objet
- 15.428
- Acteurs
- Sources
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de Karin Frick
Modifié le 30.12.2017
Modifié le 30.12.2017