Gemäss geltendem Recht behält grundsätzlich jeder Ehegatte bei der Heirat seinen Namen, ausser das Brautpaar wählt einen der Ledignamen als den gemeinsamen Familiennamen. In jedem Fall jedoch behält jeder Ehegatte sein bisheriges Kantons- und Gemeindebürgerrecht. Nationalrat Thomas de Courten (svp, BL) beurteilte diesen Zustand als unbefriedigend und forderte im Sinne der Transparenz und der einfachen Führung der Zivilstandsregister, das Bürgerrecht soll dem Namen folgen. Der entsprechenden parlamentarischen Initiative wurde im April 2016 von der RK-NR Folge gegeben, jedoch stimmte im August desselben Jahres die RK-SR dem Beschluss ihrer Schwesterkommission nicht zu.
Dossier: Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Namensrecht- Schlagworte
- Datum
- 30. August 2016
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 15.428
- Akteure
- Quellen
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von Karin Frick
Aktualisiert am 30.12.2017
Aktualisiert am 30.12.2017