Sprachliche Modernisierung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung

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Die SGK-SR strebte Anfang 2020 eine sprachliche Modernisierung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung an. Damit nahm sie einerseits die im Rahmen der Weiterentwicklung der IV stattfindende Diskussion um den Begriff der «Kinderrente» auf – und ermöglichte den Räten so eine Einigung in der Bundesratsvorlage –, sprach aber auch veraltete und teilweise gar abwertende Begriffe an. Der Bundesrat solle daher eine sprachliche Modernisierung prüfen und ihre Kosten auflisten, forderte die Kommission. Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Annahme und versprach eine entsprechende Auslegeordnung. In der Frühjahrssession 2020 nahm der Ständerat den Vorstoss zusammen mit der Vorlage zur Weiterentwicklung der IV stillschweigend an.

Im September 2023 publizierte der Bundesrat seinen Bericht zur sprachlichen Modernisierung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung, der in Erfüllung eines gleichnamigen Postulats der SGK-SR entstanden war. Nebst den Begriffen «Kinderrente» – dem Missverständlichkeit vorgeworfen wurde – und «Invalidität», die am Ursprung des Postulats standen, identifizierte die Analyse noch eine Reihe weiterer Begriffe im IVG, die als «als herabsetzend und/oder veraltet erachtet» werden können, wie beispielsweise «Hilflosigkeit», «Behinderte(r)», «Gebrechen» oder «Missbildung». Auch zeigte der Bericht auf, welche rechtlichen Schritte für die Etablierung von zeitgemässeren Alternativen nötig wären und wo die Begriffe überall angepasst werden müssten, wobei mit dem Ersetzen des Begriffs der «Invalidität» sogar die BV geändert werden müsste. Bei der Menge an Anpassungen könnte eine «Totalrevision des IVG» erforderlich sein. Auf die Kostenfrage der Gesetzesänderungen konnte der Bericht keine abschliessende Antwort geben, jedoch dürften die Ausgaben «beträchtlich» sein. So konkludierte der Bundesrat den Bericht damit, dass die Kritik zwar verständlich sei, er aber aufgrund des Aufwandes von einer separaten Revision absehe, sich aber gewisse Aspekte möglicherweise im Zuge einer anderen Revision angehen liessen.
In der Sommersession 2024 beschloss der Ständerat, das Postulat im Zuge der Behandlung des Berichts über die Motionen und Postulate 2023 abzuschreiben.