Keine zusätzlichen Belastungen der Verkehrsteilnehmer wegen Staustunden

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Eine von Walter Wobmann (svp, SO) im September 2019 eingereichte parlamentarische Initiative befasste sich mit dem Stau im Strassenverkehr. Solange die jährlichen Staustunden im Strassenverkehr über dem Wert von 12'000 lägen, solle der Bundesrat darauf verzichten, weitere Abgaben auf Treibstoffen zu erheben oder Konzepte wie etwa Mobility Pricing einzuführen, so Wobmann.
Die KVF-NR beantragte im Mai 2020 mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit argumentierte, dass zur Verminderung der Staustunden gezielte Ausbauten im Rahmen des «STEP Nationalstrasse» nötig seien. Zudem sollten die bestehenden Strassen effizienter genutzt werden. Eine Umsetzung der Initiative hingegen würde die Liquidität des NAF reduzieren, damit den geforderten Unterhalt und den Ausbau der Strassen verhindern und somit die Anzahl der Staustunden noch vergrössern. Die Minderheit (bestehend aus allen SVP-Mitgliedern der KVF-NR) wies darauf hin, dass die Strassenbenutzerinnen und -benutzer in vielfältiger Weise für den Unterhalt und Ausbau der Strasseninfrastruktur bezahlten, dafür aber bei Weitem nicht die erforderliche Gegenleistung erhielten.

In der Herbstsession 2020 beugte sich der Nationalrat über die parlamentarische Initiative «Keine zusätzlichen Belastungen der Verkehrsteilnehmer wegen Staustunden» von Walter Wobmann (svp, SO). Diese war bereits von der KVF-NR abgelehnt worden und fand nun auch in der grossen Kammer keine Mehrheit. Für die Kommissionsmehrheit resümierte Martin Candinas (cvp, GR), dass die finanziellen Mittel für Unterhalt und Ausbau des Nationalstrassennetzes unabhängig von den Staustunden sichergestellt werden müssten; dafür brauche es regelmässige Einnahmen durch Abgaben der Strassenbenutzerinnen und -benutzer. Mit Annahme der Initiative würde die Finanzierung des Nationalstrassennetzes erst recht unter Druck geraten. Der parlamentarischen Initiative wurde schliesslich deutlich mit 135 zu 52 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge gegeben.