Die SGK-SR strebte Anfang 2020 eine sprachliche Modernisierung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung an. Damit nahm sie einerseits die im Rahmen der Weiterentwicklung der IV stattfindende Diskussion um den Begriff der «Kinderrente» auf – und ermöglichte den Räten so eine Einigung in der Bundesratsvorlage –, sprach aber auch veraltete und teilweise gar abwertende Begriffe an. Der Bundesrat solle daher eine sprachliche Modernisierung prüfen und ihre Kosten auflisten, forderte die Kommission. Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Annahme und versprach eine entsprechende Auslegeordnung. In der Frühjahrssession 2020 nahm der Ständerat den Vorstoss zusammen mit der Vorlage zur Weiterentwicklung der IV stillschweigend an.